Vorständekonferenz der Landwirtschaftskammer

Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Im Rahmen der geplanten Abänderungen des hiesigen Naturschutzgesetzes, u.a. mit der vorgesehenen Einführung eines Oeko-Punktesystems, hatte die Landwirtschaftskammer am 14. März eine Vorständekonferenz organisiert, wobei ein Referat von zwei deutschen Experten auf dem Gebiet im Mittelpunkt standen: Referenten waren die Herren Thomas Muchow von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und Harald Müller von der Hessischen Landgesellschaft. Zugegen waren ebenfalls die Minister Schank und Schneider.

 Keine Kompensation auf landwirtschaftlich wertvollen Flächen

Eingangs der Konferenz ging der delegierte Umweltminister Marco Schank auf die geplanten Neuerungen im Naturschutzgesetz ein. Dazu zählen (1) die genauere Beschreibung der Biotope sowie die Möglichkeit eines Eingriffs in Biotope in der Grünzone mit Ministerialgenehmigung, insbesondere bei Flurneuordnung, sowie die Freistellung von Kompensierungen bei Zerstörung von Biotopen innerhalb des Bauperimeters (2) die Aufstellung eines Biotopenkatasters, (3) die Schaffung von 18 „secteurs écologiques“, innerhalb derer jeweils Kompensierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, (4) die Vereinfachung der Prozeduren bei Schaffung einer kommunalen Naturschutzzone, (5) das Vorkaufsrecht für Staat und Gemeinden bei der Schaffung von Naturschutzzonen, wobei dieses Vorkaufsrecht auf spezifische Schutzzonen (2% des Territoriums) beschränkt bleiben soll, sowie (6) die Einführung eines Oekopunktesystems mit Aufstellung eines Registers durch die Natur- und Forstverwaltung und der Schaffung eines Flächenpools zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen durch eine begrenzte Zahl von Akteuren.

Keine Kompensierungsmaßnahmen sollen weiterhin auf landwirtschaftlich wertvollen Flächen stattfinden, so Minister Schank, der ebenfalls unterstrich, daß im sektoriellen Landschaftsplan die landwirtschaftliche Fläche geschützt werden soll.

 Der Landwirt ist der erste Naturschützer

Für Landwirtschaftsminister Schneider stehen derzeit vier große Dossiers im Fokus, die die Landwirtschaft und den Naturschutz betreffen. Es sind dies das Remembrementgesetz zur Flurneuordnung mit einer nachhaltigen Ausrichtung im Mittelpunkt, die Diskussionen zum Landschaftsplan mit der zentralen Frage, wie die Rolle und die Zukunft der Landwirtschaft gesichert werden kann, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der künftigen Politik zur ländlichen Entwicklung und (4) das Naturschutzgesetz mit den von Minister Schank aufgeführten Punkten.

Angesichts des zu erwartenden Bevölkerungswachstums auf 9 Milliarden Menschen bis 2050 und der weltweit begrenzten verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen, hob Landwirtschaftsminister Schneider in seinen Ausführungen deutlich hervor, daß sämtliche landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterhin gebraucht werden und daß es demnach gilt aufzupassen, daß bei allen Kompensierungsmaßnahmen die Flächen für die Landwirtschaft erhalten bleiben. Auch unterstrich er, daß die Landwirtschaft zum Naturschutz beiträgt, daß im übrigen der Landwirt seit hunderten Jahren der erste Naturschützer ist und dies auch künftig bleiben wird.

Umsetzung von Kompensierungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

In seinen Ausführungen ging Herr Thomas Muchow, Geschäftsführer der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, zunächst auf den übermäßigen Flächenverbrauch sowohl hierzulande als auch in Deutschland ein. In Luxemburg gingen von 1990 bis 2002 circa 3 ha Flächen pro Tag verloren, derzeit noch circa 1,3 ha pro Tag. Das ist, relativ gesehen, rund doppelt soviel wie in Deutschland und im Zeitraum 1990 bis 2002 etwa das Vierfache wie in Deutschland.

