VOGELGRIPPE UNTER KONTROLLE

Die luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ALVA) teilt mit, dass aufgrund der günstigen Entwicklung der Gesundheitslage in Bezug auf die Vogelgrippe (H5N1) auf luxemburgischem Gebiet die verschärften Präventionsmaßnahmen nun gelockert werden.

Aufgehobene Maßnahmen:

•    Das Verbot von Ausstellungen, Messen und Märkten für Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel wird aufgehoben. Diese Veranstaltungen können wieder organisiert werden.

•    Die Verpflichtung, Geflügel in geschlossenen Räumen zu halten, wird aufgehoben.

Beibehaltene Empfehlungen:

•    Obwohl die Stallpflicht nicht mehr vorgeschrieben ist, wird sie weiterhin dringend empfohlen, um jegliches Restrisiko zu begrenzen. Der Zugang zu mit Netzen geschützten Auslaufbereichen ist nach wie vor unerlässlich, um den Kontakt mit Wildvögeln zu begrenzen und das Risiko einer Einschleppung des Virus zu minimieren.

•    Die Fütterung und Tränkung muss weiterhin unter einem Unterstand oder im Inneren des Stalls erfolgen.

•    Die Biosicherheitsvorschriften müssen strikt eingehalten werden.

•    Jede ungewöhnliche Mortalität, jedes klinische Anzeichen, das auf Vogelgrippe hindeutet, oder jeder ungewöhnliche Rückgang der Produktionsparameter muss unverzüglich einem Tierarzt gemeldet werden.

Die ALVA erinnert daran, dass die Vogelgrippe nach wie vor eine hochansteckende Viruserkrankung ist, für die fast alle Vogelarten empfänglich sind.

Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern stellt kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher dar.

Obwohl die Situation derzeit unter Kontrolle ist, bleibt Wachsamkeit unerlässlich. Der letzte positive Fall in Luxemburg wurde am 5. Dezember 2025 festgestellt. Insgesamt hat die ALVA bei 22 Wildvögeln die Vogelgrippe bestätigt, jedoch war keine Geflügelzucht betroffen.

Die Behörde betont, dass jeder Import von Geflügel unbedingt mit einer Gesundheitsbescheinigung (TRACES) einhergehen muss, die von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Diese Verpflichtung gilt auch für den Kauf von Geflügel auf einem Markt.

(Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau)