Amtliche Mitteilung

Neureglung der Vorgehensweise beim Ausstellen der Gesundheitsbescheinigung für den
innergemeinschaftlichen Handel von Rindern und Schweinen.

Ab dem 01.01.2013 können Tierbesitzer und Händler das Verbringen von Rindern und Schweinen ab dem Herkunftsbetrieb oder aber ab einer der anerkannten Sammelstellen organisieren.

Ist der Transport ab Hof geplant, so muß dieser Transport mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abfahrt in der Veterinärverwaltung per Fax (40 75 45) oder E-Mail (export@asv.etat.lu) gemeldet werden. Diese beauftragt einen vom Ministerium anerkannten Tierarzt, welcher die Tiere vor Ort untersucht und die Gesundheitsbescheinigung ausstellt. Diese Untersuchung ist kostenpflichtig und die in der mit dem Tierarzt unterzeichneten Konvention festgelegten Kosten sind vom Tierbesitzer oder Händler an den Tierarzt zu entrichten.

Transportmeldungen werden von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr in der Veterinärverwaltung bearbeitet.

In den Sammelstellen wird die Untersuchung und Bescheinigung von einem amtlichen Tierarzt gewährleistet. Angaben zu den Öffnungszeiten der Sammelstellen sowie zu den Benutzungsbedingungen können bei der Veterinärverwaltung unter der Telefonnummer 2478-2539 in Erfahrung gebracht werden.

Mitgeteilt von der Veterinärverwaltung