Flächenverlust und Forderungen der Landwirtschaft

Derzeit liegt der Flächenverlust in Deutschland bei rund 90 ha pro Tag: Damit wäre die hiesige landwirtschaftliche Fläche innerhalb von 38 Monaten bzw. die gesamte Landesfläche innerhalb von 72 Monaten verbraucht. Seit 1992 gingen der deutschen Landwirtschaft 820.000 ha verloren, was der landwirtschaftlichen Fläche von Rheinland-Pfalz und Saarland zusammen entspricht. Mit 90 ha am Tag, so eine weitere Zahl, geht pro Tag gleichzeitig das Produktionspotential für den jährlichen Brotbedarf von 10.000 Menschen verloren. Die derzeit erreichten Dimensionen in bezug auf den Flächenverlust sind jedenfalls unhaltbar geworden. Deshalb wird ein sehr viel sparsamer Umgang mit dem Faktor Boden gefordert, dies mit dem Ziel, den Flächenverlust auf 30 ha pro Tag bis 2020 zu reduzieren.

Gründe für den Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen gibt es genügend: Es geht um den Erhalt der Lebensgrundlage, die Sicherung der Versorgung mit Nahrungsmitteln; es geht darum, eine völlige Abhängigkeit von Importen zu vermeiden, die Nahrungsmittelpreise stabil zu halten, das Landschaftsbild zu erhalten, wobei die Kulturlandschaften durch die Land- und die Forstwirtschaft geschaffen und gestaltet werden. Darüber hinaus ist die Energiewende nur mit nachwachsenden Rohstoffen zu schaffen und vor allem gefährdet der Verlust der Flächen landwirtschaftliche Existenzen.

Die Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr, die Entsieglung bei Neuversieglung sowie eine optimale Anwendung der Eingriffsreglung sind gemeinsame Forderungen von Landwirtschaft und Naturschutz in Deutschland. Ihrer Einschätzung nach müssen der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen zu einem staatlich anerkannten Ziel werden.

Im Rahmen der geplanten Abänderungen des hiesigen Naturschutzgesetzes, u.a. mit der vorgesehenen Einführung eines Öko-Punktesystems, hatte die Landwirtschaftskammer am 14. März eine Vorständekonferenz organisiert, wobei ein Referat von zwei deutschen Experten auf dem Gebiet im Mittelpunkt standen: Referenten waren die Herren Thomas Muchow von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und Harald Müller von der Hessischen Landgesellschaft.

Über die Ausführungen vom delegierten Umweltminister Marco Schank und von Landwirtschaftsminister Romain Schneider hatten wir bereits im De Letzeburger Bauer vom 27. April berichtet, ebenso wie über die Ausführungen von Herrn Muchow über den Flächenverbrauch in Deutschland. Herr Muchow ist Geschäftsführer der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, die u.a. im Bereich der Kompensierungsmaßnahmen durch Ökopunkte tätig ist.

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft wurde 2003 als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und dem Rheinischen Bauernverbrand gegründet mit dem Ziel, die Kulturlandschaften in ihrer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, ihrer Vielfalt sowie ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten.

Die Arbeitsschwerpunkte der Stiftung liegen in der Planung, der Umsetzung und Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen, in der Betreuung von Naturschutzflächen, in der Beratung bei naturschutzfachlichen Fragen, der Forschung und der Information der Öffentlichkeit. Konkret unterstützt die Stiftung die Bauherren bei der Eingriffsregelung bzw. den durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen und hilft demzufolge auch bei der Suche nach geeigneten Flächen für solche Kompensationsmaßnahmen. Zu diesem Zweck verfügt die Stiftung selbst über einen Flächenpool, auf denen sie Naturschutzprojekte durchführt. Flächenangebote werden in einer Datenbank gesammelt, wobei auch Landwirte aufgerufen werden, etwaige Flächen zur Verfügung zu stellen. Naturprojekte werden ebenfalls von der Stiftung auf Flächen durchgeführt, die im Besitz des Staates, des Landes oder von Gemeinden sind. Daneben übernimmt sie die treuhänderische Verwaltung von Naturschutzflächen. Demzufolge ist die Stiftung verantwortlich für die Bereitstellung von Kompensationsflächen, die Zielsetzung der Kompensationsmaßnahmen, deren Umsetzung sowie deren dauerhafte Sicherung.

