Resolution der AREV
Am 11. Mai versammelten sich die in der AREV organisierten europäischen Weinbauregionen in Turin zu ihrer Plenarversammlung. In diesem Rahmen wurde nochmals die Forderung nach Aufrechterhaltung der Pflanzrechtregelung im Weinbau thematisiert und dazu nachstehende Resolution verabschiedet.
„Der Weinbau und seine Entwicklung im Verlauf der Jahrhunderte gehört zu den Vektoren der europäischen Zivilisation.
- In Anbetracht dessen, daß der beständige Charakter des Weins entgegen jeder kurzfristigen Logik – eine langfristige Verwaltung der bepflanzten Flächen erforderlich macht;
- in Anbetracht dessen, daß das System der Pflanzrechte ein zentrales Element einer Qualitätspolitik ist, die sich bei allen Verbrauchern bewährt hat, wie die erheblichen Überschüsse der Branche in der Handelsbilanz der Europäischen Union belegen;
- in Anbetracht dessen, daß das System der Pflanzrechte jeder neuen Region, die Rebland aufbauen kann, eine unverzichtbare qualitative Strukturierung bietet;
- in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung einer kollektiven Strukturierung zum Ausgleich der Abfolge zwischen Knappheit und Überproduktion zwecks Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Weinbaus, der mit unzähligen Arbeitsplätzen verbunden ist;
- angesichts der Schlußfolgerungen der wissenschaftlichen Studie, die von Prof. Etienne Montaigne und seinem Team über „Die zu erwartenden sozioökonomischen und regionalen Auswirkungen der Liberalisierung der Pflanzrechte im Weinbau“ angefertigt wurden,
- bekräftigen die politischen und professionellen Vertreter der AREV, die zu ihrer Plenarsitzung in Turin zusammengetreten sind, im Einklang mit den seit 2006 gefaßten Beschlüssen ihre einhellige Position über die notwendige Beherrschung des europäischen Produktionspotentials aufgrund eines Pflanzrechtsystems.
Da die Fachleute des Bereichs schnellstmöglich Gewißheit über diesen für ihre Zukunft ausschlaggebenden Punkt benötigen, fordert die AREV, daß
– die Verwaltung der Pflanzrechte im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Behörden jedes Mitgliedsstaats – in enger Verbindung mit den Organisationen des Sektors – bleiben, da die wirtschaftlichen und sozialen Einflüsse über den Bereich der Produktion und Vermarktung des Weins weit hinausgehen. Ihr territorialer und landwirtschaftlicher Einfluß ist auch Gegenstand der regionalen Raumgestaltung.
– die Reglementierung der Pflanzrechte für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wirksam ist.
– das System der Pflanzrechte für alle Weinkategorien zur Anwendung kommt: Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung, Weine mit geschützter geographischer Angabe, Weine ohne geschützte geographische Angabe.
In Anlehnung an den Bericht des Europaabgeordneten Albert Deß über die Zukunft der GAP, der mit einer überwiegenden Mehrheit vom Europäischen Parlament angenommen wurde, und an die vom Copa-Cogeca, vom Efow und von der AREV geltend gemachten Forderungen, denen bisher 16 Landwirtschaftsminister der Europäischen Union beigetreten sind, fordern die politischen und professionellen Vertreter der 75 Weinbauregionen der AREV die Europäische Kommission inständig auf, umgehend einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Weiterführung und die Entwicklung des Weinbauregulierungssystems bestätigt wird.“
Unser Kommentar:
Es bleibt zu wünschen, daß die Kommission den von den Weinbauvertretern gestellten Forderungen Folge leisten wird, das demzufolge auch die eingesetzte High Level-Gruppe nicht nur Makulatur ist.