Hierzulande wurden bis zum 4. Oktober neue Fälle von Vogelgrippe vom Typ H5N1 bei Wildvögeln festgestellt. Derzeit sind 18 Fälle bei Reihern und Kranichen bekannt. Das Risiko der Einschleppung des Vogelgrippevirus in Geflügelzuchtbetriebe bleibt daher hoch.
Die luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ALVA) erinnert daran, wie wichtig es ist, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und jeglichen Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Um einen solchen Kontakt zu vermeiden, muss die Haltung von Geflügel und in Gefangenschaft lebenden Vögeln in Stallungen strikt durchgesetzt werden. Der Zugang zu mit Netzen geschützten Auslaufbereichen muss auf ein Minimum beschränkt werden und ist nur aus Gründen des Tierschutzes gestattet. Die Verpflichtung, alle Geflügel- und Vogelarten innerhalb der Gebäude zu füttern und zu tränken, bleibt bestehen. (C.)