Ökopunktesystem

Entsprechend der geltenden Eingriffsregelung muß jede unvermeidbare Beeinträchtigung ausgeglichen oder kompensiert werden. Bei diesen Ausgleichs- oder Kompensierungsmaßnahmen gilt sowohl eine räumliche als auch eine zeitliche und eine inhaltliche Flexibilisierung, d.h. auch eine entsprechende Entkopplung. Konkret bedeutet dies, daß ein Eingriff in Natur und Landschaft nicht artgleich kompensiert werden muß. Der Verlust von Grünland kann beispielsweise durch die Neuanpflanzung von Wald ausgeglichen werden.

Dabei wird in einem System von Ökopunkten festgelegt, welchen Umfang die Kompensation haben muß: Jedem Biotop wird ein bestimmter ökologischer Wert auf einer Skala von null bis zehn zugeordnet. Null stellt den niedrigsten Wert dar (versiegelte Fläche ohne ökologische Funktion, z.B. ein asphaltierter Parkplatz), zehn den höchsten (z.B. Auwald mit Vorkommen vom Aussterben bedrohter Arten). Ein Ökopunkt bezeichnet das Aufwertungspotential, d.h. die Differenz zwischen dem Zustand nach der ökologischen Aufwertung und dem Ist-Zustand der Ausgleichsfläche.

In Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher, durch die Landschaftsbehörden anerkannter Bewertungsverfahren, die zwar alle mit Ökopunkten arbeiten, jedoch nicht unbedingt vergleichbar sind. Dies erklärt auch, daß der bei der Vermarktung der Ökopunkte erzielte Preis erheblich schwankt. Laut Recherchen wurden in Nordrhein-Westfalen Beträge zwischen etwa 1 Euro bis hin zu mehr als 20 Euro pro Punkt erzielt. Diese Preisdifferenz ist zu einem Teil auf die unterschiedlichen Bewertungsmethoden zurückzuführen, jedoch spielen beim Preis der Ökopunkte auch andere Faktoren eine Rolle, wie etwa die Kosten der Aufwertungsmaßnahme selbst, die Lage bzw. der Wert des betrachteten Grundstücks und der Markt.

Im Rahmen der Eingriffsregelung bzw. der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen setzt die Stiftung sich insbesondere dafür ein, daß landwirtschaftliche Flächen in der Nutzung bleiben, gleichzeitig aber Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden können.

Maßnahmen auf Ackerflächen können so zum Beispiel linear und punktuell sein – dazu gehören die Anlage und Pflege von Blühstreifen, Uferrandstreifen, Schwarzbrachestreifen, Ackerrandstreifen oder Lerchenfenstern – oder aber flächig. Als flächig gilt

–         der Kulturpflanzenanbau mit Naturschutzauflagen (wie zum Beispiel weitere Reihenabstände im Getreide, verlängerte Stoppelbrache, Ernteverzicht auf Teilflächen, Verringerung oder Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel);

–         die Umwandlung von Ackerland in Grünland;

–         die Anlage und Pflege von Bracheflächen (Ackerbrache mit Selbstbegrünung, Blühbrache, Einsaatbrache).

Ähnliche Prinzipien gelten für Maßnahmen auf Grünland. Als lineare und punktuelle Maßnahmen gelten hierbei die Anlage und Pflege von Wiesenrainen, von Pufferzonen um vorhandene Biotope, Wallsaum oder Ufer, Gehölzstrukturen, Senken und Blänken. Als flächig bewertet werden extensive Grünlandnutzungen z.B. durch Verringerung oder Verzicht von Düngung und Pflanzeschutzmitteln, Schnittzeitauflagen, maximale Beweidungsdichte, naturschonende Mahdtechniken, die Zulassung des natürlichen Wasserhaushaltes oder die Anreicherung der Artenvielfalt.

