Aktuelles

17/09/2024D’Bauerenzentral freet sech iwwert d’Nominatioun vum Christophe Hansen als Kommissar fir Landwirtschaft a Liewensmëttel an der neier EU-Kommissioun.Mam Christophe Hansen iwwerhëllt e Fachmann dëse ganz wichtege Ressort an der Europäescher Unioun.D’europäesch Agrarpolitik ass an dëser Zäit eng immens grouss Erausfuerderung. D’Bauerenzentral ass iwwerzeegt, dass de Christophe Hansen déi perfekt Persoun ass, fir dëse groussen Challenge unzegoen.Mir setze grouss Hoffnungen a seng Persoun – net just fir d’Landwirtschaft zu Lëtzebuerg, mee an der ganzer EU.Félicitatiounen a bonne Chance! [...] Read more...
13/09/2024Foto: Helmut Lui Raps_Sentinelle_12_Sept_2024Herunterladen [...] Read more...
13/09/2024Foto: Helmut Lui Grünland-Ticker 20240911Herunterladen [...] Read more...
12/09/2024Die Kommunikationsabteilung des Landwirtschaftsministeriums lässt wissen, dass das Sanitel-Portal aufgrund von Upgrade-Arbeiten vom 13. bis 16. September 2024 nicht verfügbar ist. Nutzer werden gebeten, diese Unterbrechung bei ihren Meldungen zu berücksichtigen. Auch Papiermeldungen können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. [...] Read more...
12/09/2024Die Bauernzentrale zeigt sich extrem besorgt über die Entwicklung der Blauzungenkrankheit in Luxemburg. Seit dem Ausbruch der Seuche im Großherzogtum wurden bis zum 11. September 785 bestätigte Fälle registriert, darunter 638 Rinder. 360 Betriebe sind hierzulande betroffen. Die Dunkelziffer liegt dabei deutlich höher, wie auch die Veterinärverwaltung diese Woche bestätigt hat. Die Blauzungenkrankheit bringt erhebliche Schäden für den Agrarsektor mit sich, umso mehr die aktuelle Variante aggressiver zu sein scheint als jene, die 2007 in Luxemburg grassierte. Neben einer deutlich erhöhten Sterblichkeits- und Verkalbungsrate mindert der Krankheitsverlauf auch die Milchleistung und bremst die Fleischzunahme aus. Ohne von anderen Kosten wie zum Beispiel Veterinärrechnungen oder Desinfizierungsmittel zu sprechen. Die finanziellen Verluste für die Landwirtschaft sind beträchtlich. Aus diesen Gründen fordert die Centrale Paysanne das Landwirtschaftsministerium auf, die an der Blauzungenkrankheit verendeten Tiere dem Besitzer mit dem vollen Marktwert zu entschädigen. Auch die weiteren Einkommensverluste (Milch, Fleisch) müssen von staatlicher Seite aus kompensiert werden. Zusätzlich ist eine finanzielle Hilfestellung für die oben erwähnten Folgekosten unabdingbar. Dabei ist eine schnelle und unbürokratische Vorgehensweise zwingend erforderlich, um keinen Betrieb in eine finanzielle Schieflage abrutschen zu lassen. #MirLieweLandwirtschaft Close up of veterinarian hand holding syringe in front of cow on ranch [...] Read more...
12/09/2024Am Kader vun der gesellschaftlecher Debatt iwwert eng méiglech Rentereform, déi am Hierscht soll gefouert ginn, huet d’Baurerenzentral hier Fuerderunge präsentéiert, ob déi de Präsident Christian Wester am Detail ageet. Eng éischt Entrevue mat der zoustänneger Ministerin, der Madamm Martine Deprez, ass fir Mëtt Oktober ugesat. Klickt op de Link fir de Video ganz ze gesinn. #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
11/09/2024Foto: Helmut Lui Raps_Sentinelle_10_Sept_2024Herunterladen [...] Read more...
11/09/2024Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Debatte über eine Rentenreform; der steigenden Altersarmut, speziell im Agrarsektor; der rasanten Preiserhöhungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens; der Hoffnung auf einen würdevollen Lebensabend; dem Wissen, dass die übergroße Mehrheit der Landwirte aktuell nur das Minimum an Altersvorsorge erhält, fordert die Centrale Paysanne eine Erhöhung der Mindestrente um mindestens 20%. Alternativ schlagen wir vor, in der Landwirtschaft künftig den qualifizierten Mindestlohn (statt des unqualifizierten) als Basis für die Rentenbeiträge und -bezüge heranzuziehen. Tatsächlich gibt es keine nachvollziehbaren Gründe, weshalb der unqualifizierte Mindestlohn bislang als Standard galt. Der landwirtschaftliche Betriebsleiter ist mitnichten mit einem unqualifizierten Arbeiter gleichzustellen. Diplome bzw. Schulabschlüsse – die zum Teil von der Europäischen Union oder den Luxemburger Reglementen gefordert werden – belegen seine Qualifikation. Zudem erwarten wir die Möglichkeit für aktive Bauern und für Rentner, nachträglich die Differenz zu den mit der Rechnungsgrundlage des unqualifizierten Mindestlohns bezahlten Rentenbeiträge ausgleichen zu dürfen und so eine gerechtere Pension zu erhalten. Die Thematik der Pensionen für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen war für die Centrale Paysanne seit ihrer Gründung stets ein wichtiges Anliegen. Die größte Interessensvertretung der Bauern, Gärtner und Winzer verstand sich noch immer als Kämpfer des kleines Mannes gegenüber den Entscheidungsträgern aus der Politik und kann auch im Bereich der Renten so manchen Erfolg aufweisen wie zum Beispiel das eingeführte Pensionsrecht für Frauen in der Landwirtschaft. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit für die Bauernzentrale, sich auch in dieser Debatte zu Wort zu melden und für seine Mitglieder das einzufordern, was ihnen eigentlich bereits seit längerem zusteht. Zu dieser Thematik hatte die Bauernzentrale am Mittwoch, dem 11. September, auf eine Pressekonferenz auf den Hof Weirich nach Gostingen geladen. Auf unserem Foto sind Christian Wester, Präsident der Centrale Paysanne, und Betriebsleiter Romain Weirich (r.) zu sehen. [...] Read more...
05/09/2024Foto: Helmut Lui Grünland-Ticker 20240903Herunterladen [...] Read more...
05/09/2024Foto: Helmut Lui Raps_Sentinelle_04_Sept_2024Herunterladen [...] Read more...
