Mindestlohn, Sozialbeiträge und Arbeitsstunden

Notizblock Nachstehend sei auf einige Änderungen verwiesen, die ab dem 1. Januar 2013 im arbeitsrechtlichen und im sozialen Bereich in Kraft getreten sind. Bekanntlich wurde zum 1. Januar 2013 der Mindestlohn angepaßt: Derselbe beträgt für unqualifizierte Arbeitnehmer 1.874,19 Euro brutto und für qualifizierte Arbeitnehmer 2.249,03 Euro brutto. Die Beitragssätze zur Gesundheits- und Pensionskasse bleiben im Vergleich zu 2012 unverändert; dies gilt auch für die Beiträge zur Pflegeversicherung und Santé au travail. Der Beitragsatz zur Unfallversicherung beträgt in 2013 1,10% gegenüber 1,15% in 2012. Mit Datum […]

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