Erneuerbare Energien: Nägel mit Köpfen dringend notwendig

An anderer Stelle in dieser Ausgabe des „De Letzeburger Bauer“ ist eine Kurzdarstellung der von der ITM in Auftrag gegebenen Studie “Sicherheitstechnische Betrachtung von Biogasanlagen und deren Gefährdungspotential“, in der die potentiellen Risiken auf Biogasanlagen in Luxemburg untersucht werden, einzusehen. Im Rahmen der Generalversammlung der Biogasvereenegong Anfang April wurde diese Studie präsentiert und kommentiert, wobei deutlich unterstrichen wurde, daß insgesamt das Risikopotential, welches von den hiesigen Biogasanlagen ausgeht, als gering einzuschätzen ist. Damit liefert diese Studie auch wertvolle Informationen hinsichtlich des Abbaus unbegründeter Ängste und Befürchtungen gegenüber solchen Anlagen und sicherlich zurecht wurde hervorgehoben, daß gut greifbare Informationen dazu dienen können, die Akzeptanz der Biogasanlagen in der Öffentlichkeit allgemein zu steigern.

Die Generalversammlung der Biogasvereenegong bot gleichzeitig die Gelegenheit, einmal mehr auf die politischen Inkohärenzen in bezug auf die Förderung der Erneuerbaren Energien, insbesondere im Zusammenhang mit den Biogasanlagen hinzuweisen. Wohl konnten in etlichen Fragen leichte Fortschritte erzielt werden, insgesamt bleibt allerdings die Lage weitestgehend unzufriedenstellend, sei dies in bezug auf die Fördermaßnahmen allgemein, in bezug auf die den Biogasanlagen gewährten Vergütungen bzw. Einspeisetarife, in bezug auf den angekündigten Güllebonus oder aber in bezug auf die Prozeduren, die sich immer noch sehr schleppend gestalten. Zu diesen und weiteren Punkten besteht dringender Handlungsbedarf, wobei alle zuständigen Instanzen gefordert sind.

Fest steht jedenfalls, daß es nicht genügt, auf der einen Seite ambitiöse Ziele in bezug auf die Energieversorgung durch Erneuerbare Energien anzukündigen, auf der anderen Seite bei der Umsetzung konkreter Fördermaßnahmen die Hände in den Schoß zu legen, wenn nicht sogar noch neue Stolpersteine in den Weg zu legen.

Auf europäischer Ebene steht derzeit die Strategie für eine kohlenstoffarme Wirtschaft bzw. eine effiziente Energieversorgung mit Horizont 2050 in der Diskussion. Darin wird der Akzent neben dem Energie-Einsparpotential u.a. auch auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien gelegt, die gemäß Vorgaben der EU-Kommission für den Zeithorizont 2030 mindestens Anteile von über 20% und für 2050 über 40% der Primärenergiebereitstellung übernehmen müßten. Im jüngsten EU-Energieministerrat hat Minister Etienne Schneider sich im übrigen klar für eine ambitiöse EU-Richtlinie in diesem Bereich ausgesprochen und für die Annahme des Kommissionstextes plädiert. Insofern die Energiepolitik grundsätzlich in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleibt, hat die EU formal gesehen nur sehr begrenzte Kompetenzen in diesem Bereich, faktisch hat die europäische Politik allerdings einen erheblichen, wenn nicht sogar entscheidenden Einfluß auf die Energiepolitik und die Energiewirtschaft der einzelnen Mitgliedstaaten, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Klimaschutzpolitik sowie weiterer gemeinsamer europäischer Vorhaben. Unabhängig von nationalen oder europäischen Zuständigkeiten darf man ganz allgemein gesehen erwarten, daß die Minister im Sinn der politischen Kohärenz und Glaubwürdigkeit die Politik, die sie auf europäischer Ebene befürworten, pro-aktiv auf nationaler Ebene umsetzen. Ob dem so in bezug auf die Erneuerbaren Energien sein wird, wird sich zeigen müssen.

In einem rezenten Schreiben an die Bauernzentrale hat Wirtschafts- und Energieminister Schneider angekündigt, hierzulande den Anteil Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung bis 2015 verdoppeln zu wollen. Um die in bezug auf die Erneuerbaren Energien festgehaltenen Ziele bis 2020 zu erreichen, plane er dieses Jahr den reglementarischen Rahmen der Einspeisetarife für Elektrizität aus Erneuerbaren Energiequellen, unter Einbezug aller betroffenen Akteure, reformieren zu wollen, so Minister Schneider weiter in seinem Schreiben, in dem er ebenfalls mitteilt, in Zusammenarbeit mit den anderen Regierungsmitgliedern die Lage in bezug auf die Genehmigungsprozeduren für Installationen im Bereich der Erneuerbaren Energien verbessern zu wollen.

Diese Aussagen von Minister Schneider sind sicherlich zu begrüßen – allerdings darf es nicht, wie so oft bereits, nur bei einer politischen Absichtserklärung bleiben. Dringend notwendige Entscheidungen in bezug auf Förder- bzw. Unterstützungsmaßnahmen für die bestehenden oder geplanten Biogasanlagen wurden bereits zu lange verschleppt, sei es auf politischer oder aber auch auf verwaltungstechnischer Ebene, womit manche Anlagen sich in wirtschaftlich kritischer Situation wiederfinden. Sowohl Energieminister Etienne Schneider als auch Landwirtschaftsminister Romain Schneider mitsamt ihren Verwaltungen sind allemal gefordert, unter Berücksichtigung der Belange der betroffene Akteure, in dieser Angelegenheit schnellstmöglich Nägel mit Köpfen zu machen.