Amtliche Mitteilung

Neureglung der Vorgehensweise beim Ausstellen der Gesundheitsbescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel von Rindern und Schweinen. Ab dem 01.01.2013 können Tierbesitzer und Händler das Verbringen von Rindern und Schweinen ab dem Herkunftsbetrieb oder aber ab einer der anerkannten Sammelstellen organisieren. Ist der Transport ab Hof geplant, so muß dieser Transport mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abfahrt in der Veterinärverwaltung per Fax (40 75 45) oder E-Mail (export@asv.etat.lu) gemeldet werden. Diese beauftragt einen vom Ministerium anerkannten Tierarzt, welcher die Tiere vor Ort untersucht und die Gesundheitsbescheinigung […]

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