Mitteilung zur Geflügelpest vom 13. Dezember

Aufrechterhaltung der präventiven Biosicherheitsmaßnahmen nach der Feststellung von drei weiteren Fällen bei Wildgänsen (13.12.2021)

Am 13. Dezember 2021 wurden drei weitere Fälle von Geflügelpest (Virus vom Typ H5N1) bei Wildgänsen in Remerschen bestätigt.

Um die Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände zu verhindern, werden die Ende November eingeführten Maßnahmen bis auf weiteres in ganz Luxemburg aufrechterhalten:

– Das Füttern und Tränken muss in Räumen erfolgen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.

– Das Geflügel muss in geschlossenen Räumen gehalten werden.

– Das Geflügel darf Zugang zu Auslaufflächen haben, sofern diese durch Netze geschützt sind, die den Kontakt mit Wildvögeln verhindern.

– Die Biosicherheitsregeln müssen strikt eingehalten werden.

– Alle Geflügelansammlungen (Geflügelschauen) sind verboten.

– Jede ungewöhnliche Geflügelsterblichkeit sollte einem Tierarzt gemeldet werden.

Wenn Sie einen toten oder kranken Wasservogel (Gans, Ente, Schwan) entdecken, sollten Sie das Tier nicht berühren, sondern es der Veterinärbehörde melden (Tel.: 2478 2539, E-Mail: info@asv.etat.lu).

Je nachdem, wie sich die Krankheit entwickelt, werden die Maßnahmen aktualisiert.

Der Verzehr von Eiern und Geflügelfleisch ist für die öffentliche Gesundheit unbedenklich.Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung