Stellungnahme der Bauernzentrale zu den Reformvorschlägen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Bauernzentrale hat sich mehrfach in ihren Gremien mit den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik befaßt und dazu nachstehende Stellungnahme ausgearbeitet.

In ihrer Mitteilung von Oktober 2010 unter dem Titel: „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ skizziert die Kommission die spezifischen Herausforderungen für die Landwirtschaft der Zukunft und damit auch die Ziele der Agrarpolitik: (1) die Sicherstellung der Ernährung in Europa und in der Welt, als Hauptaufgabe der Landwirtschaft, sowie eine rentable Nahrungsmittelproduktion, (2) die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Steigerung des Potentials des Agrarsektors in bezug auf den Klimaschutz sowie dessen Anpassung an den Klimawandel; (3) eine ausgewogenen räumliche Entwicklung mit Förderung der Beschäftigung und Verbesserung der ländlichen Wirtschaften, wobei die Lebensfähigkeit und das Potential vieler ländlicher Gebiete weiterhin vom Vorhandensein eines wettbewerbsfähigen und dynamischen Agrarsektors abhängen.

Es sind dies wichtige und gewichtige Herausforderungen an die Gemeinsame Agrarpolitik und mithin an die Landwirtschaft, wobei auch gleichzeitig die an sie gestellten Erwartungen ständig wachsen, sei dies in bezug auf Produktqualität und Rückverfolgbarkeit oder aber in bezug auf Umwelt-, Natur- und Wasserschutz, sowie in bezug auf Klimaschutz, Landschaftsschutz, erneuerbaren Energien bzw. Nutzung der Biomasse zu Energiezwecken, ländliche Wirtschaft und Landesplanung. Damit werden der Landwirtschaft und der Gemeinsamen Agrarpolitik ständig zusätzliche Verantwortungen auferlegt, ohne daß allerdings die bereits von ihr erbrachten Leistungen die notwendige Anerkennung finden.

In der Tat werden bei den Diskussionen um die Landwirtschaft immer wieder die Kosten der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Vordergrund gestellt ebenso wie die ökologischen Aspekte und Forderungen, nicht aber die Leistungen, die die Landwirtschaft bereits jetzt tagtäglich im Interesse der Gesellschaft erbringt, angefangen bei der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln, dies zu relativ niedrigen Preisen, darüber hinaus im Bereich der Landschaftspflege und des Umwelt- und Naturschutzes, um nur diese Aspekte zu erwähnen.

Bei den Diskussionen um die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gilt es demnach, zunächst diese Leistungen anzuerkennen, dabei auch zu beachten, daß die wirtschaftliche Nachhaltigkeit die Voraussetzung überhaupt für ökologische und soziale Nachhaltigkeit ist.

Der Einkommenslage in der Landwirtschaft muß demzufolge eine besondere Beachtung zukommen: Seit Jahren liegt das landwirtschaftliche Einkommen weit hinter demjenigen der anderen Wirtschaftszweige zurück, auch hierzulande. Die Erzeugerpreise situieren sich heute auf einem niedrigeren Niveau als vor zehn Jahren, während die Produktionskosten in diesem Zeitraum um 40% bis 50% angestiegen sind.

Die in den letzten zwei Jahrzehnten vorgenommenen Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik bzw. der damit vollzogene Paradigmenwechsel haben wesentliche Erzeugerpreissenkungen bewirkt, die zu einem Teil durch Direktzahlungen ausgeglichen wurden. Damit kommt den Direktzahlungen eine wesentliche Rolle in bezug auf das landwirtschaftliche Einkommen zu. Laut Kommissionsangaben liegt der Anteil der Direktzahlungen am landwirtschaftlichen Einkommen im EU-Durchschnitt bei 30% mit einer bedeutenden Variation je nach Mitgliedstaat (von ein paar Prozent auf Malta bis 70% in Dänemark). Sie stellen hierzulande in etwa 38% des Einkommens dar.

Diese Zahlen belegen, daß die Beibehaltung der Direktzahlungen unabdingbar für den Fortbestand der Betriebe ist. Das gleiche gilt für die Zahlungen innerhalb der zweiten Säule wobei die entsprechenden Maßnahmen eine eminent wichtige Rolle einerseits in bezug auf die Modernisierung der Betriebe und die Stärkung von deren Wettbewerbsfähigkeit spielen, andererseits in bezug auf die Entgeltung der von der Landwirtschaft erbrachten öffentlichen Güter im Bereich Natur- und Umweltschutz.

In dem Sinn bleibt es ebenfalls unabdingbar, daß auf europäischer Ebene die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Angesichts der zu bewältigenden Aufgaben muß der EU-Agrarhaushalt zumindest auf dem derzeitigen Niveau erhalten bleiben bzw. müßte sogar noch angehoben werden. Die Aufgaben und Erwartungen an die Gemeinsame Agrarpolitik sind gewaltig: Dementsprechend muß Europa auch bereit sein, die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit der Landwirtschaft bzw. dem Agrarsektor insgesamt reale Perspektiven erhalten bleiben und die sich stellenden Herausforderungen angegangen werden können.

In nachstehenden Ausführungen wird auf die für die hiesige Landwirtschaft relevanten Aspekte der Reformvorschläge eingegangen, dies in bezug auf

–         die Direktzahlungen

–         die Politik zur ländlichen Entwicklung

–         die einheitliche Marktorganisation

 Die Direktzahlungen

  Basisprämie und Greening der Direktzahlungen

Vorschlag der Kommission:

1.  Spezifische Regelung für 2013

– Kürzung der Direktzahlungen um Modulationssatz:  Kürzung aller Direktzahlungen oberhalb von 5.000 Euro (10 % + zusätzlich 4% für Betriebe, die mehr als 300.000 Euro erhalten) Der Wert der einzelnen Betriebsprämien wird entsprechend reduziert

Keine Modulation mehr in 2013

2. Ab 2014

– Aufteilung der Direktzahlungen in eine Basisprämie und eine Greening-Zahlung, wobei 30% der Direktzahlungen an die Greening-Auflagen gebunden werden

– Greening der Direktzahlungen

Bedingungen:

  1. Anbau von drei verschiedenen Kulturpflanzen, wenn das Ackerland des Betriebsinhabers mehr als 3 Hektar beträgt – Die kleinste Kultur muss auf mindestens 5% der Ackerfläche angebaut werden, die Hauptkultur auf maximal 70%.
  2. Beibehalten des bestehenden Dauergrünlands
  3. Oekologische Stillegung  von mindestens 7% der beihilfefähigen Ackerlandfläche, wie Brachflächen, Terrassen, Landschaftselemente, Pufferstreifen sowie AufforstungsflächenBetriebsinhaber, deren Betriebe ganz oder teilweise in Natura-2000, Vogelschutzgebieten liegen, haben Anrecht auf die Zahlung, sofern sie die in genannten Landbewirtschaftungsmethoden in dem Umfang einhalten, wie diese in dem betreffenden Betrieb mit den Zielen der genannten Richtlinien vereinbar sind. Bio-Landwirtschaft hat automatisch Anrecht auf die Zahlung.

Eines der Hauptmerkmale der Reformvorschläge ist die Aufteilung der Direktzahlungen in eine Basisprämie und eine Greening-Komponente, wobei 30% der Direktzahlungen an das Einhalten der sogenannten Greening-Maßnahmen gebunden werden sollen.

Die Bauernzentrale spricht sich entschieden gegen die angedachten Greening-Maßnahmen aus. Dieselben sind aus ökologischer, wirtschaftlicher und vor allem auch ernährungspolitischer Sicht unvertretbar.

Wenn auch die angedachten Maßnahmen betreffend den Erhalt von Grünland und der obligate Anbau von mindestens drei Kulturen hierzulande weniger einschneidende Auswirkungen mit sich bringen dürften, ist dem nicht so für die angedachte sogenannte ökologische Vorrangfläche (auf 7 Prozent der Fläche), die konkret eine faktische Stillegung von 7% des Ackerlands bedeuten könnte.

Eine solche Maßnahme hätte unweigerlich schwerwiegende Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, insofern damit die Produktionskapazitäten spürbar verringert würden, dies gerade zu einem Zeitpunkt wo das Thema einer ausreichenden Lebensmittelversorgung, immer mehr an politischer und gesellschaftlicher Brisanz gewinnt. Sie bedeutet nämlich, daß in der europäischen Union 5 bis 7 Millionen Hektar Ackerfläche aus der Produktion genommen werden müßten: Flächen, die für die Erzeugung von Lebensmitteln, von Getreide, Öl- und Eiweißpflanzen fehlen und nicht auf andere Weise bzw. anderswo kompensiert werden können. Wesentlich sinnvoller wäre es, gerade den Anbau von Eiweißpflanzen in Europa allgemein zu fördern bzw. einen regelrechten Plan für den Anbau von Eiweißpflanzen in die Wege zu leiten.

Ackerland ist hierzulande bereits heute ein knapper Faktor und würde damit nochmals zusätzlich verringert, mit allen Negativfolgen in bezug auf die Betriebsführung, den Viehbesatz, usw. Zudem ist zu berücksichtigen, daß hierzulande bereits viele Flächen in Schutzzonen liegen, zu denen demnächst auch noch die Wasserschutzzonen hinzukommen. Eine 7%ige faktische Stillegung von Ackerland würde demzufolge die Produktionskapazitäten der hiesigen Landwirtschaft sehr stark schmälern.

Gleichzeitig würde damit das landwirtschaftliche Einkommen einmal mehr negativ beeinflußt, da dem Landwirt die Bewirtschaftung eines Teils seiner produktiven Ackerflächen untersagt bliebe.

 Auch aus ökologischer Sicht müssen solche Maßnahmen als wenig effizient bewertet werden. Wie auch von der europäischen Landwirtschaft angeführt, macht es keinen Sinn, quer durch Europa, ohne Berücksichtigung der natürlichen und klimatischen Begebenheiten bzw. der vorhandenen Betriebsstrukturen, alle Landwirte undifferenziert den gleichen Auflagen zu unterwerfen, dies unabhängig von den sich stellenden Problemen in bezug auf den Ressourcenschutz bzw. den bereits jetzt in dieser Hinsicht von Seiten der Landwirtschaft erbrachten Leistungen.

  • Die Bauernzentrale lehnt demnach das geplante Greening der Direktzahlungen entschieden ab. Ökologische Aspekte bzw. Bewirtschaftungsmethoden sollten wie bislang vertraglich ausschließlich in der 2. Säule verbleiben.
  •  Zudem sieht die Bauernzentrale es als nicht berechtigt an, Kleinsterzeuger sowie Betriebe, die nach den Kriterien der biologischen Landwirtschaft arbeiten, von dieser Maßnahme auszunehmen.

Bereits bei der Einführung der Flächenprämien in 2005 wurden den Betrieben zahlreiche ökologische Flächen aus ihrer förderfähigen Fläche herausgerechnet: Strukturelemente ab einer gewissen Größe, Ackerränder, Bäche, Uferränder …usw., d.h. alles Flächen von ökologischer Bedeutung, die jedoch keine oder eine negative Beachtung bei der Definition der förderfähigen Flächen fanden.

  • Demzufolge fordert die Bauernzentrale im Falle, wo die Greening-Komponente bei den Reformplänen zurückbehalten wird, daß diese bislang als nicht förderfähig geltenden Flächen als förderfähige ökologische Vorrangflächen angerechnet werden.

Unannehmbar und politisch nicht vertretbar wäre es allemal, wenn die Landwirte eine doppelte Kürzung ihrer Produktionsflächen hinnehmen müßten bzw. zweimal zur Kasse gebeten würden.

