GAP-Übergangsregelung im EP-Agrarausschuss

Am Dienstag dieser Woche, dem 28. April, hat der Agrarausschuss im Europaparlament über die Übergangsbestimmungen für die GAP abgestimmt. Der Bericht der finnischen EU-Abgeordneten Kataïnen wurde im Agrarausschuss letztlich mit 400 Abänderungsanträgen angenommen.

Bekanntlich ist diese Übergangsregelung notwendig, da die Reform der GAP mit wesentlicher Verspätung verabschiedet und auf Ebene der Mitgliedstaaten umgesetzt werden dürfte.  Mit der Übergangsregelung soll mithin das Fortschreiben der derzeit geltenden Regelungen gewährleistet und damit auch rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte gegeben sein.

In dem Sinn wird in der nun angenommenen Regelung festgehalten, dass im Falle, wo die GAP-Reform und die Verordnung zu den Strategischen Plänen nicht vor dem 30. Oktober 2020 verabschiedet sind, die Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2022 läuft, d.h. die jetzigen Regeln bis zu dem Zeitpunkt gelten. Auch verweisen die EU-Abgeordneten nochmals auf ihre Position betreffend den Agrarhaushalt: Dieser sollte real zumindest auf dem Niveau der nun auslaufenden Siebenjahresperiode erhalten bleiben.

Des Weiteren bekräftigt der Landwirtschaftsausschuss seine Forderung, die Krisenreserve durch Mittel außerhalb des GAP-Haushalts zu finanzieren. Zudem fordern die EU-Parlamentarier, den Zugang zu Entschädigungen für schwere Einkommenseinbußen bzw. Verluste zu erleichtern, die durch klimatische Ereignisse, Ausbrüche von Tier- oder Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall verursacht werden.

Für den Vorsitzenden des Agrarausschusses soll mit der Übergangsregelung Zeit geschaffen werden, um eine neue GAP im Sinne der europäischen Land- und Forstwirtschaft sowie der Bevölkerung im ländlichen Raum zu gegebener Zeit zu verhandeln. Vor allem gehe es auch darum, Kürzungen im Agrarbudget zu verhindern. Diesbezüglich bleibt ungewiss, letztlich auch im Licht der derzeitigen durch die Covid-19 Pandemie bedingten Wirtschaftskrise, wann der Mittelfristige Finanzrahmen für den Zeitraum 2021 bis 2027 verabschiedet wird.

Der nun vom EP-Agrarausschuss genehmigte Text soll dem Plenum im Europaparlament am 13. oder 14. Mai zur Abstimmung vorgelegt werden. Auf Basis des im Agrarausschuss erzielten Kompromisses werden die Trilog-Gespräche mit dem Rat und der Kommission anfangen, wobei eine schnelle Einigung erwartet wird.

Von Seiten von Copa und Cogeca wird der Kompromiss begrüßt: Derselbe sei ausgewogen und  essenziell, um Stabilität für die landwirtschaftlichen Betriebe zu ermöglichen. Wichtig sei auch, dass die Übergangsphase auf zwei Jahre festgelegt werde. Insofern es zunehmend klar wird, dass die GAP-Reform nicht mehr im Jahr 2020 verabschiedet wird, sei es wichtig, dass diese Übergangsregelung schnellstmöglich in Kraft treten kann. In dem Sin wird auch erwartet, dass Kommission und Rat zu einer umgehenden Annahme der Regelung bereit sind. Gleichzeitig betonen Copa und Cogeca nochmals ihre Forderung nach einem starken Agrarbudget, mindestens in Höhe des derzeitigen Agrarhaushaltes. Gerade in der derzeitigen Lage brauchen die Landwirte und ihre Genossenschaften mehr denn je eine starke Unterstützung, um weiterhin die Lebensmittelversorgung zu sichern.