Jede dieser Maßnahmen wird mit einem gewissen Öko-Wert bzw. Ökopunkten belegt bzw. dem Landwirt vergütet.

Umsetzung von Kompensierungsmaßnahmen in Hessen

Dr. Harald Müller, Geschäftsführer der Hessischen Landgesellschaft, präsentierte seinerseits das Kompensationsflächenmanagement im Land Hessen, wo infolge eines starken Bevölkerungszuwachses, der Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten und großer Straßenbauprojekte der Flächenverlust derzeit etwa 6 ha pro Tag beträgt und auf 2 ha pro Tag reduziert werden soll.

Für Dr. Müller gilt es zunächst aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Zu diesen Fehlern zählen u.a. die Anpflanzung von Wald auf guten Ackerböden, das Verhältnis Eingriff zu Ausgleich von oftmals 1:3, fehlende Rücksichtnahme auf Fluren, und vor allem auch das sogenannte Schrotschußverfahren, wo überall ein bißchen, im Grunde aber nicht nachhaltig kompensiert wird. Vielmehr gehe es darum, die Maßnahmen auf professionelle Weise und gebündelt umzusetzen, auch mit zeitlicher Verschiebung. Auch die Suche nach ökonomisch praktikablen Lösungen sei vorrangig. Administrativem Naturschutz wird allemal eine klare Absage erteilt.

Ökopunktesystem und Ökoagentur

Ab dem Jahr 2000 hat Hessen den Weg des Ökopunktesystems und einer Ökoagentur gewählt, damit einhergehend

–          die Einführung eines Bewertungssystems (Ökopunkte);

–          ein Biotopenkatalog bzw. ein „Biotopwertsystem, anhand dessen der Ausgleich (Verschlechterung zwischen dem Ist- und dem Werde-Zustand) berechenbar wird;

–          der Schutz landwirtschaftlich wertvoller Böden durch Einführung einer Ackerschutzklausel, womit diese Böden nicht für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen;

–          die räumliche und zeitliche Entkopplung von Eingriff und Ausgleich, wobei diese Entkopplung besonders wichtig ist, um wirklich nachhaltige Naturschutzprojekte durchführen zu können, anstatt im wenig sinnvollen Schrotschußverfahren vorzugehen.

Die Hessische Landesgesellschaft wurde als Ökoagentur anerkannt hinsichtlich eines integrierten Flächenmanagements im Sinne der Kompensierungsverordnung. Die Eckpunkte der Kompensierungsverordnung in Hessen sind, laut Angaben der Hessischen Landgesellschaft, die Konzentration von Kompensierungsmaßnahmen innerhalb der Natura 2000-Gebiete, die nachhaltige Sicherung der Funktionsfähigkeit von Kompensierungsmaßnahmen, die Reduktion des Flächenverbrauchs durch den Schutz von ackerbaulich hochwertigen Flächen, die Verlagerung der Ausgleichsmaßnahmen in den Forst, die Förderung der Gewässerrenaturierung, die Entsieglung nicht mehr benötigter Siedlungs- und Gewerbestandorte, der Rückbau anthropogener Strukturen, der Erhalt der Kulturlandschaft und die Erosionssicherung.

Die Hessische Landgesellschaft funktioniert als staatliche Treuhandstelle im ländlichen Raum mit einem landesweiten Netzwerk, sowie der entsprechenden finanziellen und personellen Ausstattung (Agraringenieure, Vermessungswesen, Grundstückskaufleute, Biologen…) und tritt sowohl als Käufer als auch Verkäufer von Flächen auf. In einem beratenden Beirat sind alle Beteiligten (Land Hessen, Naturschutzverbände, Landwirtschaft, Wirtschaft…) vertreten, womit die Kooperation bewerkstelligt wird. Im Falle einer Insolvenz der Landesgesellschaft geht sämtlicher Besitz an das Land Hessen.

