LBJ blickte auf ereignisreiches Jahr zurück, 2. Teil

Fachreferat zum Thema „Neuester Wissensstand zur Ausweisung der Wasserschutzgebiete in Luxemburg“
Anläßlich der Generalversammlung der LBJ am 5. April informierte Thierry Kozlik von der Landwirtschaftskammer über den Stand der Dinge in Sachen Wasserschutzgebiete in Luxemburg. Seit dem Jahr 2003, als die Wasserrahmenrichtlinie in die nationale Gesetzgebung umgesetzt wurde, wurden in den letzten Jahren einige Schritte ausgearbeitet mit dem Ziel, im Jahr 2015 einen sogenannten guten Zustand des Wassers zu erreichen. Beim Trinkwasser ist zu sagen, daß in Luxemburg 23 Gemeinden über eine autonome Versorgung verfügen und 35 über eine halb-autonome Versorgung. 60 Gemeinden beziehen ihr Trinkwasser nur über Syndikate. Mit etwa 67.000 m3 deckt die Grundwasserproduktion etwa 55 bis 65 Prozent des Gesamtbedarfs Luxemburgs ab. Um dieses Grundwasser zu schützen, fallen etwa 280 km2 Fläche in bislang noch inoffizielle Wasserschutzzonen, wovon 100 km2 in die sogenannte Zone II und 180 km2 in die an weniger Auflagen gebundene Zone III fallen.
Um eine mengenmäßige Absicherung der Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, sollen mit dem Grundwasserschutz folgende Ziele erreicht werden: In bezug auf den Nitratgehalt werden weniger als 50 mg je Liter im Mischwasser angepeilt, bei den Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden höchstens 0,5 Mikrogramm pro Liter toleriert und Bakterien dürfen überhaupt nicht nachweisbar sein.
Bei den Pflanzenschutzmitteln sind besonders die Wirkstoffe Metolaclor-ESA und Bentazone zu erwähnen. Der erstgenannte Wirkstoff befindet sich unter anderem in Mais-Herbiziden, wodurch dieser Wirkstoff auch seit einigen Jahren zu einem enormen Problem im Grundwasser wurde. Alles in allem ist die Tendenz bei den PSM-Rückständen im Grundwasser steigend!
Nicht viel anders sieht es beim Nitratgehalt im Grundwasser aus. Lediglich 40% der Quellen liegen unter 25 mg Nitrat je Liter gegenüber 15%, die den Richtwert von 50 mg pro Liter sogar überschreiten, was 8.000 m3 am Tag bedeutet. Die restlichen 45% der Quellen liegen dazwischen.
Um die Nitratgehalte unserer Gewässer nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, gibt es bereits jetzt einige Auflagen, an die sich die Landwirte zu halten haben. Die mineralische Düngung bereffend wären dies die Einhaltung gewisser Abstände zu den Gewässern, Quellen oder Brunnen und bei der organischen Düngung werden diese Restriktionen weiter ausgeweitet. Des weiteren ist die organische Düngung auf tiefgefrorenen, wassergesättigten und schneebedeckten Böden verboten. Die PSM betreffend sind produktspezifische Abstandsauflagen und Uferrandstreifen auf Ackerflächen entlang von Wasserläufen Pflicht. Um der bakteriellen Belastung entgegenzuwirken, ist es in den Schutzzonen I und II verboten, Mist zu lagern, während die Lagerung von Silage in allen drei Schutzzonen verboten ist. Zusätzlich gibt es in den Wasserschutzzonen Restriktionen was die Höhe der organischen Düngung angeht, respektive deren Ausbringungstermin.

Folgende Prozedur wird bei der Ausweisung von Wasserschutzzonen durchlaufen:
1. Der Wasserversorger stellt eine schriftliche Anfrage zur Schutzzonenausweisung an den Minister.
2. Ein Gutachten wird anhand eines Leitfadens erstellt.
3. Dieses wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung geprüft.
4. Information der betroffenen Gemeinde und deren Bürger und deren Möglichkeit, Einsprüche einzulegen.
5. Mögliche Einsprüche werden behandelt und die Ausweisung vorbereitet, welche anschließend durch die großherzogliche Verordnung in Kraft tritt. Dies muß der Fall sein bis spätestens 2015.

Die Wasserschutzzonen werden wie folgt aussehen: Die Zone I umfaßt den Fassungsbereich, während die engere Zone II in zwei weitere Zonen untergliedert wird, nämlich eine Zone II-V1 mit höheren Schutzauflagen und die Zone II-V2. Des weiteren wird es noch die Zone III geben, in der die Restriktionen nicht mehr so gravierend sein werden.
Kommen wir nun zur detaillierten Prüfung des Verschmutzungspotentials für unser Grundwasser. In einem ersten Schritt wird die Vulnerabilität des Bodens, das heißt die Konstitution des Bodens anhand eines geologischen Gutachtens geprüft. Dolinen, Klüfte und Gräben bringen mit sich, daß das Wasser schneller in tiefere Boden- bzw. Gesteinsschichten versickert und somit können auch die vorgenannten Stoffe, wie Nitrate, PSM und Bakterien, schneller ins Grundwasser gelangen. Oft kann man die Konstitution der Bodenschichten bereits an den verschiedenen Oberflächenformen ablesen, da in den gefährdeten Gebieten sehr oft die Erde einsackt.
Neben der Bodenzusammensetzung gefährden auch verschiedene Nutzungsarten das Grundwasser auf unterschiedliche Art. So ist die Nitratauswaschung beispielsweise unterschiedlich unter Acker, Dauergrünland oder Wald und die Risiken einer bakteriellen Verunreinigung steigen durch Erosion, Mistlager auf dem Feld oder durch Mißachten von Abstandsauflagen.
Am Beispiel des Einzugsgebiets des Stausees wird deutlich, welch große landwirtschaftliche Nutzfläche extremen Auflagen unterliegen wird, wenn man bedenkt, daß in einem Umkreis von 100 m um die Zuflüsse als Schutzzone mit strengeren Auflagen deklariert werden könnten.
Der letzte Schritt bei der Ausweisung von Wasserschutzzonen ist die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, aus dem sehr weitgehende Einschränkungen für die Betriebe zu entnehmen sind. So soll zum Beispiel in der Schutzzone II die Installation von landwirtschaftlichen Betrieben verboten sein, die Erweiterung aber unter strengeren Auflagen erlaubt bleiben.
Aufgrund dieser wichtigen Änderungen die Wasserschutzzonen betreffend, wird es in Zukunft unerläßlich sein, auf eine angemessene Beratung zurückzugreifen, um die Wasserqualitäten anhand von genauen Düngeplänen, reduzierter Bodenbearbeitung, bedarfsgerechter Düngung usw. zu verbessern, denn immerhin handelt es sich um die wichtigste Lebensgrundlage.

Weitere Empfehlungen für Betriebe, welche einen Teil ihrer Flächen in Wasserschutzzonen bewirtschaften, sind folgende:
– Kompostierung von Mist und Ausbringung auf Dauergrünland;
– keine Gülle im Herbst nach Mais;
– Anbau von Zwischenfrüchten und Reihen-Frässaat von Mais;
– in Maiskulturen auf PSM wie Basamais, Basagran, Laddock T, Aspect T, Successor T, Calaris, Dual Gold, Gardo Gold, Clio Elite usw. verzichten, auf Alternativprodukte zurückgreifen und im Zweifelsfall Spezialisten um Rat fragen.