Die Agrarumweltmaßnahmen haben allgemein bei der hiesigen Landwirtschaft eine breite Akzeptanz gefunden. Viele Flächen wurden in die eine oder andere Agrarumweltmaßnahme eingebunden und erfüllen damit bereits eine bedeutende ökologische Rolle.

  • Die Bauernzentrale fordert, daß ebenfalls die in verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen eingebundenen Flächen angerechnet werden, dies ohne den Verlust der anhängigen Ausgleichszahlungen.

 Cross Compliance

Vorschlag der Kommission:

Gewährung der Basisprämie an Einhalten der Cross Compliance Bestimmungen gebunden.

Zu den bestehenden Cross Compliance Auflagen sollen verpflichtend hinzu kommen:

– die Berücksichtigung der Auflagen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinien für Pflanzenschutzmittel,

– der Erhalt des Humusgehaltes im Boden, der Schutz von Feuchtgebieten und kohlenstoffreichen Böden ( Umpflugverbot),

–  Maßnahmen zur Verhinderung von invasiven Arten und Schädlingen

–  Maßnahmen in bezug auf die Landschaftsgestaltung, der Erhalt der Terrassen

– Schneideverbot von Hecken und Bäumen während der Brutzeit der Vögel.

 

Die Bauernzentrale stellt mit Bedauern fest, daß die Kommission, entgegen ihrer Ankündigung – dazu tendiert, die Cross Compliance-Bestimmungen noch zusätzlich auszudehnen und zu verschärfen. Zu den bestehenden Cross Compliance-Auflagen sollen verpflichtend hinzukommen: die Auflagen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinien für Pflanzenschutzmittel, der Erhalt des Humusgehaltes im Boden, Maßnahmen zur Verhinderung von invasiven Arten und Schädlingen sowie Maßnahmen in bezug auf die Landschaftsgestaltung.

Dies bedeutet konkret, daß die Landwirte gegebenenfalls spürbare Produktionsrestriktionen und Auflagen hinnehmen müssten, ohne Anspruch auf irgendeinen Ausgleich, daß auch bislang gewährte Ausgleichszahlungen für Leistungen in diesen Bereichen wegfallen würden, was sich negativ auf das Einkommen der Betriebe auswirkt.

  • Die Bauernzentrale lehnt eine solche Ausweitung der Cross Compliance-Bestimmungen entschieden ab. Ihrer Ansicht nach dürfen keinesfalls Auflagen in Natura 2000 und Wasserschutzgebieten in die Cross Compliance-Bestimmungen aufgenommen werden. Auch Maßnahmen in bezug auf die Landschaftsgestaltung oder invasive Arten dürfen nicht Bestandteil der Cross Compliance-Bestimmungen werden.

Eine solche Ausweitung würde einerseits eine unberechtigte und nicht zu rechtfertigende Belastung der in diesen Gebieten betroffenen Landwirte gegenüber nicht betroffenen Gebieten mit sich bringen. Andererseits würden der Landwirtschaft Auflagen auferlegt in Bereichen, in denen sie kaum Aktionsmöglichkeiten hätten. Invasive Arten können jedenfalls nicht der Landwirtschaft angelastet werden. Sie ist vielmehr das Opfer davon.

  • Die Bauernzentrale fordert demnach, daß sämtliche Auflagen in Zusammenhang mit etwaigen Schutzgebieten in der zweiten Säule belassen werden und in der zweiten Säule gebührend entschädigt werden. Das gleiche gilt für den Erhalt von Landschaftselementen bzw. für Maßnahmen , die sich im Kampf gegen invasive Arten aufdrängen.

 Umverteilung der Mittel zwischen den Mitgliedstaaten

 Vorschlag der Kommission:

Gemäß Vorschlag der Kommission soll für die Mitgliedstaaten, die 2013 pro Hektar weniger als 90% der durchschnittlichen EU-Direktbeihilfen erhalten, der Unterschied bis 2020 zu dem dann gültigen Durchschnitt um ein Drittel reduziert werden. Dazu erfolgt eine schrittweise Kürzung der nationalen Obergrenze um durchschnittlich 4 Prozent bis 2017

Insofern der Durchschnittswert der Direktzahlungen hierzulande sich in etwa auf dem europäischen Durchschnittswert der Direktzahlungen situiert, dürfte die Luxemburger Landwirtschaft weniger als andere Länder von der geplanten Umverteilung der Mittel zwischen den Mitgliedstaaten betroffen sein. Die Bauernzentrale kann sowohl die Argumente derjenigen Staaten nachvollziehen, die sich am Ende der Skala befinden und demzufolge eine Anpassung ihrer Direktzahlungen an den EU-Durchschnitt fordern, als auch diejenigen der Mitgliedstaaten, die sich an der Spitze befinden und riskieren, mit der vorgeschlagenen Umverteilung eine spürbare Kürzung ihrer Direktzahlungen hinnehmen zu müssen. Angesichts der Zusammensetzung des landwirtschaftlichen Einkommens wird nämlich jedwede Kürzung der Direktzahlungen wesentliche Auswirkungen auf das Betriebseinkommen haben, vor allem wird damit auch die dringend benötigte Planungssicherheit insbesondere für die Betriebe, die sich modernisieren, unterlaufen. Wenn es berechtigt ist, eine faire und gerechte Behandlung aller europäischen Landwirte anzustreben, so ist es ebenfalls dringend geboten, die Ausgangspositionen sowie die eventuellen Auswirkungen gebührend zu berücksichtigen, um eine Fragilisierung der Betriebe mit historisch bedingten höheren Direktzahlungen zu verhindern.

