In Luxemburg wurden neue Fälle der Vogelgrippe vom Typ H5N1 bei Wildvögeln festgestellt. Derzeit sind neun Fälle bei Kranichen und ein Fall bei einem Reiher bekannt.
Diese Situation hat die luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ALVA) dazu veranlasst, die Lage zu überprüfen und das Risiko einer Einschleppung der Krankheit in unsere Geflügelzuchtbetriebe auf ein hohes Niveau anzuheben. Angesichts dieses hohen Risikos von Wildvögeln auf Hausgeflügel verstärkt die ALVA die Präventionsmaßnahmen.
Zusätzliche Maßnahmen:
• Bis auf Weiteres sind alle Ausstellungen, Messen und Märkte für Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel verboten.
Die ALVA betont, dass die am 22. Oktober 2025 eingeführten Präventionsmaßnahmen weiterhin in vollem Umfang in Kraft bleiben:
• Geflügel muss in geschlossenen Räumen gehalten werden.
• Die Fütterung und Tränkung muss in geschlossenen Räumen oder so erfolgen, dass ein Kontakt mit Wildvögeln unmöglich ist.
• Geflügel darf die geschlossenen Räume verlassen, sofern die Auslaufbereiche durch Netze geschützt sind, um jeglichen Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
• Die Biosicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.
• Jeder ungewöhnliche Tod von Geflügel, jede Symptomatik, die auf die Vogelgrippe hindeutet, oder jede Veränderung der Produktionsparameter (Rückgang des Futter- und/oder Wasserverbrauchs, Rückgang der Legeleistung, ungewöhnliche Sterblichkeit) muss einem Tierarzt gemeldet werden.
Die ALVA erinnert daran, dass die Vogelgrippe eine hochansteckende Viruserkrankung ist, für die fast alle Vogelarten empfänglich sind. Der Schweregrad der Erkrankung variiert von Tier zu Tier und hängt vom Virusstamm, der Umgebung und möglichen anderen Infektionen ab. Eine Ansteckung kann durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder durch Kontakt mit kontaminiertem Material erfolgen.
Säugetiere können in Ausnahmefällen infiziert werden, beispielsweise wenn sie den Kadaver eines infizierten Vogels fressen oder in engen Kontakt mit dem Vogelgrippevirus kommen. Eine Ansteckung beim Menschen ist äußerst selten.
Die Vogelgrippe stellt jedoch keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, wenn Eier oder Geflügelfleisch verzehrt werden.

