Aktuelles

14/08/2024D’Sekretariat vun der Bauerenzentral ass e Freideg, de 16. August, ausnamsweis zou an och iwwer Telefon oder Email net ze erreechen. Ab e Méindeg, 19. August sinn eis Mataarbechter erëm fir Iech do. Merci fir äert Versteesdemech! [...] Read more...
13/08/2024E Méindeg vun dëser Woch hat d’Bauerenzentral eng Entrevue mat der Landwirtschaftsministesch Martine Hansen a mat hiren enkste Mataarbechter. Dobäi si verschidden aktuell Themen ugeschwat gi wéi d’Bauen an der Gréngzon, ëmmer méi streng Kontrollen duerch d’ITM, déi iwwerschafften Nitrat-Direktive, de feelende Respekt virun de Baueren, déi elo am Summer musse spéit an d’Nuecht era schaffen, d’Stroumpräisser an déi verspéiten ausbezuelte Subsiden. Méi Informatioune ginn et am „De Letzeburger Bauer“ vun dëser Woch.  Foto: MA [...] Read more...
08/08/2024Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung teilt mit, dass der Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg durch das Referenzlabor am 2. August 2024 bestätigt wurde, und eine Impfkampagne in Vorbereitung ist. Aktuell wurden 39 Tiere (25 Rinder, 13 Schafe, 1 Ziege) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und 28 Betriebe sind betroffen. In Anbetracht der epidemiologischen Situation in den Nachbarländern (Belgien und Deutschland) wird auch in unserem Land eine Infektionswelle erwartet. Bei den infizierten Wiederkäuern sind die klassischen Symptome der Blauzungenkrankheit Fieber, Lahmheit, Appetitlosigkeit, übermäßiger Speichelfluss, Schwellung und Blaufärbung der Zunge. Schafe scheinen anfälliger für eine Infektion mit BTV-3 zu sein als Rinder. Das Virus der Blauzungenkrankheit stellt keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Um die Rinder- und Schafsherden zu schützen, hat die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung eine Impfkampagne vorbereitet und wartet aktuell auf die Lieferung des BTV3-Impfstoffes diese Woche. Sie wird den Tierärzten schnellstmöglich mitteilen, wann der Impfstoff auf dem luxemburgischen Markt eingetroffen ist. Die Impfung ist freiwillig, wird aber empfohlen. Die Kosten für den Impfstoff trägt der Staat, während die Kosten für die Impfung vom Tierhalter übernommen werden müssen. Die Impfung reduziert die Virämie und schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Jedoch können auch geimpfte Tiere noch klinische Symptome aufweisen. In Anbetracht dessen und aufgrund fehlender Impfstoffdaten können derzeit Rinder oder Schafe nicht aufgrund einer Impfung in andere Mitgliedstaaten verbracht werden. Infolge des Testresultates wurde Luxemburg der BTV-frei Status aberkannt und das Großherzogtum wird als Sperrzone betrachtet. Seit dem 2. August 2024 sind Beschränkungen für die Ausfuhr empfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in Mitgliedstaaten oder Gebiete, die frei von diesem Virustyp sind, in Kraft. Die Zertifizierung aufgrund der von den Mitgliedstaaten gewährten Ausnahmen ist jedoch weiterhin möglich. Meldungspflicht: Da die Blauzungenkrankheit eine meldepflichtige Krankheit ist, muss im Verdachtsfall unverzüglich ein Tierarzt kontaktiert werden. Weitere Informationen: Tel: 247-82539, E-Mail: info@alva.etat.lu WICHTEG ERGÄNZUNG: An de Länner mat deene Lëtzebuerg handelt, an der Haaptsaach d’Belsch a Holland, wier d‘Blozongekrankheet scho méi laang ukoum. Deemno géifen et keng Aschränkunge beim Export ginn, sou de Carlo Dahm vun der Veterinärsinspektioun um Radio 100,7. „Dat heescht mir sinn eigentlech lo am selwechte Boot, a kenne mat deenen zwee Länner, an och mam Norde vun Däitschland, wou d’Krankheet sech och scho grouss ausgebreet huet, kenne mer ouni weider Bedingunge virun Handel bedreiwen.“ Die Pressemitteilung: https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2024/august/impfkampagne-blauzungenkrankheit.html [...] Read more...