 Umverteilung auf Ebene der Mitgliedstaaten zwischen den Betrieben

Vorschlag der Kommission:

Bis 2019: schrittweise Annäherung des Wertes der Zahlungsansprüche auf nationaler oder regionaler Ebene –  ab 2019: nationale oder regionale Flatrate

Ähnliche Überlegungen müssen in bezug auf eine Umverteilung auf Ebene der Mitgliedstaaten getätigt werden, dies angesichts der Vorgabe, bis 2019 national oder regional eine Einheitsprämie zu gewähren.

Hierzulande liegen die Direktzahlungen in einer Spanne von rund 95 Euro bis über 600 Euro wobei das Gros davon zwischen 200 und 400 Euro liegt. Bei der Erstzuteilung 2005 lagen die Direktzahlungen für 82% der prämienfähigen Fläche in diesem Segment, während 8% der Flächen eine Prämie von weniger als 200 Euro (darunter auch die Stillegungsflächen) und 10% eine Prämie von mehr als 400 Euro erhielten. Gemäß den Angaben der EU-Kommission dürfte die durchschnittliche Direktzahlung hierzulande (unter Voraussetzung des geplanten EU-Agrarhaushaltes) bei etwa knapp 270 Euro liegen.

Die Angleichung der Direktzahlungen wird unweigerlich mit schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen für die Betriebe einhergehen, deren Ansprüche derzeit über diesem Durchschnittswert liegen und tiefgreifende Einschnitte in deren Einkommen mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, diese Angleichung möglichst behutsam zu machen und über den vollen Zeitraum bis 2019 zu strecken.

  • In dem Sinn spricht die Bauernzentrale sich gegen die von der Kommission vorgeschlagenen hohe Startlast im Jahr 2014 aus. Zudem erachtet sie es als dringend geboten, bei sonstigen Punkten die Weichen so zu stellen, daß möglichst viele Mittel für die tatsächlich produktiven Betriebe reserviert bleiben. Dies betrifft u.a. die Definition der Kleinerzeuger und diejenige der aktiven Landwirte.

 Kleinerzeuger und aktive Landwirte

 Vorgeschlagene Definition des aktiven Landwirts:

Keine Direktzahlungen dürfen gewährt werden, wenn

(a) der jährliche Betrag der Direktzahlungen sich auf weniger als 5% der Gesamteinkünfte aus nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten im jüngsten Steuerjahr beläuft

oder

(b) die landwirtschaftlichen Flächen hauptsächlich Flächen sind , die auf natürliche Weise in einem für die Beweidung oder den Anbau geeigneten Zustand erhalten werden, und auf denen nicht eine vom Mitgliedstaaten festgelegte Mindesttätigkeit stattfindet

Ausgenommen:    Landwirte, die weniger als 5000 Euro Direktzahlugen im Vorjahr erhalten haben

Gemäß Kommissionsvorschlag haben jene Landwirte Anrecht auf Direktzahlungen, die einen Mindestbetrag von 100 Euro erhalten oder mindestens 1 ha Land bewirtschaften. Diese Mindestgrenzen können je nach Land angepaßt werden. Für Luxemburg kann die Mindestgrenze bei 300 Euro oder 4 ha festgesetzt werden.

  • Die Bauernzentrale schlägt demzufolge vor, Direktzahlungen nur an Landwirte zu gewähren, die mindestens 4 ha bewirtschaften.

Insgesamt muß allerdings in diesem Zusammenhang bemängelt werden, daß auf europäischer Ebene, in bezug auf die Betriebsgrößen, keine ausreichende Differenzierung in bezug auf die verschiedenen Kulturen gemacht wird, d.h. zwischen rein landwirtschaftlicher Fläche und Flächen mit Spezialkulturen. Die Überlegungen in dieser Stellungnahme beziehen sich auf rein landwirtschaftliche Flächen.

Für die Bauernzentrale muß des weiteren sichergestellt werden, daß Direktzahlungen nur an Landwirte gewährt werden, die tatsächlich zur Ernährungssicherheit beitragen, d.h. konkret Produkte auf den Markt bringen. Direktzahlungen dürfen allemal nicht landwirtschaftlich nicht aktiven Grundbesitzern oder Hobby-Landwirten zugestanden werden.

Die von der Kommission vorgeschlagene Definition ist nach Meinung der Bauernzentrale nicht ausreichend, wenig operationell und mit viel Bürokratie verbunden, demzufolge auch wenig effizient. Zudem erachtet die Bauernzentrale es als nicht gerechtfertigt, Bezieher von Direktzahlungen bis zu 5.000 Euro automatisch als aktive Landwirte zu betrachten. Laut Kommissionsangaben erhielten 2010 EU-weit 81% der Bezieher von Direktzahlungen weniger als 5.000 Euro. Schwer vertretbar wäre es, eine Definition des Begriffs „aktiver Landwirt“ zurückzubehalten, die von vornherein für einen Großteil der Prämienbezieher keine Anwendung finden würde, zumal die Bauernzentrale davon überzeugt ist, daß sich darunter auch viele Bezieher von Direktzahlungen befinden, die so oder so die Bedingungen eines aktiven Landwirts nicht erfüllen.

  • Die Bauernzentrale lehnt die von der Kommission vorgeschlagene Definition des aktiven Landwirts ab, ebenso wie den Vorschlag, Prämienbezieher bis 5.000 Euro von der Definition des aktiven Landwirts auszuklammern.
  • Vielmehr sollte überprüft werden, inwieweit die Gewährung der Direktzahlungen auf diejenigen begrenzt werden kann, die als haupt- oder nebenberufliche Landwirte bei den Sozialversicherungen registriert sind bzw. deren Betrieb eine festzulegende Größe hat und tatsächlich Produkte auf den Markt bringt. Zusätzlich muß die Gewährung der Direktzahlungen an die Bedingung gebunden werden, daß der Bezieherbetrieb alle Mindestelemente eines landwirtschaftlichen Betriebes aufweist bzw. über funktionsfähige Betriebseinrichtungen verfügt und/oder eine Mindestbesatzdichte bei Vieh aufweist.
  • Die zurückbehaltene Definition des aktiven Landwirts muß auf alle Bezieher von Direktzahlungen, egal wie groß oder klein, Anwendung finden.
  • Des weiteren sollte darauf hingewirkt werden, die Definition des aktiven Landwirts, entsprechend dem Prinzip der Subsidiarität, in die Zuständigkeit der Nationalstaaten zu legen.

