Neujahrtreffen der Bauernzentrale mit Minister Schneider

Wie alljährlich zu Jahresbeginn war auch das Treffen des Vorstandes der Bauernzentrale mit Landwirtschaftsminister Schneider und seinen Mitarbeitern am vergangenen 30. Januar die Gelegenheit zu einem Informations- und Meinungsaustausch zu anstehenden Themen und Anliegen des Berufes. Verständlicherweise stand dabei das Problem der Investitionsbeihilfen im Mittelpunkt.

Investitionsbeihilfen: Politik muß die Verantwortung tragen – die Landwirte haben allerdings das Nachsehen

Für die Bauernzentrale bleibt die Begrenzung der Investitionsbeihilfen, so wie sie rezent seitens des Landwirtschaftsministeriums angekündigt wurde, inakzeptabel. Damit werden zwei Kategorien von Landwirten während der Laufzeit des Agrargesetzes geschaffen und die aus dieser Regelung resultierenden Auswirkungen für die Landwirtschaft sind besonders gravierend. Alsnicht hinnehmbar muß auch die Vorgehensweise des Ministeriums gewertet werden, insofern jegliche Vorausinformation fehlte und die Landwirte, die für die kommenden zwei Jahre die Modernisierung ihrer Betriebe geplant hatten, von heute auf morgen mit gänzlich neuen Bedingungen konfrontiert sind. Um die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen dieser Vorgehensweise bzw. der Entscheidung des Ministeriums zu illustrieren, wurde das Beispiel eines Betriebes aufgeführt, der in etwa 300.000 Euroweniger an Investitionsbeihilfen erhalten wird: Bei einer (zur Vereinfachung der Berechnung unterstellten überhöhten) Gewinnmarge von 10 Cent pro kg Milch oder 30 Euro pro Schlachtschwein, bedeutet dies, daß der Betrieb 3 Mio. kg Milch oder 10.000 Schweine produzieren muß, um die Beihilfekürzung auszugleichen. In anderen Worten, entweder investiert der Betrieb nicht oder aber er muß viele Jahre wirtschaften, um diesen Stützungsausfall zu kompensieren, womit er äußerst stark in seiner Entwicklung gebremst ist, dies gerade in Zeiten, wo die Betriebe gefordert sind, sich auf das Auslaufen der Milchquoten bzw. auf neue Rahmenbedingungen vorzubereiten. Besonders ungerecht ist die neue Regelung gegenüber den Junglandwirten: Die spezifische Junglandwirtebeihilfe ist im Maximalförderbetrag von 500.000 Euro inbegriffen, was konkret bedeutet, daß viele der angehenden Landwirte, die sich in den letzten Jahren installiert und bislang nicht investiert haben, nicht mehr in den Genuß dieser speziell für sie angedachten Stützung kommen werden. Und während einerseits die Investitionsbeihilfen begrenzt werden, wird sich andererseits nicht geniert, den Landwirten bei Bauvorhaben immer neue und zusätzliche Auflagen aufzubürden, sei es im Zusammenhangmit der sogenannten Integration der Bauten in die Landschaft – Investierungen in diesem Bereich sollen laut Agrargesetz mit 75% bezuschußt werden, was nun bei größeren Bauvorhaben auch nicht mehr geschieht –, sei es im Zusammenhang mit den immer weitreichenderen und kostenaufwendigen Studien, die Landwirte im Vorfeld anfertigen lassen müssen, in bezug auf etwaige Auswirkungen auf die Umwelt, die Landschaft, den Wasserhaushalt, die Anrainer, die Energieeffizienz… usw.

Die Bauernzentrale hat mit aller Deutlichkeit gegenüber Landwirtschaftsminister Schneider darauf verwiesen, daß in dieser Angelegenheit allein die Politik die Verantwortung tragen muß, daß allerdings die Landwirte leider das Nachsehen und die finanziellen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen zu tragen haben.

Landwirtschaftsminister Schneider bestätigt, daß bereits in 2010 festgestellt wurde, daß die Kofinanzierungsgelder nicht ausreichen würden; gehandelt wurde aber erst, nachdem die Kommission im Juli 2011 schriftlich auf diesen Tatbestand verwiesen hat. Wegen dieses Verweises der Kommission habe das Ministerium sich gezwungen gesehen, zu handeln und demzufolge wäre für die Lösung der Nationalbeihilfen optiert worden. Damit wäre den Betrieben nun doch noch die Möglichkeit gegeben, in den Genuß von Fördergeldern zu gelangen und immerhin blieben Investierungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro voll förderungsfähig. Bei größeren Projekten wolle man überprüfen, inwieweit dieselben auf die kommende Förderperiode ab 2014 aufgespaltet werden können.

In diesem Zusammenhang kommt die Bauernzentrale nicht umhin, ihre Besorgnis über die geplante Neuregelung der Investitionsbeihilfen zu äußern, eine Besorgnis, die im übrigen von Minister Schneider geteilt wird. Entsprechend den vorliegenden Kommissionsvorschlägen sowie den von der Kommission angedachten Selektivitätskriterien Neujahrtreffen der Bauernzentrale mit Landwirtschaftsminister Schneider bleibt ungewiß, inwieweit nach 2013 noch alle Betriebe die Förderkriterien erfüllen werden. In dem Sinn richtet die Bauernzentrale einen dringenden Appell an Landwirtschaftsminister Schneider, Sorge zu tragen, daß das EU-Reglement so gestaltet wird, daß weiterhin alle Betriebe, auch größere Betriebe, in den Genuß der Investitionsstützungen kommen können.

Reform der GAP – Beruf von Beginn an in die Ausarbeitung einbinden

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik steht im Mittelpunkt der agrarpolitischen Arbeiten, geht es hierbei doch weitgehend um die Rahmenbedingungen, in denen die Landwirtschaft sich bis 2020 entwickeln wird. Demzufolge erachtet die Bauernzentrale es als unbedingt notwendig, den landwirtschaftlichen Beruf von Anfang an in die diesbezüglichen Diskussionen auf Ebene des Ministeriums einzubinden, dies sowohl in bezug auf die Maßnahmen der ersten Säule als vor allem auch in bezug auf die Maßnahmen der zweiten Säule. Es kann nicht sein, so Präsident Fisch, daß insbesondere der Plan zur ländlichen Entwicklung (PDR) im stillen Ministerialkämmerlein ausgearbeitet und nach Brüssel verschickt wird, ohne vorherige Diskussion mit dem Beruf, und daß im nachhinein jedwede Forderung des Berufes mit dem Argument abgewiesen wird, dies oder jenes sei nicht im PDR vorgesehen. Auch in bezug auf die Maßnahmen der ersten Säule, insbesondere in bezug auf die Direktzahlungen, fordert die Bauernzentrale zusätzliche Informationen vom Ministerium zwecks Analyse der Auswirkungen der neuen Regeln auf die hiesigen Betriebe. Gefordert werden ebenfalls zusätzliche Informationen über die Verhandlungen mit der Kommission betreffend die Zukunft der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Hinsichtlich einer grundsätzlichen Diskussion zu diesen Themen beantragt die Bauernzentrale ein Sondertreffen im Landwirtschaftsministerium.

Landwirtschaftsminister Schneider bestätigt, daß auf Verwaltungsebene die Analysen über die einzelnen vorgeschlagenen Reformmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die hiesige Landwirtschaft zur Zeit getätigt werden. Das Dossier betreffend die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wurde bei der Kommission eingereicht; insgesamt zeigt Minister Schneider sich diesbezüglich zuversichtlich; endgültige Sicherheit gibt es jedoch nicht. Einverstanden erklärt der Minister sich mit einer frühen Einbeziehung des Berufes in die Diskussion. Auch kündigt er an, daß für Juni/Juli ein Agrargipfelmit als Hauptthema die Reform der GAP geplant ist.

Viele Themen bleiben zu behandeln

Zu den weiterhin beim Agrartreffen seitens der Bauernzentrale angesprochenen Themen zählen die Auszahlung der Trockenheitsentschädigungen sowie in diesem Zusammenhang eine spezifische Regelung für Härtefälle. Zu letzterem Punkt hatte die Bauernzentrale Minister Schneider im Dezember eine Arbeitsunterlage mit objektiven Kriterien zur Festlegung von Härtefällen zugestellt. Die Anweisung der Trockenheitsentschädigungen sei noch für diese Woche geplant, so Minister Schneider, während in bezug auf die Härtefälle demnächst eine Arbeitssitzung mit dem Beruf geplant sei.

Angesprochen wurden ebenfalls die beim Agrartreffen diskutierten Themen Wasserpreis und Bauten in der Grünzone, wobei an Hand von konkreten Beispielen dem Minister klar belegt wird, daß man beim Wasserpreis noch immer sehr weit von einer Umsetzung der Empfehlungen vom Innenministerium entfernt ist und manche Gemeinde sogar glattweg in entgegengesetzte Richtung agiert.

Zur Forderung der Bauernzentrale betreffend die Möglichkeit einer Teilumstellung auf Biolandwirtschaft erklärt Landwirtschaftsminister Schneider, daß die in diesem Bereich anvisierten Ziele nicht erreicht wurden und demnach nochmals die Hemmschwellen bzw. sonstige mögliche Maßnahmen analysiert werden sollten. Betreffend die Problematik der GVO spricht Minister Schneider sich weiterhin für das Beibehalten des Vorsorgeprinzips aus. Auch bei der Einführung des angedachten Labels für GVO-freie Produkte sei mit Vorsicht undWeitsicht zu handeln, um den konventionellen Produkten keinen Schaden zuzufügen. Bevor ein solches Label – voraussichtlich im Rahmen eines Pilotprojektes für ein spezifisches Produkt – umgesetzt wird, soll die Problematik nochmals in weitem Kreis mit sämtlichen Akteuren der Landwirtschaft diskutiert werden.

Sonstige, beim Treffen angesprochene Themen sollen in spezifischen Arbeitsgruppen vertieft werden, so u.a. die aktuelle Situation in bezug auf die Tiergesundheit und die Durchführung der verschiedenen diesbezüglichen Programme. Ein Treffen der eingesetzten Task Force soll im März/April zwecks Information und Beratung über die weitere Vorgehensweise stattfinden. Minister Schneider plant seinerseits einen zweiten Milchtisch, um nochmals mit den Akteuren des Sektors über den Milchpreis, vor allem jedoch auch über den Quotenpreis und den Quotenausstieg zu beraten. Voraussichtlich werden bis Ende des Jahres die Diskussionen über den Landschaftsplan abgeschlossen, wobei die Frage nach einem eventuellen sektoriellen Plan Landwirtschaft mit als Hauptziel dem Schutz des landwirtschaftlichen Bodens in den Raum gestellt wird. Darüber hinaus dürfte die geplante Abänderung des Naturschutzgesetzes ebenso wie die Ausweisung der Wasserschutzzonen in den kommenden Monaten von herausragender Bedeutung für die Landwirtschaft und deren Zukunftsperspektiven sein. Zu wünschen bleibt aus Sicht der Bauernzentrale, daß diese überaus wichtigen Themen in einem konstruktiven Dialog mit dem Landwirtschaftsministerium angegangen werden können.