VOGELGRIPPE IN LUXEMBURG BESTÄTIGT

Am 14. Dezember wurde ein Ausbruch der Vogelgrippe (Typ H5N1) bei Hausgänsen in Useldingen festgestellt.

Um die Einschleppung des Virus in Geflügelbestände zu verhindern, gelten bis auf Weiteres folgende Maßnahmen:

• Das Füttern und Tränken muss in Räumlichkeiten erfolgen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind;

• Geflügel muss in geschlossenen Räumen gehalten werden;

Geflügel darf nur Zugang zu Ausgangsbereichen haben, die durch Netze geschützt sind um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden;

• Biosicherheitsvorschriften müssen gewissenhaft eingehalten werden;

• Alle Ansammlungen (Geflügelshows) sind verboten;

• Jede ungewöhnliche Geflügelsterblichkeit sollte einem Tierarzt gemeldet werden.

Im Falle der Entdeckung eines toten oder kranken Wasserwildvogels (Gans, Ente, Schwan) muss dieser der „Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire“ gemeldet werden (Tel.: 247-82539, E-Mail: info@alva.etat.lu).

Je nach Entwicklung der Krankheit werden die Maßnahmen aktualisiert.

Der Verzehr von Eiern und Geflügelfleisch stellt keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar.

Mitgeteilt vom Landwirtschaftsministerium