  Zuteilung von Prämienansprüchen

 Vorschlag der Kommission:

– Neuzuteilung der Zahlungsansprüche auf Basis des Flächenantrags von 2014 wobei gilt:

1 Hektar = 1 Zahlungsanspruch

– Nur Landwirte, die im Jahr 2011 mindestens 1 Zahlungsanspruch aktiviert haben, erhalten 2014 Zahlungsansprüche

– Festsetzung des Wertes der Basisprämien durch Teilung der nationalen Obergrenzen durch die Zahl der beantragten Prämienansprüche

Übertragung der Prämienansprüche weiterhin möglich durch Pacht oder Verkauf

Laut Kommissionsvorschlag werden die Direktzahlungen 2014 neu an die Betriebe zugeteilt, dies auf Basis der zu dem Zeitpunkt bewirtschafteten Flächen. Angesichts des hohen Pachtanteils in den landwirtschaftlichen Flächen muß verhindert werden, daß in den kommenden 2 Jahren nun massiv Pachtverträge gekündigt werden, in der Absicht sich 2014 eine möglichst große Zahl von Prämienansprüchen zu sichern. Es wäre dies nämlich eine für viele Betriebe schädigende Entwicklung, entweder weil sie Betriebsflächen verlieren würden oder aber überteuerte Pachtpreise zahlen müßten.

  • Die Bauernzentrale erachtet es demzufolge als dringend geboten, Schutzmechanismen in dieser Hinsicht vorzusehen.

Die Bauernzentrale bedauert, daß im Kommissionsvorschlag weiterhin die Möglichkeit des Prämienverkaufs bzw. der Prämienpacht vorgesehen ist; damit werden die aktiven Landwirte weiterhin mit unnötigen und eigentlich nicht gerechtfertigten Kosten belastet.

  • Die Bauernzentrale spricht sich allemal gegen die Möglichkeit von Prämientransfers durch Kauf oder Pacht aus. Nicht mehr genutzte Prämienansprüche sollen der Nationalreserve zugeführt und über diesen Weg neu zugeteilt werden.

Die Bauernzentrale hat Kenntnis davon genommen, daß nur Betriebe, die 2011 mindestens eine Prämienanspruch aktiviert haben, 2014 Prämienansprüche beantragen können. Dies bedeutet im Klartext, daß diejenigen Betriebe, die nach Einführung des Prämiensystems in 2005 ihre Flächen mit den dazugehörigen Prämienansprüchen verpachtet haben, keinen Anspruch mehr auf Prämien haben werden.

  • Nach Auffassung der Bauernzentrale wäre es angebracht, im Sinne einer Gleichbehandlung, vor einer Neuzuteilung von Direktzahlungen tatsächlich alle Betriebe einer Überprüfung zu unterziehen, dies entsprechend der vorgenannten Kriterien (aktiver Landwirt), um mißbräuchliche Anträge aussortieren zu können.

 Kappung der Direktzahlungen

 Vorschlag der Kommission:

– Kürzung der Direktzahlungen

                – um 20 % für die Tranche über 150 000 EUR bis zu 200 000 EUR;

                – um 40 % für die Tranche über 200 000 EUR bis zu 250 000 EUR;

                – um 70 % für die Tranche über 250 000 EUR bis zu 300 000 EUR;

                – um 100 % für die Tranche über 300 000 EUR.

 –  Vom Betrag der Direktzahlungen abgezogen werden die vom Betriebsinhaber im Vorjahr tatsächlich gezahlten und ausgewiesenen Löhne, einschließlich Steuern und Sozialbeiträge für die Beschäftigten

Betriebe dürfen nicht künstlich gesplittet werden, ansonsten Sanktionen

Das vorgeschlagene System der Kappung oder Deckelung der Direktzahlungen ist komplex in seiner Anwendung und bedeutet ein wesentliches Mehr an Verwaltungsaufwand, das in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen dadurch bewirkten Einsparungen steht. Zudem riskiert eine solche Bestimmung den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu blockieren bzw. hierzulande gerade Gemeinschaftsbetriebe zu benachteiligen.

  • Die Bauernzentrale spricht sich demzufolge gegen die Kappung der Direktzahlungen aus.
  • Sollte ein solches System in irgendeiner Weise zurückbehalten werden, so müssen a) die Obergrenzen höher liegen, b) die Struktur der Betriebe (insbesondere der Gemeinschafts- oder Fusionsbetriebe) in Rechnung gestellt und c) die im Betrieb tätigen Familienarbeitskräfte gebührend berücksichtigt werden.

 Spezifische Zusatzzahlung an Junglandwirte

 Vorschlag der Kommission:

Gewährung einer zusätzlichen jährlichen Zahlung an Junglandwirte, d.h.

 (a) natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb installieren oder die sich während der fünf Jahre vor dem im Rahmen der Basisprämienregelung erstmalig gestellten Beihilfeantrag installiert haben  und
(b) die zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 40 Jahre sind.

– Zahlung wird für maximal 5 Jahre gewährt

– Anhebung der Basisprämie um 25% des Durchschnittswertes der vom Betriebsinhaber aktivierten Zahlungsansprüche x Zahl der aktivierten Zahlungsansprüche – Wird für eine maximale Zahl an Hektaren gewährt: in Luxemburg für maximal 57 ha

– Maximal zur Verfügung stehender Betrag: 2 % der nationalen Obergrenze

Es ist zweifelsohne zu begrüßen, daß die Kommission das Problem des Generationswechsels in der Landwirtschaft verstärkt in den Mittelpunkt stellt. Auch hierzulande ist die Zahl der jährlichen Neuinstallierungen von Junglandwirten ungenügend, um einen tatsächlichen Generationswechsel zu gewährleisten.

