Wie die luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ALVA) am Mittwoch mitteilte, wurden am gleichen Tag zwei Fälle von Vogelgrippe bei zwei Kranichen in Howald und Rümelingen festgestellt.
Da außerdem ein allgemeiner Anstieg der Vogelgrippe in europäischen Ländern und insbesondere auf den Zugwegen der Wildtiere zu beobachten ist, erinnert die ALVA Geflügelhalter daran, dass jeglicher Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt zu vermeiden ist, um die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel jedes Halters vor der Vogelgrippe zu schützen, da diese Krankheit für diese Tiere sehr ansteckend und tödlich ist.
Um die Einschleppung dieses hochpathogenen Virus in Geflügelzuchtbetriebe zu verhindern, müssen folgende vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden:
- Das Geflügel muss in geschlossenen Räumen gehalten werden.
- Die Fütterung und Tränkung muss in Räumen erfolgen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Das Geflügel darf die geschlossenen Räume verlassen, sofern die Auslaufbereiche durch Netze geschützt sind, um jeglichen Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
- Die Biosicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.
- Jeder ungewöhnliche Tod von Geflügel, alle Symptome, die auf die Vogelgrippe hindeuten, oder jede Veränderung der Produktionsparameter (Rückgang des Futter- und/oder Wasserverbrauchs, Rückgang der Legeleistung, ungewöhnliche Sterblichkeit) müssen einem Tierarzt gemeldet werden.
Die ALVA weist darauf hin, dass jede Einfuhr von Geflügel mit einer Gesundheitsbescheinigung (TRACES) eines amtlichen Tierarztes des Herkunftslandes erfolgen muss. Diese Verpflichtung gilt auch für den Kauf von Geflügel auf einem Markt.
Darüber hinaus wird daran erinnert, dass es sich um eine Tierseuche handelt, die Vögel und Geflügel befällt und beim Verzehr von Eiern oder Geflügelfleisch keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. (C.)
