Übertragung von Ansprüchen im Rahmen der Betriebsprämienregelung
Im Hinblick auf die Antragstellung für das Jahr 2013 möchten wir die Landwirte und Winzer an folgendes erinnern:
– Im Rahmen der Betriebsprämienregelung sind die Ansprüche frei übertragbar. Hierbei gelten jedoch insbesondere folgende Einschränkungen:
- die Übertragung kann nicht grenzüberschreitend sein;
- der Abnehmer muß aktiver Landwirt bzw. Winzer sein (außer bei Vererbung).
– Die Übertragung geschieht wahlweise durch Kauf, Pacht oder Vererbung (bzw. vorweggenommene Erbfolge). Bei der Verpachtung muß gleichzeitig eine entsprechende Anzahl an Hektaren beihilfefähiger Fläche mitverpachtet werden um sicherzustellen, daß die Ansprüche auch vom Pächter genutzt werden können.
– Die Übertragung muß dem Service d’Economie Rurale, Abteilung „Direktzahlungen“, rechtzeitig gemeldet werden, damit die Ansprüche entsprechend in der Prämiendatenbank umgebucht und die Betriebsprämie richtig berechnet werden kann. Die Meldung geschieht mit Hilfe des Meldeformulars T. Dieses ist auf Nachfrage beim SER (Herr Arthur Schmitz, Tel.: 247-82583, E-Mail: arthur.schmitz@ser.etat.lu) bzw. als Download auf unserer Homepage (www.ser.public.lu) erhältlich.
Weitere Bestimmungen zum Thema Übertragung von Ansprüchen bzw. allgemein zur Betriebsprämienregelung finden Sie in den entsprechenden ministeriellen Richtlinien.
Wir bitten deshalb alle Landwirte und Winzer, die von einer Übertragung von Ansprüchen betroffen sind, die notwendige Meldung zügig nach Einigung mit Hilfe des Meldeformulars T beim SER, Abteilung „Direktzahlungen“, 115 rue de Hollerich, L-1741 Luxembourg, einzureichen.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, so stehen die zuständigen Beamten des SER Ihnen gerne zur Verfügung (Herr Arthur Schmitz, Tel.: 247-82583, E-Mail: arthur.schmitz@ser.etat.lu / Herr Georges Thewes, Tel.: 247-82575, E-Mail: georges.thewes@ser.etat.lu).
Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes und dem Service d’Economie rural