PRESSEMITTEILUNG

Die Centrale Paysanne begrüßt ausdrücklich den Entschluss der Luxemburger Regierung, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen in den Bereichen Fruchtfolge und Flächenstilllegung für das Kulturjahr 2022-2023 umzusetzen. Vor dem Hintergrund der gefährdeten Welternährungssicherheit in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ebnete die EU-Kommission, auf Antrag der Mitgliedsstaaten, am 22. Juli 2022 den Weg für ein befristetes Aussetzen dieser Regelungen. Obschon Landwirtschaftsminister Claude Haagen den Kommissionsvorschlag in Brüssel befürwortete, dauerte es noch bis vergangenen Freitag (5. August), ehe von ministerieller Seite aus die definitive Bestätigung für Luxemburg erfolgte.

Trotz einer zaghaften Wiederaufnahme der Getreideexporte aus der Ukraine bleibt die Lage auf den Weltmärkten weiterhin angespannt und die Entwicklung ungewiss. Nur die weltweite Unterstützung durch den landwirtschaftlichen Sektor und das volle Ausschöpfen des Produktionspotenzials können der sich anbahnenden Ernährungskrise entgegenwirken. Auch in Europa hat die Landwirtschaft die Pflicht, ihrer Aufgabe in der Lebensmittelerzeugung nachzukommen. Der effektive Beitrag, den die Luxemburger Landwirtschaft zur globalen Lebensmittelproduktion leisten kann, ist durch die Landesfläche begrenzt. Dennoch ist es in der aktuellen Zeit wichtiger denn je, ein Zeichen der Solidarität zu setzen.

Die Centrale Paysanne unterstreicht auch weiterhin die Wichtigkeit nachhaltiger Produktionssysteme. Sie stimmt den begleitenden Bedingungen zu, unter welchen die Ausnahmeregelungen gültig sein werden. Dennoch stellt sie Forderungen zur praktischen Realisierbarkeit:

  1. Der administrative Aufwand bei der Nutzung stillgelegter Flächen muss so gering wie möglich gehalten werden. Entscheidend bei der Umsetzung ist dabei das Reduzieren der notwendigen Formalitäten auf ein absolutes Minimum.
  • Der obligatorische Blühstreifen bei der Nutzung stillgelegter Flächen muss im Rahmen der Ökoregelungen (Eco-Schemes) anrechenbar sein. Das Erbringen von Umweltleistungen ist mit einem unumgänglichen Mehraufwand verbunden, der entsprechend entlohnt werden muss.
  • Konkrete Informationen zur praktischen Umsetzung, betreffend die Ausnahmeregelungen wie auch die Agrarreform in ihrer Gesamtheit, müssen so schnell wie möglich und auf direktem Weg mit dem landwirtschaftlichen Sektor besprochen werden. Zu einer praxistauglichen Umgestaltung der Landwirtschaft führt kein Weg an einem ernsthaften Dialog mit den Hauptakteuren vorbei.

Die Landwirtschaft hat die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Sie leistet einen unersetzlichen Beitrag zur Ernährungssouveränität des Landes. Die Politik steht in der Pflicht, sie in dieser essenziellen Funktion bestmöglich zu unterstützen. Antizipation und absolute Transparenz seitens der Regierung sind dafür unerlässlich.

Mersch, den 9. August 2022