Ziel und Aufgabe der Landesgesellschaft ist die landesweite Herstellung von Flächen- und Maßnahmenpools, die Bündelung der Kompensationspflichten in große Projekte und die Vermittlung von Kompensationsmaßnahmen bzw. die Freistellung durch Übernahme aller Kompensationsverpflichtungen eines Projektträgers. Besonderen Wert wird darauf gelegt, die Wertschöpfungspotentiale für die Landwirtschaft zu erhalten – musealem Naturschutz wird eine Absage erteilt – sowie die Einbindung der Landwirtschaft und der Naturschutzverbände durch Nutzungs- und Pflegeverträge zu sichern. Darüber hinaus wird ein Monitoring der verschiedenen Maßnahmen gewährleistet. Als besonders wichtig für die Nachhaltigkeit bewertet Dr. Müller die Absicherung der Verpflichtungen über mindestens 30 Jahre. Entsprechend werden Finanzrückstellungen gemacht.

Kompensierungsmaßnahmen können im Vorfeld erbracht werden; sie werden nach Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde auf ein Ökokonto verbucht und gegebenenfalls unter Verkauf der Ökopunkte einem Eingriff zugeordnet und wieder abgebucht. Die Ökopunkte sind handelbar – jeder kann Ökopunkte produzieren und die Einbuchung auf dem Ökokonto verlangen. Die Landesgesellschaft verwaltet die angebotenen Maßnahmen für die Flächen in einer zentralen Datenbank und visualisiert diese mit einem Geographischen Informationssystem.

Auf der anderen Seite kann jeder „Eingreifer“ seine Kompensierungsverpflichtungen gegen Kauf bzw. Zahlung von Ökopunkten an die Gesellschaft abtreten: Konkret übernimmt die Landesgesellschaft gegen Zahlung von Ökopunkten die dem Bauträger im Genehmigungsverfahren auferlegten Kompensierungsverpflichtungen. Laut Geschäftsbericht wurden in 2010 1,7 Mio. Ökopunkte im Wert von 0,6 Mio. Euro an die unterschiedlichsten Eingreifer verkauft.

Bei der Durchführung von Kompensierungsmaßnahmen wird besonderer Wert darauf gelegt, anstatt isolierter, wenig sinnvoller Aktionen dieselben hinsichtlich eines integrierten Naturschutzflächenmanagements untereinander zu verflechten. Im Land Hessen gibt es mehrere Agenturen, die Ökopunkte verwalten, die Hessische Landesgesellschaft ist jedoch die einzige Institution, die Freistellungszertifikate von Kompensierungen ausstellen kann.

Wie in Nordrhein-Westfalen können auch in Hessen die Kompensierungsmaßnahmen unterschiedliche Formen und Ausmaße annehmen – von Grün- und Blühstreifen bis hin zu Renaturierung oder Auenreaktivierung.

 Unser Kommentar

Die Ausführungen der Herren Muchow und Müller zu dem System der Ökopunkte in Nordrhein-Westfalen und in Hessen waren zweifelsohne interessant und aufschlußreich. Dennoch stellen sich aus landwirtschaftlicher Sicht weiterhin viele Fragen und der diesbezügliche Diskussionsbedarf, bei dem u.a. die Umsetzbarkeit eines solchen Systems auf dem kleinen Territorium unseres Landes sowie dessen Vor- und Nachteile genauestens abgewogen werden müssen, bleibt extrem groß. Es wäre sicherlich nicht angebracht, ein solches System voreilig und ohne die notwendige Weitsicht hierzulande einzuführen.

Zudem bleibt die Frage, ob jeder Eingriff einer Kompensierung bedarf, zu beantworten. Die Kompensierungsmaßnahmen gehen unweigerlich zum allergrößten Teil auf Kosten der Landwirtschaft und zurecht wurde bei der Vorständekonferenz darauf verwiesen, daß hierzulande in absehbarer Zeit vorwiegend auf der einen Seite versiegelte Flächen, auf der anderen Seite Kompensationsflächen vorhanden sein werden.

Die politisch Verantwortlichen müssen sich die Frage stellen, ob sie einem solchen Szenario zuspielen oder bereit sind, tatsächlich für einen gleichwertigen Schutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen einzutreten.