04/09/2024In Bezug auf die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg teilt die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung folgendes mit: • Seit dem 1. August wurden insgesamt 658 Tiere (514 Rinder, 136 Schafe, 8 Ziegen) im Tierärztlichen Staatslaboratorium (LMVE) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. • Seit dem 1. August, wurde die Blauzungenkrankheit in insgesamt 313 Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. • Im letzteren Zeitraum vom 28. August bis 4. September wurden 166 Tiere positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und die Blauzungenkrankheit in 67 weiteren Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. • Im Vergleich zum August 2023 stellt die ALVA im August 2024 eine erhöhte Sterblichkeitsrate bei Rindern aber hauptsächlich bei Schafen und Ziegen fest. • Seit dem Start der Impfkampagne am 9. August 2024 wurden 240.000 Impfdosen geliefert und 70.000 Dosen an die Tierärzte verteilt. • Tierhalter, welche eine erhöhte Sterblichkeit in ihrem Bestand feststellen, sollen dies der ALVA mitteilen. Das entsprechende Formular ist verfügbar auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau: https://agriculture.public.lu/…/meldung-mortalitaet…. Infos: Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) Tel: 247-82539 E-Mail: info@alva.etat.lu [...] Read more...
02/09/2024De 14. November ass déi zweet Oplag vun der Soirée de l’Agriculture, déi vun der Wochenzeitung „De Letzeburger Bauer“ organiséiert gëtt. Den Opruf, fir séng Kandidatur eranzereechen, gëllt nach bis Enn vum Mount. Schréiwt op gala@agromedia.lu a klickt op de Link hei drënner fir de Video ganz ze gesinn. [...] Read more...
28/08/2024In Bezug auf die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg teilt die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Folgendes mit: • Seit dem 1. August 2024 wurden insgesamt 492 Tiere (361 Rinder, 125 Schafe, 6 Ziegen) im Tierärztlichen Staatslaboratorium (LMVE) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. • Seit dem 1. August 2024 wurde die Blauzungenkrankheit in insgesamt 246 Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. • Im letzteren Zeitraum vom 20. -27. August 2024 wurden 153 Tiere positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und die Blauzungenkrankheit in 66 Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. • Seit dem Start der Impfkampagne am 9. August 2024 wurden 240.000 Impfdosen geliefert und 70.000 Dosen an die Tierärzte verteilt. • Falls Tierhalter eine erhöhte Sterblichkeit in ihrem Bestand feststellen, sollen sie dies der ALVA mitteilen. Das entsprechendes Formular ist verfügbar auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau: https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2024/august/situation-blauzungenkrankheit-28-08.html [...] Read more...
26/08/2024Im April diesen Jahres hatte die Europäische Union eine Online-Umfrage zur administrativen Belastung der Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und der Komplexität der Prozeduren und Reglemente der EU gestartet. Konkret wollte Brüssel wissen, wo dem Bauer der Schuh drückt. Wie Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Joëlle Welfring (Déi Gréng) mitteilte, werden die definitiven Resultate noch im Spätherbst diesen Jahres veröffentlicht. Die Umfrage sei aber nicht repräsentativ. Die Resultate würden sich auf den gesamten EU-Raum beziehen und seien demnach nicht länderspezifisch. Aus Luxemburg hätten sich rund 60 Landwirte beteiligt. Was bislang gewusst ist: Aus den provisorischen Resultaten geht hervor, dass 33% der Teilnehmer mehr als sechs Tage benötigen, um den Papierkram in Zusammenhang mit den Finanzbeihilfen im Rahmen der GAP zu erledigen. 24% benötigen zwischen fünf und sechs Tagen und 38% kommen auf einen bis vier Arbeitstage. 78% der Landwirte benötigen dazu die Hilfestellung Dritter. In 36% der Fälle sind dies „Bauernverbände und Kooperativen“, bei 25% private Beratungsfirmen oder Banken und bei 18% öffentliche Ämter. Exakt die Hälfe der Bauern benutzt „mobile Apparate“ zur Übermittlung von geo-markierten Fotos an die Behörden, ist in der Antwort zu lesen. Die anderen 50% demnach nicht. Von denen, die diese Apparate benutzen, hat rund die Hälfte Probleme mit der Handhabung. Zu zeitaufwendig sei es, zu kompliziert oder es fehle am nötigen Feedback über die Qualität der Fotos. 36% der Bauern, die sich an der Umfrage beteiligten, wurden in den vergangenen drei Jahren einmal vor Ort kontrolliert; 16% – immer noch europaweit –mindestens drei Mal. Diese Kontrollen stehen allerdings nicht zwingend in Zusammenhang mit der GAP. Dennoch benötigen 63% der Landwirte einen halben bis einen ganzen Tag zur Vorbereitung auf diese Kontrollen. Auf Wunsch der EU-Mitgliedsstaaten soll die Methodik vereinfacht werden, um die Anzahl der Kontrollen vor Ort durch die nationalen Behörden bis zur Hälfte zu reduzieren. Die Landwirte in der EU greifen bei den verschiedenen erforderlichen Datenerfassungen auf das altbewährte „Aufschreiben“ zurück. Abhängig von den Bereichen tun dies über 50%. 10% bis 25% der Befragten benutzen bereits digitale Anwendungen für diesen Zweck. Nur in den seltensten Fällen sind diese Erhebungen automatisiert. Direkter Kontakt statt Umfragen Joëlle Welfring wollte wissen, ob die Luxemburger Regierung daran denkt, eine ähnliche Studie in Auftrag zu geben, um die qualitative und quantitative Mehrbelastung der Landwirte hierzulande zu ermitteln beziehungsweise zu bewerten. Auch interessierte es sie, wie das Landwirtschaftsministerium in Erfahrung bringen wolle, ob die Politik im Sinne einer administrativen Vereinfachung auch das selbst gesteckte Ziel erreichen würde. Eine Studie sei nicht vorgesehen, betont Martine Hansen. Sie stehe in regelmäßigem Austausch mit dem Agrarsektor. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer wäre eine Liste mit Vereinfachungen aufgestellt worden, die zeitnah umgesetzt würden oder teilweise bereits umgesetzt wurden. Dies im Rahmen des angepassten Agrargesetzes. Auch wolle man das Prinzip des „once only“ so gut wie nur irgendwie möglich umsetzen, so dass der Antragssteller nicht jedes Mal gezwungen sei, Daten, die den Behörden bereits vorliegen, ein weiteres Mal zu übermitteln. Digitale Anwendungen sollen den administrativen Aufwand ebenso verringern wie ein optimierter Austausch der Daten zwischen Verwaltung, Berater und Bauer. Auch sollen die Kontrollen weniger aufwendig gestaltet werden und auf 1% der Antragssteller reduziert werden. Die nächste Anpassung der GAP „stehe in den Startlöchern“, so die Ministerin weiter. Hierbei würde die administrative Vereinfachung eine wichtige Rolle spielen. Dies sei ein laufender Prozess, dessen Wichtigkeit auf vielen Ebenen „eescht geholl gëtt“. [...] Read more...
23/08/2024Am Interview mat RTL Telë Lëtzebuerg erkläert de Christian Wester ënnert anerem, firwat dass et bei de Käre kee gutt d’Joer fir d’Bauere ginn ass. De ganzen Interview fannt dir, wann der op de Link hei drënner klickt. https://www.rtl.lu/news/national/a/2225253.html [...] Read more...
22/08/2024In Bezug auf die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg teilt die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Folgendes mit: Seit dem 1. August 2024 wurden 339 Tiere (236 Rinder, 99 Schafe, 4 Ziegen) im LMVE positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. Seit dem 1. August 2024 wurde die Blauzungenkrankheit in 180 Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. Im Zeitraum vom 13. -20. August 2024 wurden weitere 163 Tiere positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. Im Zeitraum vom 13. -20. August 2024 wurde die Blauzungenkrankheit in 79 weiteren Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. Falls Tierhalter eine erhöhte Sterblichkeit in ihrem Bestand feststellen, sollen sie dies der ALVA mitteilen. Vaccination des bovins contre la Fièvre Catarrhale Ovine (FCO). Rassemblement des animaux dans un parc de contention. Véterinaire en train de vacciner [...] Read more...
20/08/2024 Um Donneschdeg an der Akerbauschoul. [...] Read more...
19/08/2024In Bezug auf die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg teilt die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) folgenden Stand mit: Zwischen dem 1. und 14. August wurden 176 Tiere (109 Rinder, 63 Schafe, 4 Ziege) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. 101 Betriebe sind zurzeit von der Krankheit betroffen. Diese sind über das ganze Land verteilt (siehe Karte). Allgemein betrachtet wurde seit Ausbruch der Krankheit keine erhöhte Sterblichkeitsrate festgestellt. Die Statistik wird wöchentlich aktualisiert. [...] Read more...
14/08/2024D’Sekretariat vun der Bauerenzentral ass e Freideg, de 16. August, ausnamsweis zou an och iwwer Telefon oder Email net ze erreechen. Ab e Méindeg, 19. August sinn eis Mataarbechter erëm fir Iech do. Merci fir äert Versteesdemech! [...] Read more...
13/08/2024E Méindeg vun dëser Woch hat d’Bauerenzentral eng Entrevue mat der Landwirtschaftsministesch Martine Hansen a mat hiren enkste Mataarbechter. Dobäi si verschidden aktuell Themen ugeschwat gi wéi d’Bauen an der Gréngzon, ëmmer méi streng Kontrollen duerch d’ITM, déi iwwerschafften Nitrat-Direktive, de feelende Respekt virun de Baueren, déi elo am Summer musse spéit an d’Nuecht era schaffen, d’Stroumpräisser an déi verspéiten ausbezuelte Subsiden. Méi Informatioune ginn et am „De Letzeburger Bauer“ vun dëser Woch.  Foto: MA [...] Read more...
08/08/2024Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung teilt mit, dass der Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg durch das Referenzlabor am 2. August 2024 bestätigt wurde, und eine Impfkampagne in Vorbereitung ist. Aktuell wurden 39 Tiere (25 Rinder, 13 Schafe, 1 Ziege) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und 28 Betriebe sind betroffen. In Anbetracht der epidemiologischen Situation in den Nachbarländern (Belgien und Deutschland) wird auch in unserem Land eine Infektionswelle erwartet. Bei den infizierten Wiederkäuern sind die klassischen Symptome der Blauzungenkrankheit Fieber, Lahmheit, Appetitlosigkeit, übermäßiger Speichelfluss, Schwellung und Blaufärbung der Zunge. Schafe scheinen anfälliger für eine Infektion mit BTV-3 zu sein als Rinder. Das Virus der Blauzungenkrankheit stellt keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Um die Rinder- und Schafsherden zu schützen, hat die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung eine Impfkampagne vorbereitet und wartet aktuell auf die Lieferung des BTV3-Impfstoffes diese Woche. Sie wird den Tierärzten schnellstmöglich mitteilen, wann der Impfstoff auf dem luxemburgischen Markt eingetroffen ist. Die Impfung ist freiwillig, wird aber empfohlen. Die Kosten für den Impfstoff trägt der Staat, während die Kosten für die Impfung vom Tierhalter übernommen werden müssen. Die Impfung reduziert die Virämie und schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Jedoch können auch geimpfte Tiere noch klinische Symptome aufweisen. In Anbetracht dessen und aufgrund fehlender Impfstoffdaten können derzeit Rinder oder Schafe nicht aufgrund einer Impfung in andere Mitgliedstaaten verbracht werden. Infolge des Testresultates wurde Luxemburg der BTV-frei Status aberkannt und das Großherzogtum wird als Sperrzone betrachtet. Seit dem 2. August 2024 sind Beschränkungen für die Ausfuhr empfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in Mitgliedstaaten oder Gebiete, die frei von diesem Virustyp sind, in Kraft. Die Zertifizierung aufgrund der von den Mitgliedstaaten gewährten Ausnahmen ist jedoch weiterhin möglich. Meldungspflicht: Da die Blauzungenkrankheit eine meldepflichtige Krankheit ist, muss im Verdachtsfall unverzüglich ein Tierarzt kontaktiert werden. Weitere Informationen: Tel: 247-82539, E-Mail: info@alva.etat.lu WICHTEG ERGÄNZUNG: An de Länner mat deene Lëtzebuerg handelt, an der Haaptsaach d’Belsch a Holland, wier d‘Blozongekrankheet scho méi laang ukoum. Deemno géifen et keng Aschränkunge beim Export ginn, sou de Carlo Dahm vun der Veterinärsinspektioun um Radio 100,7. „Dat heescht mir sinn eigentlech lo am selwechte Boot, a kenne mat deenen zwee Länner, an och mam Norde vun Däitschland, wou d’Krankheet sech och scho grouss ausgebreet huet, kenne mer ouni weider Bedingunge virun Handel bedreiwen.“ Die Pressemitteilung: https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2024/august/impfkampagne-blauzungenkrankheit.html [...] Read more...
05/08/2024Eise Präsident Christian Wester war den 2. August bei RTL zu Gaascht. D’Landwirtschaft war Thema an der Emissioun „Invité vun der Redaktioun“. Klickt op de Link (net op d’Foto) fir d’Emissioun ze lauschteren. https://www.rtl.lu/radio/invite-vun-der-redaktioun/a/2219416.html #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
01/08/2024Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) teilt mit, dass die Untersuchungen von zwei Rindern am 31. Juli 2024 ein verdächtiges Resultat auf Blauzungenkrankheit ergaben. Die Proben wurden zur Bestätigung und zur Serotypisierung ins Referenzuntersuchungsamt ins Ausland geschickt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die ALVA über die weiteren Maßnahmen informieren. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um ein Virus, das hauptsächlich bei Rindern, aber auch anderen Wiederkäuern wie Schafen oder Ziegen auftritt. Übertragen wird der Blauzungenerreger nicht von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken. Er ist nicht auf den Menschen übertragbar und ist daher ungefährlich für letzteren. Auch ist der Verzehr von Fleisch und Milch ungefährlich. Weitere Informationen:ALVATel.: (+352) 247-82539E-Mail: info@alva.etat.lu [...] Read more...
30/07/2024Weider Informatiounen kritt dir iwwert d’Email-Adress gala@agromedia.lu oder iwwert den Telefonsnummer 326464-480. [...] Read more...
25/07/2024Durch das neue Agrargesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, gibt es viele Änderungen für Rentner hinsichtlich der verschiedenen Beihilfen für die Landwirtschaft. Vielen Betroffenen sind diese Änderungen noch nicht vollkommen klar, da es diverse Fälle geben kann, bis wann man das Anrecht auf welche Prämie noch behält, und ab wann man keine Prämien mehr bekommt. Im Folgenden ein Versuch, die Situation zu erklären. Hauptaugenmerk wird auf drei Punkte gelegt: die Situation für Rentner laut dem alten Agrargesetz, die Situation laut dem neuen Agrargesetz und die Übergangsregelungen. Das alte Agrargesetz sah für verschiedene Beihilfen verschiedene Bedingungen vor. So war die Bedingung, dass der Beihilfeempfänger kein Rentner (und nicht über 65 Jahre alt) sein darf, bereits bei verschiedenen Beihilfen gesetzt. So zum Beispiel bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), von denen Rentner nicht profitieren konnten. Weiterhin konnten Rentner nicht in den Genuss von Investitionsbeihilfen laut dem alten Agrargesetz kommen. Die wichtigsten Prämien, von denen Rentner jedoch noch profitieren konnten, waren die Basisprämie, die Landschaftspflegeprämie, sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, welche allesamt flächenbezogen sind. AKTIVER LANDWIRT Die wichtigste Änderung im neuen Agrargesetz im Vergleich zum vorherigen ist die Definition des aktiven Landwirts. Alle Beihilfen in diesem Agrargesetz, die von Relevanz für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb sind, sind an diese Kondition des aktiven Landwirts gebunden. Landwirte, die nicht der Definition des aktiven Landwirts entsprechen, werden dementsprechend von den Prämien ausgeschlossen. Die wichtigsten flächen- oder produktionsgebundenen Prämien, für die dieses Kriterium gilt, sind die Basisprämie, die Ausgleichszulage, die komplett neuen Ökoregelungen, die neuerdings einen beachtlichen Teil der Prämien ausmachen, sowie alle AUKM, zu denen auch die neue Landschaftspflegeprämie zählt, um nur diese zu nennen. Weiterhin haben „nicht aktive“ Landwirte kein Anrecht auf Investitionsbeihilfen. Nun der springende Punkt: Rentner und Personen über 72 Jahre werden laut Definition im Agrargesetz nicht als aktiver Landwirt angesehen. Als Rentner hat man also laut dem neuen Agrargesetz kein Anrecht auf diese Prämien (Basis, Ausgleichszulage, Ökoregelungen und AUKM/samt neuer Landschaftspflegeprämie). Nun wurde aber in Folge des ersten Landwirtschaftstisches unter der neuen Regierung die Entscheidung getroffen, verschiedene Prämien von der Kondition des aktiven Landwirts zu befreien, womit die Rentner und Über-72-Jährigen doch noch von diesen Prämien profitieren können. Dies gilt hauptsächlich für die AUKM 540, welches die neue Landschaftspflegeprämie darstellt, aber ebenfalls für die Beihilfe für Ertragsausfallversicherungen, Beihilfe bei Beratungsdienstleistungen, sowie die biologische Bekämpfung des Traubenwicklers und die Umstrukturierungs- und Rebsortenumstellungsprämie. Die bedeutendste Prämie ist jedoch die neue Landschaftspflegeprämie AUKM 540, die also Rentner auch im neuen Agrargesetz noch beziehen können. ÜBERGANGSLÖSUNGEN Eine wichtige Präzision ist nun, dass das Gesetz besagt, dass Rentner und Personen über 72 Jahren erst ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als aktiver Landwirt angesehen werden. Das bedeutet, dass alles bisher Beschriebene aktuell noch nicht in Kraft ist. Für dieses Jahr konnten also alle Rentner und Landwirte über 72 Jahren Prämien beim Flächenantrag beantragen und haben auch ein Anrecht auf deren Auszahlung. Ab dem nächsten Flächenantrag gilt dies dann nicht mehr. Eine weitere Präzision ist, dass die Kondition, dass Rentner keine aktiven Landwirte sind, nur für Personen gilt, die nach dem 2. August 2023 Rentner wurden. Das bedeutet, dass Personen, die bereits vor der Veröffentlichung dieses Agrargesetzes (2. August 2023) Rentner waren, unter dem neuen Agrargesetz trotzdem als aktiver Landwirt angesehen werden und somit Anrecht auf die verschiedenen Prämien haben. Diese verlieren aber spätestens dann die Prämienberechtigung über die Definition des aktiven Landwirts, wenn sie älter als 72 Jahre alt werden. Haben Sie Fragen zu dem Thema, kontaktieren Sie das Sekretariat der Centrale Paysanne per Telefon 32 64 64 480 oder E-Mail secretariat@centralepaysanne.lu [...] Read more...
11/07/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240709Herunterladen [...] Read more...
04/07/2024Vun e Freideg bis e Sonndeg ass zu Ettelbréck an den Däichwisen erëm déi bekannte Foire Agricole. Och d’Bauerenzentral ass erëm mat engem Stand präsent. Dir fannt eis dëst Joer am Bloc C6, no bei der Luxlait an der Entrée zur Allee vun der Femal. Mir géifen eis iwwert äre Besuch freeën. D’FAE ass all Dag op vun 9 bis 19 Auer. #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
27/06/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240625Herunterladen [...] Read more...
20/06/2024Foto: Nora Feyder Gruenland-Ticker-20240618Herunterladen [...] Read more...
18/06/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-17-06-2024Herunterladen [...] Read more...

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13/09/2024Foto: Helmut Lui Raps_Sentinelle_12_Sept_2024Herunterladen [...] Read more...
13/09/2024Foto: Helmut Lui Grünland-Ticker 20240911Herunterladen [...] Read more...
12/09/2024Die Kommunikationsabteilung des Landwirtschaftsministeriums lässt wissen, dass das Sanitel-Portal aufgrund von Upgrade-Arbeiten vom 13. bis 16. September 2024 nicht verfügbar ist. Nutzer werden gebeten, diese Unterbrechung bei ihren Meldungen zu berücksichtigen. Auch Papiermeldungen können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. [...] Read more...
12/09/2024Die Bauernzentrale zeigt sich extrem besorgt über die Entwicklung der Blauzungenkrankheit in Luxemburg. Seit dem Ausbruch der Seuche im Großherzogtum wurden bis zum 11. September 785 bestätigte Fälle registriert, darunter 638 Rinder. 360 Betriebe sind hierzulande betroffen. Die Dunkelziffer liegt dabei deutlich höher, wie auch die Veterinärverwaltung diese Woche bestätigt hat. Die Blauzungenkrankheit bringt erhebliche Schäden für den Agrarsektor mit sich, umso mehr die aktuelle Variante aggressiver zu sein scheint als jene, die 2007 in Luxemburg grassierte. Neben einer deutlich erhöhten Sterblichkeits- und Verkalbungsrate mindert der Krankheitsverlauf auch die Milchleistung und bremst die Fleischzunahme aus. Ohne von anderen Kosten wie zum Beispiel Veterinärrechnungen oder Desinfizierungsmittel zu sprechen. Die finanziellen Verluste für die Landwirtschaft sind beträchtlich. Aus diesen Gründen fordert die Centrale Paysanne das Landwirtschaftsministerium auf, die an der Blauzungenkrankheit verendeten Tiere dem Besitzer mit dem vollen Marktwert zu entschädigen. Auch die weiteren Einkommensverluste (Milch, Fleisch) müssen von staatlicher Seite aus kompensiert werden. Zusätzlich ist eine finanzielle Hilfestellung für die oben erwähnten Folgekosten unabdingbar. Dabei ist eine schnelle und unbürokratische Vorgehensweise zwingend erforderlich, um keinen Betrieb in eine finanzielle Schieflage abrutschen zu lassen. #MirLieweLandwirtschaft Close up of veterinarian hand holding syringe in front of cow on ranch [...] Read more...
12/09/2024Am Kader vun der gesellschaftlecher Debatt iwwert eng méiglech Rentereform, déi am Hierscht soll gefouert ginn, huet d’Baurerenzentral hier Fuerderunge präsentéiert, ob déi de Präsident Christian Wester am Detail ageet. Eng éischt Entrevue mat der zoustänneger Ministerin, der Madamm Martine Deprez, ass fir Mëtt Oktober ugesat. Klickt op de Link fir de Video ganz ze gesinn. #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
11/09/2024Foto: Helmut Lui Raps_Sentinelle_10_Sept_2024Herunterladen [...] Read more...
11/09/2024Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Debatte über eine Rentenreform; der steigenden Altersarmut, speziell im Agrarsektor; der rasanten Preiserhöhungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens; der Hoffnung auf einen würdevollen Lebensabend; dem Wissen, dass die übergroße Mehrheit der Landwirte aktuell nur das Minimum an Altersvorsorge erhält, fordert die Centrale Paysanne eine Erhöhung der Mindestrente um mindestens 20%. Alternativ schlagen wir vor, in der Landwirtschaft künftig den qualifizierten Mindestlohn (statt des unqualifizierten) als Basis für die Rentenbeiträge und -bezüge heranzuziehen. Tatsächlich gibt es keine nachvollziehbaren Gründe, weshalb der unqualifizierte Mindestlohn bislang als Standard galt. Der landwirtschaftliche Betriebsleiter ist mitnichten mit einem unqualifizierten Arbeiter gleichzustellen. Diplome bzw. Schulabschlüsse – die zum Teil von der Europäischen Union oder den Luxemburger Reglementen gefordert werden – belegen seine Qualifikation. Zudem erwarten wir die Möglichkeit für aktive Bauern und für Rentner, nachträglich die Differenz zu den mit der Rechnungsgrundlage des unqualifizierten Mindestlohns bezahlten Rentenbeiträge ausgleichen zu dürfen und so eine gerechtere Pension zu erhalten. Die Thematik der Pensionen für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen war für die Centrale Paysanne seit ihrer Gründung stets ein wichtiges Anliegen. Die größte Interessensvertretung der Bauern, Gärtner und Winzer verstand sich noch immer als Kämpfer des kleines Mannes gegenüber den Entscheidungsträgern aus der Politik und kann auch im Bereich der Renten so manchen Erfolg aufweisen wie zum Beispiel das eingeführte Pensionsrecht für Frauen in der Landwirtschaft. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit für die Bauernzentrale, sich auch in dieser Debatte zu Wort zu melden und für seine Mitglieder das einzufordern, was ihnen eigentlich bereits seit längerem zusteht. Zu dieser Thematik hatte die Bauernzentrale am Mittwoch, dem 11. September, auf eine Pressekonferenz auf den Hof Weirich nach Gostingen geladen. Auf unserem Foto sind Christian Wester, Präsident der Centrale Paysanne, und Betriebsleiter Romain Weirich (r.) zu sehen. [...] Read more...
05/09/2024Foto: Helmut Lui Grünland-Ticker 20240903Herunterladen [...] Read more...
05/09/2024Foto: Helmut Lui Raps_Sentinelle_04_Sept_2024Herunterladen [...] Read more...
