Die Bauernzentrale legt Wert darauf, nochmals auf folgende Punkte zu verweisen.
1. Alle LUTRA-Titulare, ob aktiv oder Rentner, die gemäß Sozialversicherung dem Landwirtschaftssektor zugeordnet sind und deren Traktoren in einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb (mit einem Deckungsbeitrag von mehr als 9.600 Euro) im Einsatz sind, sollen auf dem von der Zollveraltung erhaltenen Brief vom 20. Juni 2013 ihre Betriebsnummer handschriftlich beifügen und per Fax an den SER schicken (Fax:49 16 19). Der SER stellt den Betroffenen eine Bescheinigung aus, die per Einschreibebrief an die Zoll- und Akzisenverwaltung weiterzuleiten ist. Dies trifft beispielsweise in den Fällen zu, wo der Betrieb von Sohn oder Tochter übernommen wurde, der eine oder andere Traktor jedoch noch auf den Vater oder die Mutter immatrikuliert ist.
2. LUTRA-Titulare, die eine forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, können Rekurs bei der Zoll- und Akzisenverwaltung einreichen, insofern sie beweisen können – am besten an Hand einer Steuererklärung oder eines Steuerbescheides – daß sie ein Einkommen aus dieser Tätigkeit erwirtschaften. Hierbei muß es sich nicht um ein regelmäßiges, jährliches Einkommen handeln. Der Beweis, daß alle paar Jahre ein solches Einkommen erwirtschaftet wird, wird von der Zollverwaltung als ausreichend bewertet.
3. Ähnlich können all diejenigen vorgehen, die eine landwirtschaftliche, wein- oder gartenbauliche Tätigkeit ausüben, deren Standarddeckungsbeitrag unter 9.600 Euro liegt, die jedoch, so wie vorstehend erwähnt, beweisen können, daß sie ein Einkommen aus ihrer Tätigkeit erwirtschaften. Dies gilt beispielsweise für Schafhalter und für kleine Mutterkuh-, Ackerbau oder Weinbaubetriebe. Auch hier ist also ein Rekurs angebracht.
4. Leider etwas weniger flexibel zeigt sich die Zollverwaltung gegenüber pensionierten Landwirten, die keine Produktion mehr auf ihrem Betrieb ausüben, jedoch den Traktor zum Unterhalt beispielsweise von Zäunen oder für sonstige Arbeiten auf ihren Grundstücken nutzen. Laut Zollbehörde handelt es sich hierbei nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit, aus der ein Einkommen erwirtschaftet wird. Die Bauernzentrale vertritt dennoch die Ansicht, dass auch pensionierte Landwirte, die stets in der Landwirtschaft tätig waren, weiterhin eine LUTRA-Genehmigung zumindest für einen Traktor behalten sollten. Deshalb sollte auch dieser Personenkreis einen Rekurs einreichen.
5. Derzeitige Inhaber einer LUTRA-Nummer, denen bislang kein Bescheid von der Zollverwaltung zugestellt wurde, brauchen natürlich keine weiteren Schritte zu unternehmen.
In den kommenden Wochen werden wir zwecks Hilfestellung, Modellbriefe für einen Rekurs bei der Zollverwaltung veröffentlichen.