GAP-Reform und EU-Haushalt

Das Europaparlament bezieht Position

Mit der Abstimmung zum Finanzrahmen der EU bis 2020 und derjenigen zu den Reformvorschlägen der Agrarpolitik standen diese Woche (11. KW) eminent wichtige Themen auf der Tagesordnung des Plenums im Europaparlament. Mit dem einen und anderen Votum wurde der Weg freigemacht, um weitere Verhandlungen mit Rat und Kommission aufzunehmen. Aus landwirtschaftlicher Sicht sind die Ergebnisse eher mit gemischten Gefühlen zu bewerten.

EU-Finanzrahmen bis 2020

Eine Überraschung ist es nicht – das Europaparlament hat sich am vorgestrigen Mittwoch, dem 13. März, in einer Resolution gegen den von den Staats- und Regierungschefs im Februar mühsam ausgehandelten mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 mit großer Mehrheit – 506 von 690 Stimmen bei Enthaltungen – ausgesprochen. Abgelehnt haben sie den Finanzrahmen dennoch nicht, insofern sie die von den Staats- und Regierungschefs festgelegten Ausgaben-Obergrenze von 960 Milliarden Euro nicht mehr in Frage stellen. Sie fordern allerdings mehr Flexibilität und Effizienz, darunter auch die Übertragung nicht genutzter Gelder von einem Haushaltsjahr auf das folgende, vor allem auch mehr Gelder für Wachstum und Beschäftigung. Die EU-Staats- und Regierungschefs seien den Forderungen des Parlaments nach einer Modernisierung des Haushalts nicht nachgekommen, hieß es dabei. Auch wollen die Europaabgeordneten den Finanzrahmen nach der Europawahl 2014 grundlegend überarbeiten. Änderungen des Finanzrahmens sollen dabei nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden können. Gleiche Regeln sollten ihrer Meinung nach auch für neue eigene Steuereinnahmen für die EU oder etwa für die Streichung aller Rabatte auf die Beitragszahlungen gelten.

Zudem müßte ihrer Ansicht nach zunächst das Problem offener Rechnungen aus dem Jahr 2012 gelöst werden, bevor die Verhandlungen über den Haushaltsrahmen abgeschlossen werden können. Daneben verlangen sie, daß alle Rechnungen, die 2013 fällig werden, auch 2013 gezahlt werden. Das Parlament will damit die Fortschreibung eines Defizits in die neue Finanzperiode vermeiden. Des weiteren fordert das Parlament eine Klausel zur zwischenzeitlichen Überprüfung der Ausgaben und hält an einem System echter EU-Eigenmittel zur Finanzierung des Haushalts fest.

Mit der Verabschiedung dieser Resolution, bzw. dem Festlegen des darin enthaltenen Mandates, können nun die Verhandlungen mit dem Rat über eine sogenannte interinstitutionelle Vereinbarung für 2014 bis 2020 beginnen, wobei gewußt ist, daß ohne die Zustimmung des Parlamentes kein Gesamtpaket verabschiedet werden kann, daß das Parlament allerdings auch keine eigentlichen Befugnisse hat, um die im Finanzrahmen vorgesehenen Beträge abzuändern oder Kürzungen rückgängig zu machen, auch nicht im Agrarbereich. Beim gestrigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs wurden erste Weichen für die künftigen Verhandlungen gestellt.

 Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Bei der Abstimmung zu den unzähligen Kompromißvorschlägen zur Agrarreform folgte das Plenum im Europaparlament wohl weitgehend dem Agrarausschuß des Parlamentes – in einigen wichtigen Punkten wich es dennoch von den Vorschlägen des Agrarausschusses ab, womit nun Maßnahmen zur Diskussion stehen, die den Landwirten große Sorgen bereiten werden.

Zum einen hat das Parlament sich für eine Veröffentlichung von Agrargeldempfängern mit Namen und Postleitzahl ausgesprochen – die Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses, diesen Vorschlag der EU-Kommission zu streichen, wurde von der Mehrheit nicht mitgetragen. Vielmehr wurde der Entwurf sogar noch verschärft, in dem Sinn, daß auch Kleinerzeuger nicht von der Publikationspflicht ausgenommen werden sollen. Es ist dies eine Maßnahme, die die Bauernzentrale strikt ablehnt, wie sie dies im übrigen bereits direkt nach Veröffentlichung der einschlägigen Kommissionsvorschläge hat wissen lassen.

Beim Greening haben die Parlamentarier ein klein bißchen (aber wirklich nur ein klein bißchen) Vernunft an den Tag gelegt und sind den Vorschlägen des Agrarausschusses gefolgt: Die ökologischen Vorrangflächen sollen zunächst mit 3% der Nutzfläche eines Betriebs eingeführt werden und 2016 auf 5% steigen – mit der Option einer eventuellen Ausweitung auf 7% ab 2018. Die Auflagen für die Anbaudiversifizierung und das Grünlandumbruchverbot werden leicht weniger streng gefaßt als von der EU-Kommission vorgesehen. So soll die Anbaudiversifizierung erst ab 10 ha Fläche eingeführt werden. Betriebe bis 30 ha müßten wenigstens zwei Früchte anbauen, wovon eine maximal 75% der Fläche beanspruchen dürfte, Betriebe mit mehr als 30 ha wären zum Anbau von drei Kulturen verpflichtet. Betriebe mit mehr als 75% Grünlandwirtschaft wären davon ausgenommen ebenso wie Betriebe, die ausschließlich Grünfutter, Leguminosen oder beides anbauen.

Wurden demnach beim Greening ein paar Erleichterungen zurückbehalten, so wurden demgegenüber jedoch die Cross Compliance-Bestimmungen wiederum gestrafft und vorgesehene Erleichterungen rückgängig gemacht.

Im Falle von Verstößen gegen das Greening sollen maximal 30% der Direktbeihilfen einbehalten werden, eine Maßnahme, die der Ökolobby nicht zusagt, insofern sie bei einem Verstoß glattweg die Streichung auch der Basisprämie fordert.

Die Begrenzung der ökologischen Vorrangflächen auf zunächst 3%, dann auf 5% ist schön und gut – das eigentliche Problem wird damit dennoch nicht gelöst: Wenn die Landwirte 3% oder ab 2016 5% ihrer Flächen nicht mehr bewirtschaften dürfen, entsteht für sie damit ein großer Schaden und gefährliche Einkommensverluste – das Produktionspotential der Landwirtschaft und damit auch deren Wettbewerbsfähigkeit werden entsprechend reduziert. Ob die Parlamentarier sich dessen beim Votum bewußt waren, bleibt dahingestellt. Unter dem Einfluß der Ökolobby wurden allemal wiederum die wirtschaftlichen Aspekte der Union bzw. diejenigen der europäischen Landwirtschaft hinten angestellt, eine Tatsache, die umso inakzeptabler ist, als gerade bei den Diskussionen um den Finanzrahmen die Parlamentarier fast unisono auf Wachstum und Beschäftigung gepocht haben – eine Devise die, so jedenfalls der Eindruck, in ihren Augen nicht für die Landwirtschaft zählt.

Nicht angenommen wurde im Plenum der Vorschlag, die Agrarumweltmaßnahmen auf das Greening anzurechnen – der ursprüngliche Text der Kommission wurde wieder eingesetzt, was äußerst bedauerlich ist, da gerade eine solche Maßnahme einerseits dazu angetan gewesen wäre, die Negativauswirkungen des Greenings abzufedern, andererseits in bezug auf Natur- und Umweltschutz besonders sinnvoll gewesen wäre. Demgegenüber und trotz massivstem Druck seitens der Ökolobby wurden bei der Kappung keine Änderungen vorgenommen: Ab 150.000 Euro Direktzahlungen soll es zu Kürzungen kommen – ab 300.000 Euro lägen diese bei 100%. Die Ökolobby hatte bis zuletzt eine Deckelung der Direktzahlungen bei 100.000 Euro gefordert.

Als positiver Ansatz kann sicherlich begrüßt werden, daß das Parlament für eine Verschiebung der Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete plädiert, mit der Aufforderung an die Kommission, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Landwirtschaftsminister Schneider sei an dieser Stelle aufgefordert, mit seinen Ministerkollegen in diese Richtung zu wirken.

Ausgesprochen hat das Parlament sich für eine Verlängerung der Zuckerquoten bis 2020, ebenso wie das Beibehalten der Pflanzrechteregelung im Weinbau. Zurückbehalten wurde jedoch auch der stark umstrittene Vorschlag betreffend ein neues Instrument, um nach dem Wegfall der Milchquoten auf dem Milchmarkt einzugreifen: Im Krisenfall würden Landwirte, die ihre Produktion reduzieren, entschädigt, Landwirte, die ihre Produktion ausgeweitet haben, dahingegen mit einer Strafe belegt. Die Bauernzentrale hatte sich gemeinsam mit einer Reihe anderer Bauernorganisationen entschieden gegen ein solches Instrument ausgesprochen, da es wiederum zu großer Rechtsunsicherheit für die Produzenten zu führen riskiert.

 Weitere Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission

Das Europaparlament wird jetzt sowohl in bezug auf den Finanzrahmen bis 2020 als auch die Reform der GAP Verhandlungen mit dem Rat bzw. der Kommission aufnehmen. Nach den Staats- und Regierungschefs wird der Rat für Allgemeine Angelegenheiten sich am 22. April mit dem Dossier befassen. Erst dann können die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 zwischen dem Verhandlungsteam des EU-Parlaments und der irischen Ratspräsidentschaft offiziell beginnen. Eine Einigung wird frühestens für Sommer erwartet. Sollten sich die Verhandlungen verzögern und über den Jahreswechsel 2013/14 andauern, gilt für den Haushalt 2014 die inflationsbereinigte Haushaltsobergrenze des laufenden Jahres.

Mit der Verabschiedung der verschiedenen Kompromißvorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde ebenfalls das diesbezügliche Verhandlungsmandat festgelegt. Kommende Woche werden die Agrarminister sich eingehend mit den im Parlament festgehaltenen Vorschlägen befassen. Eine politische Einigung zur Reform wird immer noch bis Ende Juni unter irischem Vorsitz erwartet.

Von Seiten der in Copa organisierten europäischen Landwirtschaft wurde die Abstimmung im Parlament zum Finanzrahmen positiv bewertet, insofern damit die derzeit diesbezüglich bestehende Unsicherheit beendet werden kann. Copa fordert denn auch die europäischen Abgeordneten, die Landwirtschaftminister der EU sowie die EU-Kommission auf, bis Juni eine endgültige Entscheidung zu erreichen. Die Landwirte brauchen Sicherheit für die weitere Planung ihrer Produktion und ihrer Investitionen.