Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung teilt mit, dass der Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg durch das Referenzlabor am 2. August 2024 bestätigt wurde, und eine Impfkampagne in Vorbereitung ist.
Aktuell wurden 39 Tiere (25 Rinder, 13 Schafe, 1 Ziege) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und 28 Betriebe sind betroffen. In Anbetracht der epidemiologischen Situation in den Nachbarländern (Belgien und Deutschland) wird auch in unserem Land eine Infektionswelle erwartet.
Bei den infizierten Wiederkäuern sind die klassischen Symptome der Blauzungenkrankheit Fieber, Lahmheit, Appetitlosigkeit, übermäßiger Speichelfluss, Schwellung und Blaufärbung der Zunge. Schafe scheinen anfälliger für eine Infektion mit BTV-3 zu sein als Rinder.
Das Virus der Blauzungenkrankheit stellt keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar.
Um die Rinder- und Schafsherden zu schützen, hat die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung eine Impfkampagne vorbereitet und wartet aktuell auf die Lieferung des BTV3-Impfstoffes diese Woche. Sie wird den Tierärzten schnellstmöglich mitteilen, wann der Impfstoff auf dem luxemburgischen Markt eingetroffen ist.
Die Impfung ist freiwillig, wird aber empfohlen. Die Kosten für den Impfstoff trägt der Staat, während die Kosten für die Impfung vom Tierhalter übernommen werden müssen.
Die Impfung reduziert die Virämie und schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Jedoch können auch geimpfte Tiere noch klinische Symptome aufweisen. In Anbetracht dessen und aufgrund fehlender Impfstoffdaten können derzeit Rinder oder Schafe nicht aufgrund einer Impfung in andere Mitgliedstaaten verbracht werden.
Infolge des Testresultates wurde Luxemburg der BTV-frei Status aberkannt und das Großherzogtum wird als Sperrzone betrachtet. Seit dem 2. August 2024 sind Beschränkungen für die Ausfuhr empfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in Mitgliedstaaten oder Gebiete, die frei von diesem Virustyp sind, in Kraft. Die Zertifizierung aufgrund der von den Mitgliedstaaten gewährten Ausnahmen ist jedoch weiterhin möglich.
Meldungspflicht: Da die Blauzungenkrankheit eine meldepflichtige Krankheit ist, muss im Verdachtsfall unverzüglich ein Tierarzt kontaktiert werden.
Weitere Informationen: Tel: 247-82539, E-Mail: info@alva.etat.lu
WICHTEG ERGÄNZUNG: An de Länner mat deene Lëtzebuerg handelt, an der Haaptsaach d’Belsch a Holland, wier d‘Blozongekrankheet scho méi laang ukoum. Deemno géifen et keng Aschränkunge beim Export ginn, sou de Carlo Dahm vun der Veterinärsinspektioun um Radio 100,7. „Dat heescht mir sinn eigentlech lo am selwechte Boot, a kenne mat deenen zwee Länner, an och mam Norde vun Däitschland, wou d’Krankheet sech och scho grouss ausgebreet huet, kenne mer ouni weider Bedingunge virun Handel bedreiwen.“
Die Pressemitteilung:
https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2024/august/impfkampagne-blauzungenkrankheit.html