04/09/2024In Bezug auf die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg teilt die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung folgendes mit: • Seit dem 1. August wurden insgesamt 658 Tiere (514 Rinder, 136 Schafe, 8 Ziegen) im Tierärztlichen Staatslaboratorium (LMVE) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. • Seit dem 1. August, wurde die Blauzungenkrankheit in insgesamt 313 Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. • Im letzteren Zeitraum vom 28. August bis 4. September wurden 166 Tiere positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und die Blauzungenkrankheit in 67 weiteren Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. • Im Vergleich zum August 2023 stellt die ALVA im August 2024 eine erhöhte Sterblichkeitsrate bei Rindern aber hauptsächlich bei Schafen und Ziegen fest. • Seit dem Start der Impfkampagne am 9. August 2024 wurden 240.000 Impfdosen geliefert und 70.000 Dosen an die Tierärzte verteilt. • Tierhalter, welche eine erhöhte Sterblichkeit in ihrem Bestand feststellen, sollen dies der ALVA mitteilen. Das entsprechende Formular ist verfügbar auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau: https://agriculture.public.lu/…/meldung-mortalitaet…. Infos: Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) Tel: 247-82539 E-Mail: info@alva.etat.lu [...] Read more...
02/09/2024De 14. November ass déi zweet Oplag vun der Soirée de l’Agriculture, déi vun der Wochenzeitung „De Letzeburger Bauer“ organiséiert gëtt. Den Opruf, fir séng Kandidatur eranzereechen, gëllt nach bis Enn vum Mount. Schréiwt op gala@agromedia.lu a klickt op de Link hei drënner fir de Video ganz ze gesinn. [...] Read more...
28/08/2024In Bezug auf die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg teilt die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Folgendes mit: • Seit dem 1. August 2024 wurden insgesamt 492 Tiere (361 Rinder, 125 Schafe, 6 Ziegen) im Tierärztlichen Staatslaboratorium (LMVE) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. • Seit dem 1. August 2024 wurde die Blauzungenkrankheit in insgesamt 246 Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. • Im letzteren Zeitraum vom 20. -27. August 2024 wurden 153 Tiere positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und die Blauzungenkrankheit in 66 Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. • Seit dem Start der Impfkampagne am 9. August 2024 wurden 240.000 Impfdosen geliefert und 70.000 Dosen an die Tierärzte verteilt. • Falls Tierhalter eine erhöhte Sterblichkeit in ihrem Bestand feststellen, sollen sie dies der ALVA mitteilen. Das entsprechendes Formular ist verfügbar auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau: https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2024/august/situation-blauzungenkrankheit-28-08.html [...] Read more...
26/08/2024Im April diesen Jahres hatte die Europäische Union eine Online-Umfrage zur administrativen Belastung der Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und der Komplexität der Prozeduren und Reglemente der EU gestartet. Konkret wollte Brüssel wissen, wo dem Bauer der Schuh drückt. Wie Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Joëlle Welfring (Déi Gréng) mitteilte, werden die definitiven Resultate noch im Spätherbst diesen Jahres veröffentlicht. Die Umfrage sei aber nicht repräsentativ. Die Resultate würden sich auf den gesamten EU-Raum beziehen und seien demnach nicht länderspezifisch. Aus Luxemburg hätten sich rund 60 Landwirte beteiligt. Was bislang gewusst ist: Aus den provisorischen Resultaten geht hervor, dass 33% der Teilnehmer mehr als sechs Tage benötigen, um den Papierkram in Zusammenhang mit den Finanzbeihilfen im Rahmen der GAP zu erledigen. 24% benötigen zwischen fünf und sechs Tagen und 38% kommen auf einen bis vier Arbeitstage. 78% der Landwirte benötigen dazu die Hilfestellung Dritter. In 36% der Fälle sind dies „Bauernverbände und Kooperativen“, bei 25% private Beratungsfirmen oder Banken und bei 18% öffentliche Ämter. Exakt die Hälfe der Bauern benutzt „mobile Apparate“ zur Übermittlung von geo-markierten Fotos an die Behörden, ist in der Antwort zu lesen. Die anderen 50% demnach nicht. Von denen, die diese Apparate benutzen, hat rund die Hälfte Probleme mit der Handhabung. Zu zeitaufwendig sei es, zu kompliziert oder es fehle am nötigen Feedback über die Qualität der Fotos. 36% der Bauern, die sich an der Umfrage beteiligten, wurden in den vergangenen drei Jahren einmal vor Ort kontrolliert; 16% – immer noch europaweit –mindestens drei Mal. Diese Kontrollen stehen allerdings nicht zwingend in Zusammenhang mit der GAP. Dennoch benötigen 63% der Landwirte einen halben bis einen ganzen Tag zur Vorbereitung auf diese Kontrollen. Auf Wunsch der EU-Mitgliedsstaaten soll die Methodik vereinfacht werden, um die Anzahl der Kontrollen vor Ort durch die nationalen Behörden bis zur Hälfte zu reduzieren. Die Landwirte in der EU greifen bei den verschiedenen erforderlichen Datenerfassungen auf das altbewährte „Aufschreiben“ zurück. Abhängig von den Bereichen tun dies über 50%. 10% bis 25% der Befragten benutzen bereits digitale Anwendungen für diesen Zweck. Nur in den seltensten Fällen sind diese Erhebungen automatisiert. Direkter Kontakt statt Umfragen Joëlle Welfring wollte wissen, ob die Luxemburger Regierung daran denkt, eine ähnliche Studie in Auftrag zu geben, um die qualitative und quantitative Mehrbelastung der Landwirte hierzulande zu ermitteln beziehungsweise zu bewerten. Auch interessierte es sie, wie das Landwirtschaftsministerium in Erfahrung bringen wolle, ob die Politik im Sinne einer administrativen Vereinfachung auch das selbst gesteckte Ziel erreichen würde. Eine Studie sei nicht vorgesehen, betont Martine Hansen. Sie stehe in regelmäßigem Austausch mit dem Agrarsektor. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer wäre eine Liste mit Vereinfachungen aufgestellt worden, die zeitnah umgesetzt würden oder teilweise bereits umgesetzt wurden. Dies im Rahmen des angepassten Agrargesetzes. Auch wolle man das Prinzip des „once only“ so gut wie nur irgendwie möglich umsetzen, so dass der Antragssteller nicht jedes Mal gezwungen sei, Daten, die den Behörden bereits vorliegen, ein weiteres Mal zu übermitteln. Digitale Anwendungen sollen den administrativen Aufwand ebenso verringern wie ein optimierter Austausch der Daten zwischen Verwaltung, Berater und Bauer. Auch sollen die Kontrollen weniger aufwendig gestaltet werden und auf 1% der Antragssteller reduziert werden. Die nächste Anpassung der GAP „stehe in den Startlöchern“, so die Ministerin weiter. Hierbei würde die administrative Vereinfachung eine wichtige Rolle spielen. Dies sei ein laufender Prozess, dessen Wichtigkeit auf vielen Ebenen „eescht geholl gëtt“. [...] Read more...