Nach Meinung der Bauernzentrale sind die im Rahmen der Direktzahlungen vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings weitgehend ungenügend, um den sich real stellenden Problemen, an erster Stelle die Einkommenslage, zu begegnen. Zudem bedeutet diese Maßnahme zunächst eine Kürzung um 2% aller Direktzahlungen, d.h. auch derjenigen der Junglandwirte, ohne daß die dadurch hierzulande gewährte Zusatzstützung während fünf Jahren zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage führt.

  • Die Bauernzentrale wehrt sich nicht gegen eine solche Maßnahme, bezweifelt allerdings, daß damit die angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden können.

Eine solche Maßnahme macht nämlich (wie erwähnt), nur Sinn, wenn die übrigen Rahmenbedingungen stimmen. So wie die anderen Betriebsleiter werden nämlich auch die Junglandwirte mit den Greening-Maßnahmen und den damit einhergehenden Kosten bzw. mit ungenügenden Erzeugerpreisen, unfairen Wettbewerbsbedingungen und überhöhten Auflagen und Restriktionen behaftet werden.

 Gekoppelte Zahlungen, Kleinerzeugerregelung, benachteiligte Gebiete,…

Die Vorschläge zu gekoppelten Zahlungen sind kaum relevant für die hiesige Landwirtschaft: Sämtliche Zahlungen wurden bereits 2005 entkoppelt und es sollte demnach von einer erneuten Kopplung abgesehen werden.

Die Kleinerzeugerregelung dürfte hierzulande kaum Anwendung finden, wenn die unter „Aktive Landwirte und Kleinerzeuger“ erwähnten Kriterien berücksichtigt werden. Es wäre allemal schwer zu akzeptieren, wenn Gelder von den Direktzahlungen der aktiven Landwirte abgezweigt würden, dies zu Gunsten von Betrieben, die keine oder kaum eine marktfähige Produktion hätten, nicht wettbewerbsfähig sind und eigentlich nur auf die Selbstversorgung oder aber auf eine Hobby-Aktivität ausgerichtet sind.

Für Luxemburg bleibt das Thema der benachteiligten Gebiete ein äußerst wichtiges, aber auch ein sehr sensibles Thema. So oder so sollte jedenfalls nach Meinung der Bauernzentrale hierzulande von einer Stützung der benachteiligten Gebiete in der 1. Säule abgesehen werden.

Ebenso sollte kein Mitteltransfer von der ersten in die zweite Säule vorgenommen werden.

  Abschließende Bemerkungen

Die Bauernzentrale stellt fest, daß die Kommission sich bei allen Bestimmungen in bezug auf die Direktzahlungen sehr weitreichende Kompetenzen zum Erlassen delegierter Rechtsakte zu praktisch allen Maßnahmen einräumt.

  • Die Bauernzentrale spricht sich gegen diese Art der Ermächtigungen aus; sie fordert im Gegensatz dazu mehr Subsidiarität, damit bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen den nationalen Begebenheiten verstärkt Rechnung getragen werden kann.

Wie von den Kommissionsexperten selbst eingeräumt, werden die Reformvorschläge mit einem wesentlichen zusätzlichen Kontroll- und Verwaltungsaufwand einhergehen. Die Landwirte werden dabei die Erstbetroffenen sein.

  • Die Bauernzentrale fordert resolut, daß die wiederholt angekündigte administrative Vereinfachung endlich konkret umgesetzt wird und die Landwirte nicht ständig mit neuen Kontrollprozeduren und sonstigen administrativen Auflagen – das Ganze einhergehend mit Zusatzkosten – belastet werden.

 Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

In den nachstehenden Überlegungen wird sich auf die für die hiesige Landwirtschaft relevanten Aspekte beschränkt.

Insofern die Politik zur ländlichen Entwicklung im Rahmen von Partnerschaftsverträgen, die die Mitgliedstaaten mit der Kommission für den Zeitraum 2014 bis 2020 abschließen und in die übrigen gemeinschaftlichen Strukturfonds (der Europäische Fonds für regionale Entwicklung EFRE, der Europäische Sozialfonds ESF, der Kohäsionsfonds KF sowie der Europäische Meeres- und Fischereifonds EMFF) eingebunden sind, muß der Agrarsektor bei der Ausarbeitung dieses Partnerschaftsvertrages sowie der Festlegung der angestrebten Ziele unbedingt gebührend Berücksichtigung finden.

Das gleiche gilt für das Programm zur ländlichen Entwicklung: Insofern die Mittel nicht mehr, wie bislang, nach Achsen aufgeteilt sind, riskiert die Landwirtschaft, angesichts der sehr breitgefächerten Aufgaben der Politik des ländlichen Raumes sowie ebenfalls der sehr hohen Begierden anderer Akteure, zum großen Verlierer zu werden.

  • Die Bauernzentrale fordert dementsprechend eine klare vorrangige Behandlung des Agrarsektors in der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes ebenso wie eine vorrangige Mittelzuteilung. Die Entwicklung ländlicher Gebiete sollte im Fonds für regionale Entwicklung angegangen werden.

Im Plan zur ländlichen Entwicklung werden erfahrungsgemäß nicht nur die Zielsetzungen festgelegt, sondern auch weitestgehend die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen mit dem Resultat, daß im nachhinein kein oder kaum noch Anpassungsspielraum für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf nationaler Ebene bleibt.

  • Demzufolge fordert die Bauernzentrale, daß die Landwirtschaft von Anbeginn an in die Ausarbeitung des Planes zur ländlichen Entwicklung eingebunden ist und dabei als vorrangiger Gesprächspartner gilt.

