Mindestlohn, Sozialbeiträge und Arbeitsstunden

Notizblock

Nachstehend sei auf einige Änderungen verwiesen, die ab dem 1. Januar 2013 im arbeitsrechtlichen und im sozialen Bereich in Kraft getreten sind.

Bekanntlich wurde zum 1. Januar 2013 der Mindestlohn angepaßt: Derselbe beträgt für unqualifizierte Arbeitnehmer 1.874,19 Euro brutto und für qualifizierte Arbeitnehmer 2.249,03 Euro brutto.

Die Beitragssätze zur Gesundheits- und Pensionskasse bleiben im Vergleich zu 2012 unverändert; dies gilt auch für die Beiträge zur Pflegeversicherung und Santé au travail. Der Beitragsatz zur Unfallversicherung beträgt in 2013 1,10% gegenüber 1,15% in 2012.

Mit Datum vom 1. Januar entfällt die sogenannte „Surprime“, die sich 2012 noch auf 1% belief. Dadurch steigt der Nettolohn für Arbeitnehmer, die vor Einführung des Einheitsstatuts, als „Arbeiter“ angestellt waren.

Die Beitragssätze zur Mutualité des Employeurs wurden für 2013 wie folgt festgesetzt:

  • Klasse 1: 0,42%
  • Klasse 2: 1,33%
  • Klasse 3: 1,83%
  • Klasse 4: 2,64%

Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitsstunden, die für 2013 monatlich anzugeben sind.

Arbeitsstunden Arbeitstage Feiertage
Januar 2013

176

22

1

Februar 2013

160

20

0

März 2013

168

21

0

April 2013

168

21

1

Mai 2013

160

20

3

Juni 2013

160

20

0*

Juli 2013

184

23

0

August 2013

168

21

1

September 2013

168

21

0

Oktober 2013

184

23

0

November 2013

160

20

1

Dezember 2013

160

20

2

(*) der 23. Juni – Nationalfeiertag – fällt auf einen Sonntag und wird durch einen zusätzlichen Urlaubstag ersetzt.