05/08/2024Eise Präsident Christian Wester war den 2. August bei RTL zu Gaascht. D’Landwirtschaft war Thema an der Emissioun „Invité vun der Redaktioun“. Klickt op de Link (net op d’Foto) fir d’Emissioun ze lauschteren. https://www.rtl.lu/radio/invite-vun-der-redaktioun/a/2219416.html #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
01/08/2024Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) teilt mit, dass die Untersuchungen von zwei Rindern am 31. Juli 2024 ein verdächtiges Resultat auf Blauzungenkrankheit ergaben. Die Proben wurden zur Bestätigung und zur Serotypisierung ins Referenzuntersuchungsamt ins Ausland geschickt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die ALVA über die weiteren Maßnahmen informieren. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um ein Virus, das hauptsächlich bei Rindern, aber auch anderen Wiederkäuern wie Schafen oder Ziegen auftritt. Übertragen wird der Blauzungenerreger nicht von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken. Er ist nicht auf den Menschen übertragbar und ist daher ungefährlich für letzteren. Auch ist der Verzehr von Fleisch und Milch ungefährlich. Weitere Informationen:ALVATel.: (+352) 247-82539E-Mail: info@alva.etat.lu [...] Read more...
30/07/2024Weider Informatiounen kritt dir iwwert d’Email-Adress gala@agromedia.lu oder iwwert den Telefonsnummer 326464-480. [...] Read more...
25/07/2024Durch das neue Agrargesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, gibt es viele Änderungen für Rentner hinsichtlich der verschiedenen Beihilfen für die Landwirtschaft. Vielen Betroffenen sind diese Änderungen noch nicht vollkommen klar, da es diverse Fälle geben kann, bis wann man das Anrecht auf welche Prämie noch behält, und ab wann man keine Prämien mehr bekommt. Im Folgenden ein Versuch, die Situation zu erklären. Hauptaugenmerk wird auf drei Punkte gelegt: die Situation für Rentner laut dem alten Agrargesetz, die Situation laut dem neuen Agrargesetz und die Übergangsregelungen. Das alte Agrargesetz sah für verschiedene Beihilfen verschiedene Bedingungen vor. So war die Bedingung, dass der Beihilfeempfänger kein Rentner (und nicht über 65 Jahre alt) sein darf, bereits bei verschiedenen Beihilfen gesetzt. So zum Beispiel bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), von denen Rentner nicht profitieren konnten. Weiterhin konnten Rentner nicht in den Genuss von Investitionsbeihilfen laut dem alten Agrargesetz kommen. Die wichtigsten Prämien, von denen Rentner jedoch noch profitieren konnten, waren die Basisprämie, die Landschaftspflegeprämie, sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, welche allesamt flächenbezogen sind. AKTIVER LANDWIRT Die wichtigste Änderung im neuen Agrargesetz im Vergleich zum vorherigen ist die Definition des aktiven Landwirts. Alle Beihilfen in diesem Agrargesetz, die von Relevanz für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb sind, sind an diese Kondition des aktiven Landwirts gebunden. Landwirte, die nicht der Definition des aktiven Landwirts entsprechen, werden dementsprechend von den Prämien ausgeschlossen. Die wichtigsten flächen- oder produktionsgebundenen Prämien, für die dieses Kriterium gilt, sind die Basisprämie, die Ausgleichszulage, die komplett neuen Ökoregelungen, die neuerdings einen beachtlichen Teil der Prämien ausmachen, sowie alle AUKM, zu denen auch die neue Landschaftspflegeprämie zählt, um nur diese zu nennen. Weiterhin haben „nicht aktive“ Landwirte kein Anrecht auf Investitionsbeihilfen. Nun der springende Punkt: Rentner und Personen über 72 Jahre werden laut Definition im Agrargesetz nicht als aktiver Landwirt angesehen. Als Rentner hat man also laut dem neuen Agrargesetz kein Anrecht auf diese Prämien (Basis, Ausgleichszulage, Ökoregelungen und AUKM/samt neuer Landschaftspflegeprämie). Nun wurde aber in Folge des ersten Landwirtschaftstisches unter der neuen Regierung die Entscheidung getroffen, verschiedene Prämien von der Kondition des aktiven Landwirts zu befreien, womit die Rentner und Über-72-Jährigen doch noch von diesen Prämien profitieren können. Dies gilt hauptsächlich für die AUKM 540, welches die neue Landschaftspflegeprämie darstellt, aber ebenfalls für die Beihilfe für Ertragsausfallversicherungen, Beihilfe bei Beratungsdienstleistungen, sowie die biologische Bekämpfung des Traubenwicklers und die Umstrukturierungs- und Rebsortenumstellungsprämie. Die bedeutendste Prämie ist jedoch die neue Landschaftspflegeprämie AUKM 540, die also Rentner auch im neuen Agrargesetz noch beziehen können. ÜBERGANGSLÖSUNGEN Eine wichtige Präzision ist nun, dass das Gesetz besagt, dass Rentner und Personen über 72 Jahren erst ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als aktiver Landwirt angesehen werden. Das bedeutet, dass alles bisher Beschriebene aktuell noch nicht in Kraft ist. Für dieses Jahr konnten also alle Rentner und Landwirte über 72 Jahren Prämien beim Flächenantrag beantragen und haben auch ein Anrecht auf deren Auszahlung. Ab dem nächsten Flächenantrag gilt dies dann nicht mehr. Eine weitere Präzision ist, dass die Kondition, dass Rentner keine aktiven Landwirte sind, nur für Personen gilt, die nach dem 2. August 2023 Rentner wurden. Das bedeutet, dass Personen, die bereits vor der Veröffentlichung dieses Agrargesetzes (2. August 2023) Rentner waren, unter dem neuen Agrargesetz trotzdem als aktiver Landwirt angesehen werden und somit Anrecht auf die verschiedenen Prämien haben. Diese verlieren aber spätestens dann die Prämienberechtigung über die Definition des aktiven Landwirts, wenn sie älter als 72 Jahre alt werden. Haben Sie Fragen zu dem Thema, kontaktieren Sie das Sekretariat der Centrale Paysanne per Telefon 32 64 64 480 oder E-Mail secretariat@centralepaysanne.lu [...] Read more...
11/07/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240709Herunterladen [...] Read more...
04/07/2024Vun e Freideg bis e Sonndeg ass zu Ettelbréck an den Däichwisen erëm déi bekannte Foire Agricole. Och d’Bauerenzentral ass erëm mat engem Stand präsent. Dir fannt eis dëst Joer am Bloc C6, no bei der Luxlait an der Entrée zur Allee vun der Femal. Mir géifen eis iwwert äre Besuch freeën. D’FAE ass all Dag op vun 9 bis 19 Auer. #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
27/06/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240625Herunterladen [...] Read more...
20/06/2024Foto: Nora Feyder Gruenland-Ticker-20240618Herunterladen [...] Read more...
18/06/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-17-06-2024Herunterladen [...] Read more...
13/06/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240611Herunterladen [...] Read more...
11/06/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-10-06-2024Herunterladen [...] Read more...
06/06/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240605Herunterladen [...] Read more...
04/06/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-03-06-2024Herunterladen [...] Read more...
04/06/2024Vun elo un ass et och méiglech, Familljenannoncen an „De Letzeburger Bauer“ ze setzen. Fir Membere vun der Bauerenzentral  ass dëse Service esouguer gratis. Méi Informatioune kritt Dir iwwert d’Email-Adress annonces@agromedia.lu [...] Read more...
30/05/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240528Herunterladen [...] Read more...
28/05/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-27-05-2024Herunterladen [...] Read more...
22/05/2024Gruenland-Ticker-20240521Herunterladen [...] Read more...
22/05/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-21-05-2024Herunterladen [...] Read more...
16/05/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240513Herunterladen [...] Read more...
14/05/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-13-05-2024Herunterladen [...] Read more...
07/05/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-06-05-2024Herunterladen [...] Read more...
02/05/2024Gruenland-Ticker-20240429Herunterladen [...] Read more...
02/05/2024Getreide_Sentinelle-29-04-2024Herunterladen [...] Read more...
02/05/2024Foto: Helmut Lui Raps_Sentinelle_29_April_2024Herunterladen [...] Read more...
23/04/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-22-04-2024Herunterladen [...] Read more...
22/04/2024Raps_Sentinelle_19_April_2024Herunterladen [...] Read more...
16/04/2024Foto: Helmut Lui Getreide_Sentinelle-15-04-2024Herunterladen [...] Read more...

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13/08/2024E Méindeg vun dëser Woch hat d’Bauerenzentral eng Entrevue mat der Landwirtschaftsministesch Martine Hansen a mat hiren enkste Mataarbechter. Dobäi si verschidden aktuell Themen ugeschwat gi wéi d’Bauen an der Gréngzon, ëmmer méi streng Kontrollen duerch d’ITM, déi iwwerschafften Nitrat-Direktive, de feelende Respekt virun de Baueren, déi elo am Summer musse spéit an d’Nuecht era schaffen, d’Stroumpräisser an déi verspéiten ausbezuelte Subsiden. Méi Informatioune ginn et am „De Letzeburger Bauer“ vun dëser Woch.  Foto: MA [...] Read more...
08/08/2024Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung teilt mit, dass der Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) in Luxemburg durch das Referenzlabor am 2. August 2024 bestätigt wurde, und eine Impfkampagne in Vorbereitung ist. Aktuell wurden 39 Tiere (25 Rinder, 13 Schafe, 1 Ziege) positiv auf Blauzungenkrankheit getestet und 28 Betriebe sind betroffen. In Anbetracht der epidemiologischen Situation in den Nachbarländern (Belgien und Deutschland) wird auch in unserem Land eine Infektionswelle erwartet. Bei den infizierten Wiederkäuern sind die klassischen Symptome der Blauzungenkrankheit Fieber, Lahmheit, Appetitlosigkeit, übermäßiger Speichelfluss, Schwellung und Blaufärbung der Zunge. Schafe scheinen anfälliger für eine Infektion mit BTV-3 zu sein als Rinder. Das Virus der Blauzungenkrankheit stellt keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Um die Rinder- und Schafsherden zu schützen, hat die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung eine Impfkampagne vorbereitet und wartet aktuell auf die Lieferung des BTV3-Impfstoffes diese Woche. Sie wird den Tierärzten schnellstmöglich mitteilen, wann der Impfstoff auf dem luxemburgischen Markt eingetroffen ist. Die Impfung ist freiwillig, wird aber empfohlen. Die Kosten für den Impfstoff trägt der Staat, während die Kosten für die Impfung vom Tierhalter übernommen werden müssen. Die Impfung reduziert die Virämie und schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Jedoch können auch geimpfte Tiere noch klinische Symptome aufweisen. In Anbetracht dessen und aufgrund fehlender Impfstoffdaten können derzeit Rinder oder Schafe nicht aufgrund einer Impfung in andere Mitgliedstaaten verbracht werden. Infolge des Testresultates wurde Luxemburg der BTV-frei Status aberkannt und das Großherzogtum wird als Sperrzone betrachtet. Seit dem 2. August 2024 sind Beschränkungen für die Ausfuhr empfänglicher Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in Mitgliedstaaten oder Gebiete, die frei von diesem Virustyp sind, in Kraft. Die Zertifizierung aufgrund der von den Mitgliedstaaten gewährten Ausnahmen ist jedoch weiterhin möglich. Meldungspflicht: Da die Blauzungenkrankheit eine meldepflichtige Krankheit ist, muss im Verdachtsfall unverzüglich ein Tierarzt kontaktiert werden. Weitere Informationen: Tel: 247-82539, E-Mail: info@alva.etat.lu WICHTEG ERGÄNZUNG: An de Länner mat deene Lëtzebuerg handelt, an der Haaptsaach d’Belsch a Holland, wier d‘Blozongekrankheet scho méi laang ukoum. Deemno géifen et keng Aschränkunge beim Export ginn, sou de Carlo Dahm vun der Veterinärsinspektioun um Radio 100,7. „Dat heescht mir sinn eigentlech lo am selwechte Boot, a kenne mat deenen zwee Länner, an och mam Norde vun Däitschland, wou d’Krankheet sech och scho grouss ausgebreet huet, kenne mer ouni weider Bedingunge virun Handel bedreiwen.“ Die Pressemitteilung: https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2024/august/impfkampagne-blauzungenkrankheit.html [...] Read more...
05/08/2024Eise Präsident Christian Wester war den 2. August bei RTL zu Gaascht. D’Landwirtschaft war Thema an der Emissioun „Invité vun der Redaktioun“. Klickt op de Link (net op d’Foto) fir d’Emissioun ze lauschteren. https://www.rtl.lu/radio/invite-vun-der-redaktioun/a/2219416.html #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
01/08/2024Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) teilt mit, dass die Untersuchungen von zwei Rindern am 31. Juli 2024 ein verdächtiges Resultat auf Blauzungenkrankheit ergaben. Die Proben wurden zur Bestätigung und zur Serotypisierung ins Referenzuntersuchungsamt ins Ausland geschickt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die ALVA über die weiteren Maßnahmen informieren. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um ein Virus, das hauptsächlich bei Rindern, aber auch anderen Wiederkäuern wie Schafen oder Ziegen auftritt. Übertragen wird der Blauzungenerreger nicht von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken. Er ist nicht auf den Menschen übertragbar und ist daher ungefährlich für letzteren. Auch ist der Verzehr von Fleisch und Milch ungefährlich. Weitere Informationen:ALVATel.: (+352) 247-82539E-Mail: info@alva.etat.lu [...] Read more...
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25/07/2024Durch das neue Agrargesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, gibt es viele Änderungen für Rentner hinsichtlich der verschiedenen Beihilfen für die Landwirtschaft. Vielen Betroffenen sind diese Änderungen noch nicht vollkommen klar, da es diverse Fälle geben kann, bis wann man das Anrecht auf welche Prämie noch behält, und ab wann man keine Prämien mehr bekommt. Im Folgenden ein Versuch, die Situation zu erklären. Hauptaugenmerk wird auf drei Punkte gelegt: die Situation für Rentner laut dem alten Agrargesetz, die Situation laut dem neuen Agrargesetz und die Übergangsregelungen. Das alte Agrargesetz sah für verschiedene Beihilfen verschiedene Bedingungen vor. So war die Bedingung, dass der Beihilfeempfänger kein Rentner (und nicht über 65 Jahre alt) sein darf, bereits bei verschiedenen Beihilfen gesetzt. So zum Beispiel bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), von denen Rentner nicht profitieren konnten. Weiterhin konnten Rentner nicht in den Genuss von Investitionsbeihilfen laut dem alten Agrargesetz kommen. Die wichtigsten Prämien, von denen Rentner jedoch noch profitieren konnten, waren die Basisprämie, die Landschaftspflegeprämie, sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, welche allesamt flächenbezogen sind. AKTIVER LANDWIRT Die wichtigste Änderung im neuen Agrargesetz im Vergleich zum vorherigen ist die Definition des aktiven Landwirts. Alle Beihilfen in diesem Agrargesetz, die von Relevanz für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb sind, sind an diese Kondition des aktiven Landwirts gebunden. Landwirte, die nicht der Definition des aktiven Landwirts entsprechen, werden dementsprechend von den Prämien ausgeschlossen. Die wichtigsten flächen- oder produktionsgebundenen Prämien, für die dieses Kriterium