Rekurs in Sachen LUTRA-Genehmigungen (bis 15. Oktober)

Entsprechend der Antwort der Minister Luc Frieden und Romain Schneider auf zwei parlamentarische Anfragen sollen neben den aktiven Betrieben mit einem Deckungsbeitrag von mehr als 9.600 Euro,

  1. pensionierte Landwirte ihre LUTRA-Genehmigung behalten, ohne dass sie den Beleg einer landwirtschaftlichen Tätigkeit erbringen müssen;
  2. Forstwirte und nebenberufliche Landwirte mit einem Deckungsbeitrag von weniger als 9.600 Euro weiterhin ihre LUTRA-Genehmigung behalten, insofern sie den Beweis erbringen, dass sie eine landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ohne dass dabei ein Mindestbetrag an Einkommen erfordert wäre.

Um weiterhin im Genuss der LUTRA-Nummer zu bleiben, müssen alle Betroffenen bis zum kommenden 15. Oktober per Einschreibebrief Einspruch bei der zuständigen Behörde einreichen (Luxembourg-Accises, B.P. 1432, L-1014 Luxembourg) mitsamt den erforderlichen Belegen.

Auch die landwirtschaftlichen Rentner müssen per Einschreiben Rekurs einlegen, um ihre LUTRA-Genehmigung weiter zu behalten.

Im Anhang finden Sie ein Modellbrief, den Sie herunterladen und vervollständigen können. Als Beleg legen Rentenbezieher am besten das vom Centre Commun de la Sécurité Sociale ausgestellte Rentenzertifikat bei (Certificat de pension ou de rente, de retenue d’impôts et de crédit d’impôts bonifiés).

Das Sekretariat der Bauernzentrale steht für weitere Informationen bzw. Hilfeleistung zur Verfügung (Tel: 32 64 64 480).

Anhang: Modellbrief zum herunterladen