In den Kommissionsvorschlägen ist die Möglichkeit thematischer Teilprogramme für Junglandwirte, (b) kleine landwirtschaftliche Betriebe, (c) Berggebiete und (d) kurze Versorgungsketten vorgesehen.

Nach Auffassung der Bauernzentrale bleibt Sinn und Zweck solcher spezifischer thematischer Teilprogramme abzuwägen – die entsprechenden Maßnahmen sollten ihrer Meinung nach im Rahmen der allgemeinen Fördermaßnahmen verankert werden. Dies betrifft insbesondere die spezifischen Beihilfen für Junglandwirte sowie die Stützungsmaßnahmen für benachteiligte Gebiete.

 Investitionsbeihilfen und Junglandwirte

Die Bauernzentrale hat Kenntnis genommen von den sechs von der Kommission vorgeschlagenen Prioritäten und erachtet eine angemessene Gewichtung dieser Prioritäten als unbedingt notwendig.

Als besonders wichtig bewertet sie hierbei die 2. Priorität – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe – sowie die damit einhergehenden Modernisierungsbeihilfen. Die Bauernzentrale lehnt aber entschieden den Ansatz der Kommission ab, den Schwerpunk auf die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen zu legen bzw. die Investitionsförderung auf Betriebe bis zu einer bestimmten Größe zu beschränken. Die Kommission hat mehrfach wissen lassen, daß bei der künftigen Politik zur Förderung der Modernisierung und der Wettbewerbsfähigkeit selektiver vorgegangen werden sollte.

  • Die Bauernzentrale lehnt den Ansatz der Kommission ab und fordert nachdrücklich, daß der Zugang zu den Investitionsbeihilfen auch künftig leistungsstarken Betrieben – ob klein, mittel oder groß – erhalten bleibt. Falls Selektivitätskriterien in bezug auf die Investitionsbeihilfen zur Anwendung gelangen sollten, müssen diese so gestaltet sein, daß sie nicht gerade die zukunftsorientierten bzw. größeren Betriebe von der Förderung ausschließen, d.h. die Betriebe, die bereits eine gewisse Größe erreicht haben bzw. die sich bereits modernisiert haben und sich weiter entwickeln wollen. Demzufolge darf die Investitionsförderung keinesfalls auf zu definierende Kleinbetriebe beschränkt werden.

Letzteres wäre eine fatale Entwicklung für die Landwirtschaft insgesamt, ihre Wettbewerbsfähigkeit und damit ihre Zukunftschancen. Aus der Sicht der Bauernzentrale muß die Politik Kontinuität und Planungssicherheit gewähren, auch in bezug auf die Modernisierung der Betriebe und damit die Investitionsförderung.

Die Unterstützung der Junglandwirte bei der Betriebsübernahme oder gegebenenfalls bei einer Betriebsneugründung ist seit jeher ein besonderes Anliegen der Bauernzentrale. Diesbezüglich fordert sie seit Jahren eine flexiblere und besser auf die Strukturen der Betriebe ausgerichtete Installierungspolitik.

  • Die Bauernzentrale fordert demnach nicht nur die Gewährung der von der Kommission vorgeschlagenen spezifischen Stützungsmaßnahmen für Junglandwirte, sondern auch eine den hiesigen Begebenheiten und den Betriebsstrukturen angepaßte praktische Umsetzung und Ausgestaltung dieser Maßnahmen.

Hierbei legt sie besonderen Wert auf die Individualisierung der Junglandwirteförderung, mit Anerkennung des hauptberuflich in der Landwirtschaft tätigen Ehepartners, dies im Sinne der. u.a. auch von der Kommission angestrebten verstärkten Anerkennung und Förderung der Frauen im ländlichen Raum.

 Ressourceneffizienz und Agrarumweltmaßnahmen

Die von der Kommission genannte 4. und 5. Priorität – die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme bzw. die Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft – betreffen insbesondere die ökologischen Aspekte. Bezeichnend ist, daß die Kommission in der Folge nicht nur mehr Agrarumweltmaßnahmen, sondern Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen vorschlägt.

Die bisherigen Agrarumweltmaßnahmen haben allgemein ein positives Echo bei den Landwirten gefunden und sind auf breiter Front zur Anwendung gelangt.

  • Die Bauernzentrale vertritt demzufolge den Standpunkt, daß diese Agrarumweltmaßnahmen fortgeschrieben werden sollen, wobei die eine oder andere auf deren Anwendungsmodalitäten zu überprüfen ist. Zusätzlich sollten die bestehenden Maßnahmen um etliche weitere Maßnahmen erweitert werden, insbesondere zur Anerkennung der von der Landwirtschaft erbrachten Leistungen in bezug auf den Wasserschutz, den Natur- und den Klimaschutz.
  • Darüber hinaus fordert die Bauernzentrale die Einführung von spezifischen Zahlungen für Landwirte in Natura 2000- und in Wasserschutzgebieten, und zwar als Ausgleich für alle Auflagen, die in diesem Zusammenhang an die Bewirtschafter gestellt werden. Die Bauernzentrale spricht sich nochmals entschieden dagegen aus, daß diese Auflagen als verpflichtend in die Cross Compliance-Bestimmunen eingeschrieben werden.

Es ist dies eine Frage der Gleichbehandlung aller Landwirte: Landwirte, die wegen etwaiger Schutzzonen spezifische Anforderungen zu erfüllen haben, müssen Anspruch auf einen Ausgleich für diese Zusatzauflagen und Produktionsrestriktionen erhalten. Jede andere Vorgehensweise würde für die betroffenen Betriebe zu nicht zu rechtfertigenden Benachteilungen im Vergleich zu denjenigen Betrieben, die nicht in Schutzzonen liegen und demzufolge nicht von den damit verbundenen Auflagen berührt sind, führen.

Die Bauernzentrale stellt fest, daß für die Kommission die Ressourceneffizienz, sei es in bezug auf die Wassernutzung oder die Energienutzung oder aber in bezug auf die Lieferung und Verwendung von Erneuerbaren Energien, prioritär ist, daß diesbezüglich jedoch keine konkreten Fördermaßnahmen vorgeschlagen werden.

  • Die Bauernzentrale fordert demzufolge, daß spezifische Fördermaßnahmen in diesen Bereichen in den Plan zur ländlichen Entwicklung eingeschrieben werden.

 Benachteiligte Gebiete

Die Neudefinition der benachteiligten Gebieten anhand der acht biophysikalischen Kriterien ist, wie bereits erwähnt, ein besonders sensibles Thema für die europäische Landwirtschaft und mithin für die Luxemburger Landwirtschaft. Leider wurde bislang die Landwirtschaft nicht in die diesbezüglich laufenden Diskussionen zwischen Landwirtschaftsministerium und EU-Kommission eingebunden und auch nur sehr spärlich über diese Verhandlungen informiert, so daß sich eine Bewertung als schwierig erweist.

  • Die Bauernzentrale fordert allemal das Landwirtschaftsministerium auf, alles daran zu setzen, daß sämtliche landwirtschaftlich genutzten Flächen wie bislang in der Kategorie der benachteiligten Gebiete eingestuft bleiben, und daß den Landwirten dementsprechend die einschlägige Unterstützung gewährt wird.

 Biologische Landwirtschaft

Die Bauernzentrale stellt fest, daß hierzulande die im Förderplan für biologische Landwirtschaft gesetzten Ziele nicht erreicht wurden.

  • Demzufolge wiederholt die Bauernzentrale ihre Forderung nach Schaffung der Möglichkeit einer teilweisen Umstellung auf biologischen Landbau.

 Qualitätssicherungssysteme und Risikomanagement

Die 3. Priorität – Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette und Förderung des Risikomanagements in der Landwirtschaft – bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Qualitätssicherungssysteme, die Verkaufsförderung auf lokalen Märkten, Erzeugergruppierungen und Branchenorganisationen sowie auf das Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben. Für die hiesige Landwirtschaft dürften dabei vor allem Maßnahmen in bezug auf die Qualitätssicherungssysteme und das Risikomanagement relevant sein.

  • Die Bauernzentrale fordert diesbezüglich eine Überprüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Ziel, den Betrieben eine bestmögliche Unterstützung zu gewähren. Sie erachtet ebenfalls eine verstärkte Förderung der regionalen Produkte als dringend geboten. 

 Beratung

Die Förderung von Wissenstransfer und Innovation (1. Priorität) ist sicherlich wichtig – sie kann den Landwirten allerdings nur zum Vorteil gereichen, wenn sie praxisnah und operationell ist, wenn vor allem auch die übrigen Rahmenbedingungen stimmen. In diesem Zusammenhang soll der Beratung ein besonderer Stellenwert zukommen. Damit das Ziel tatsächlich erreicht werden kann, ist die Ausgestaltung dieser Maßnahme so vorzunehmen, daß sie den betroffenen Akteuren, u.a. den Beratungsdiensten, auch ohne zu großen, unnötigen Verwaltungsaufwand zugute kommen kann.

  • Die Bauernzentrale fordert demzufolge eine verstärkte und weniger bürokratische Unterstützung der Beratungsdienste.

Gegenüber der 6. Priorität – Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten und den aufgeführten Schwerpunktbereichen äußert die Bauernzentrale etliche Vorbehalte, insofern die genannten Schwerpunktbereiche in anderen Politikfeldern angesiedelt bzw. anzusiedeln sind und nicht in der ländlichen Entwicklung.

  Einheitliche Gemeinsame Marktorganisation

Die Kommission schlägt die Beibehaltung der existierenden Sicherheitsnetz-Maßnahmen und deren Ausdehnung auf alle Produkte vor. Die geplante Beibehaltung darf positiv bewertet werden als Krisenmaßnahme, allerdings stellt sich die Frage, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß diese Instrumente seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr angepaßt wurden, ob sie bei der zu erwartenden zunehmenden Preisvolatilität noch ausreichen.

  • Die Bauernzentrale würde demnach eine eingehende Überprüfung der Sicherheitsnetze befürworten mit dem Ziel dieselben zu aktualisieren und damit vor allem auch zu stärken.
  • Gleichzeitig erwartet die Bauernzentrale, daß das Landwirtschaftsministerium sich weiterhin auf europäischer Ebene mit Nachdruck für die Beibehaltung der Pflanzrechtregelung im Weinbau einsetzt.

Die vorgeschlagene Krisenreserve wird künftig eine zentrale Rolle spielen, wobei dieselbe so zu gestalten ist, daß schnell und effizient gehandelt und die notwendigen Mittel freigesetzt werden können, um den Marktkrisen zu begegnen. Darüber hinaus sollte, wie im übrigen von Copa gefordert, diese Krisenreserve alle Arten von Landwirtschaftskrisen abdecken können und die Mittel von einem Jahr auf das andere übertragbar sein.

Die Bauernzentrale übernimmt ebenfalls die von Copa formulierte Forderung betreffend die Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette insgesamt durch Stärkung der Erzeugerorganisationen und der Genossenschaften sowie die Gewährleistung fairer Handelspraktiken, u.a. mit der Beseitigung unlauterer und mißbräuchlicher Handelspraktiken.

Des weiteren erachtet die Bauernzentrale es als unerläßlich, daß über die Agrarpolitik hinaus in anderen Politikbereichen Maßnahmen überprüft und angepaßt werden, daß u.a. auch bei Freihandelsabkommen, bzw. bei Importen allgemein die europäischen Standards für Importlebensmittel Anwendung finden und damit nur Lebensmittel auf den europäischen Markt gelangen, die den Normen entsprechen, die für die europäische Landwirtschaft gelten.