gilt, sind die Basisprämie, die Ausgleichszulage, die komplett neuen Ökoregelungen, die neuerdings einen beachtlichen Teil der Prämien ausmachen, sowie alle AUKM, zu denen auch die neue Landschaftspflegeprämie zählt, um nur diese zu nennen. Weiterhin haben „nicht aktive“ Landwirte kein Anrecht auf Investitionsbeihilfen. Nun der springende Punkt: Rentner und Personen über 72 Jahre werden laut Definition im Agrargesetz nicht als aktiver Landwirt angesehen. Als Rentner hat man also laut dem neuen Agrargesetz kein Anrecht auf diese Prämien (Basis, Ausgleichszulage, Ökoregelungen und AUKM/samt neuer Landschaftspflegeprämie). Nun wurde aber in Folge des ersten Landwirtschaftstisches unter der neuen Regierung die Entscheidung getroffen, verschiedene Prämien von der Kondition des aktiven Landwirts zu befreien, womit die Rentner und Über-72-Jährigen doch noch von diesen Prämien profitieren können. Dies gilt hauptsächlich für die AUKM 540, welches die neue Landschaftspflegeprämie darstellt, aber ebenfalls für die Beihilfe für Ertragsausfallversicherungen, Beihilfe bei Beratungsdienstleistungen, sowie die biologische Bekämpfung des Traubenwicklers und die Umstrukturierungs- und Rebsortenumstellungsprämie. Die bedeutendste Prämie ist jedoch die neue Landschaftspflegeprämie AUKM 540, die also Rentner auch im neuen Agrargesetz noch beziehen können. ÜBERGANGSLÖSUNGEN Eine wichtige Präzision ist nun, dass das Gesetz besagt, dass Rentner und Personen über 72 Jahren erst ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als aktiver Landwirt angesehen werden. Das bedeutet, dass alles bisher Beschriebene aktuell noch nicht in Kraft ist. Für dieses Jahr konnten also alle Rentner und Landwirte über 72 Jahren Prämien beim Flächenantrag beantragen und haben auch ein Anrecht auf deren Auszahlung. Ab dem nächsten Flächenantrag gilt dies dann nicht mehr. Eine weitere Präzision ist, dass die Kondition, dass Rentner keine aktiven Landwirte sind, nur für Personen gilt, die nach dem 2. August 2023 Rentner wurden. Das bedeutet, dass Personen, die bereits vor der Veröffentlichung dieses Agrargesetzes (2. August 2023) Rentner waren, unter dem neuen Agrargesetz trotzdem als aktiver Landwirt angesehen werden und somit Anrecht auf die verschiedenen Prämien haben. Diese verlieren aber spätestens dann die Prämienberechtigung über die Definition des aktiven Landwirts, wenn sie älter als 72 Jahre alt werden. Haben Sie Fragen zu dem Thema, kontaktieren Sie das Sekretariat der Centrale Paysanne per Telefon 32 64 64 480 oder E-Mail secretariat@centralepaysanne.lu [...] Read more...
11/07/2024Foto: Helmut Lui Gruenland-Ticker-20240709Herunterladen [...] Read more...
04/07/2024Vun e Freideg bis e Sonndeg ass zu Ettelbréck an den Däichwisen erëm déi bekannte Foire Agricole. Och d’Bauerenzentral ass erëm mat engem Stand präsent. Dir fannt eis dëst Joer am Bloc C6, no bei der Luxlait an der Entrée zur Allee vun der Femal. Mir géifen eis iwwert äre Besuch freeën. D’FAE ass all Dag op vun 9 bis 19 Auer. #MirLieweLandwirtschaft [...] Read more...
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