23/08/2024Am Interview mat RTL Telë Lëtzebuerg erkläert de Christian Wester ënnert anerem, firwat dass et bei de Käre kee gutt d’Joer fir d’Bauere ginn ass. De ganzen Interview fannt dir, wann der op de Link hei drënner klickt. https://www.rtl.lu/news/national/a/2225253.html [...] Read more...
22/08/2024In Bezug auf die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg teilt die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Folgendes mit: Seit dem 1. August 2024 wurden 339 Tiere (236 Rinder, 99 Schafe, 4 Ziegen) im LMVE positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. Seit dem 1. August 2024 wurde die Blauzungenkrankheit in 180 Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. Im Zeitraum vom 13. -20. August 2024 wurden weitere 163 Tiere positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. Im Zeitraum vom 13. -20. August 2024 wurde die Blauzungenkrankheit in 79 weiteren Betrieben durch Laboruntersuchungen nachgewiesen. Falls Tierhalter eine erhöhte Sterblichkeit in ihrem Bestand feststellen, sollen sie dies der ALVA mitteilen. Vaccination des bovins contre la Fièvre Catarrhale Ovine (FCO). Rassemblement des animaux dans un parc de contention. Véterinaire en train de vacciner [...] Read more...
20/08/2024 Um Donneschdeg an der Akerbauschoul. [...] Read more...
19/08/2024In Bezug auf die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg teilt die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) folgenden Stand mit: Zwischen dem 1. und 14. August wurden 176 Tiere (109 Rinder, 63 Schafe, 4 Ziege) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet. 101 Betriebe sind zurzeit von der Krankheit betroffen. Diese sind über das ganze Land verteilt (siehe Karte). Allgemein betrachtet wurde seit Ausbruch der Krankheit keine erhöhte Sterblichkeitsrate festgestellt. Die Statistik wird wöchentlich aktualisiert. [...] Read more...
14/08/2024D’Sekretariat vun der Bauerenzentral ass e Freideg, de 16. August, ausnamsweis zou an och iwwer Telefon oder Email net ze erreechen. Ab e Méindeg, 19. August sinn eis Mataarbechter erëm fir Iech do. Merci fir äert Versteesdemech! [...] Read more...
13/08/2024E Méindeg vun dëser Woch hat d’Bauerenzentral eng Entrevue mat der Landwirtschaftsministesch Martine Hansen a mat hiren enkste Mataarbechter. Dobäi si verschidden aktuell Themen ugeschwat gi wéi d’Bauen an der Gréngzon, ëmmer méi streng Kontrollen duerch d’ITM, déi iwwerschafften Nitrat-Direktive, de feelende Respekt virun de Baueren, déi elo am Summer musse spéit an d’Nuecht era schaffen, d’Stroumpräisser an déi verspéiten ausbezuelte Subsiden. Méi Informatioune ginn et am „De Letzeburger Bauer“ vun dëser Woch.  Foto: MA [...] Read more...
08/08/2024Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung teilt mit, dass der Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg durch das Referenzlabor am 2. August 2024 bestätigt wurde, und eine Impfkampagne in Vorbereitung ist. Aktuell wurden 39 Tiere (25 Rinder, 13 Schafe, 1 Ziege) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und 28 Betriebe sind betroffen. In Anbetracht der epidemiologischen Situation in den Nachbarländern (Belgien und Deutschland) wird auch in unserem Land eine Infektionswelle erwartet. Bei den infizierten Wiederkäuern sind die klassischen Symptome der Blauzungenkrankheit Fieber, Lahmheit, Appetitlosigkeit, übermäßiger Speichelfluss, Schwellung und Blaufärbung der Zunge. Schafe scheinen anfälliger für eine Infektion mit BTV-3 zu sein als Rinder. Das Virus der Blauzungenkrankheit stellt keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Um die Rinder- und Schafsherden zu schützen, hat die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung eine Impfkampagne vorbereitet und wartet aktuell auf die Lieferung des BTV3-Impfstoffes diese Woche. Sie wird den Tierärzten schnellstmöglich mitteilen, wann der Impfstoff auf dem luxemburgischen Markt eingetroffen ist. Die Impfung ist freiwillig, wird aber empfohlen. Die Kosten für den Impfstoff trägt der Staat, während die Kosten für die Impfung vom Tierhalter übernommen werden müssen. Die Impfung reduziert die Virämie und schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Jedoch können auch geimpfte Tiere noch klinische Symptome aufweisen. In Anbetracht dessen und aufgrund fehlender Impfstoffdaten können derzeit Rinder oder Schafe nicht aufgrund einer Impfung in andere Mitgliedstaaten verbracht werden. Infolge des Testresultates wurde Luxemburg der BTV-frei Status aberkannt und das Großherzogtum wird als Sperrzone betrachtet. Seit dem 2. August 2024 sind Beschränkungen für die Ausfuhr empfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in Mitgliedstaaten oder Gebiete, die frei von diesem Virustyp sind, in Kraft. Die Zertifizierung aufgrund der von den Mitgliedstaaten gewährten Ausnahmen ist jedoch weiterhin möglich. Meldungspflicht: Da die Blauzungenkrankheit eine meldepflichtige Krankheit ist, muss im Verdachtsfall unverzüglich ein Tierarzt kontaktiert werden. Weitere Informationen: Tel: 247-82539, E-Mail: info@alva.etat.lu WICHTEG ERGÄNZUNG: An de Länner mat deene Lëtzebuerg handelt, an der Haaptsaach d’Belsch a Holland, wier d‘Blozongekrankheet scho méi laang ukoum. Deemno géifen et keng Aschränkunge beim Export ginn, sou de Carlo Dahm vun der Veterinärsinspektioun um Radio 100,7. „Dat heescht mir sinn eigentlech lo am selwechte Boot, a kenne mat deenen zwee Länner, an och mam Norde vun Däitschland, wou d’Krankheet sech och scho grouss ausgebreet huet, kenne mer ouni weider Bedingunge virun Handel bedreiwen.“ Die Pressemitteilung: https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2024/august/impfkampagne-blauzungenkrankheit.html [...] Read more...
05/08/2024Eise Präsident Christian Wester war den 2. August bei RTL zu Gaascht. D’Landwirtschaft war Thema an der Emissioun „Invité vun der Redaktioun“. Klickt op de Link (net op d’Foto) fir d’Emissioun ze lauschteren. https://www.rtl.lu/radio/invite-vun-der-redaktioun/a/2219416.html #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
01/08/2024Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) teilt mit, dass die Untersuchungen von zwei Rindern am 31. Juli 2024 ein verdächtiges Resultat auf Blauzungenkrankheit ergaben. Die Proben wurden zur Bestätigung und zur Serotypisierung ins Referenzuntersuchungsamt ins Ausland geschickt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die ALVA über die weiteren Maßnahmen informieren. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um ein Virus, das hauptsächlich bei Rindern, aber auch anderen Wiederkäuern wie Schafen oder Ziegen auftritt. Übertragen wird der Blauzungenerreger nicht von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken. Er ist nicht auf den Menschen übertragbar und ist daher ungefährlich für letzteren. Auch ist der Verzehr von Fleisch und Milch ungefährlich. Weitere Informationen:ALVATel.: (+352) 247-82539E-Mail: info@alva.etat.lu [...] Read more...
30/07/2024Weider Informatiounen kritt dir iwwert d’Email-Adress gala@agromedia.lu oder iwwert den Telefonsnummer 326464-480. [...] Read more...
25/07/2024Durch das neue Agrargesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, gibt es viele Änderungen für Rentner hinsichtlich der verschiedenen Beihilfen für die Landwirtschaft. Vielen Betroffenen sind diese Änderungen noch nicht vollkommen klar, da es diverse Fälle geben kann, bis wann man das Anrecht auf welche Prämie noch behält, und ab wann man keine Prämien mehr bekommt. Im Folgenden ein Versuch, die Situation zu erklären. Hauptaugenmerk wird auf drei Punkte gelegt: die Situation für Rentner laut dem alten Agrargesetz, die Situation laut dem neuen Agrargesetz und die Übergangsregelungen. Das alte Agrargesetz sah für verschiedene Beihilfen verschiedene Bedingungen vor. So war die Bedingung, dass der Beihilfeempfänger kein Rentner (und nicht über 65 Jahre alt) sein darf, bereits bei verschiedenen Beihilfen gesetzt. So zum Beispiel bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), von denen Rentner nicht profitieren konnten. Weiterhin konnten Rentner nicht in den Genuss von Investitionsbeihilfen laut dem alten Agrargesetz kommen. Die wichtigsten Prämien, von denen Rentner jedoch noch profitieren konnten, waren die Basisprämie, die Landschaftspflegeprämie, sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, welche allesamt flächenbezogen sind. AKTIVER LANDWIRT Die wichtigste Änderung im neuen Agrargesetz im Vergleich zum vorherigen ist die Definition des aktiven Landwirts. Alle Beihilfen in diesem Agrargesetz, die von Relevanz für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb sind, sind an diese Kondition des aktiven Landwirts gebunden. Landwirte, die nicht der Definition des aktiven Landwirts entsprechen, werden dementsprechend von den Prämien ausgeschlossen. Die wichtigsten flächen- oder produktionsgebundenen Prämien, für die dieses Kriterium gilt, sind die Basisprämie, die Ausgleichszulage, die komplett neuen Ökoregelungen, die neuerdings einen beachtlichen Teil der Prämien ausmachen, sowie alle AUKM, zu denen auch die neue Landschaftspflegeprämie zählt, um nur diese zu nennen. Weiterhin haben „nicht aktive“ Landwirte kein Anrecht auf Investitionsbeihilfen. Nun der springende Punkt: Rentner und Personen über 72 Jahre werden laut Definition im Agrargesetz nicht als aktiver Landwirt angesehen. Als Rentner hat man also laut dem neuen Agrargesetz kein Anrecht auf diese Prämien (Basis, Ausgleichszulage, Ökoregelungen und AUKM/samt neuer Landschaftspflegeprämie). Nun wurde aber in Folge des ersten Landwirtschaftstisches unter der neuen Regierung die Entscheidung getroffen, verschiedene Prämien von der Kondition des aktiven Landwirts zu befreien, womit die Rentner und Über-72-Jährigen doch noch von diesen Prämien profitieren können. Dies gilt hauptsächlich für die AUKM 540, welches die neue Landschaftspflegeprämie darstellt, aber ebenfalls für die Beihilfe für Ertragsausfallversicherungen, Beihilfe bei Beratungsdienstleistungen, sowie die biologische Bekämpfung des Traubenwicklers und die Umstrukturierungs- und Rebsortenumstellungsprämie. Die bedeutendste Prämie ist jedoch die neue Landschaftspflegeprämie AUKM 540, die also Rentner auch im neuen Agrargesetz noch beziehen können. ÜBERGANGSLÖSUNGEN Eine wichtige Präzision ist nun, dass das Gesetz besagt, dass Rentner und Personen über 72 Jahren erst ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als aktiver Landwirt angesehen werden. Das bedeutet, dass alles bisher Beschriebene aktuell noch nicht in Kraft ist. Für dieses Jahr konnten also alle Rentner und Landwirte über 72 Jahren Prämien beim Flächenantrag beantragen und haben auch ein Anrecht auf deren Auszahlung. Ab dem nächsten Flächenantrag gilt dies dann nicht mehr. Eine weitere Präzision ist, dass die Kondition, dass Rentner keine aktiven Landwirte sind, nur für Personen gilt, die nach dem 2. August 2023 Rentner wurden. Das bedeutet, dass Personen, die bereits vor der Veröffentlichung dieses Agrargesetzes (2. August 2023) Rentner waren, unter dem neuen Agrargesetz trotzdem als aktiver Landwirt angesehen werden und somit Anrecht auf die verschiedenen Prämien haben. Diese verlieren aber spätestens dann die Prämienberechtigung über die Definition des aktiven Landwirts, wenn sie älter als 72 Jahre alt werden. Haben Sie Fragen zu dem Thema, kontaktieren Sie das Sekretariat der Centrale Paysanne per Telefon 32 64 64 480 oder E-Mail secretariat@centralepaysanne.lu [...] Read more...
11/07/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240709Herunterladen [...] Read more...
04/07/2024Vun e Freideg bis e Sonndeg ass zu Ettelbréck an den Däichwisen erëm déi bekannte Foire Agricole. Och d’Bauerenzentral ass erëm mat engem Stand präsent. Dir fannt eis dëst Joer am Bloc C6, no bei der Luxlait an der Entrée zur Allee vun der Femal. Mir géifen eis iwwert äre Besuch freeën. D’FAE ass all Dag op vun 9 bis 19 Auer. #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
27/06/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240625Herunterladen [...] Read more...
20/06/2024Foto: Nora Feyder Gruenland-Ticker-20240618Herunterladen [...] Read more...
18/06/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-17-06-2024Herunterladen [...] Read more...
13/06/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240611Herunterladen [...] Read more...