GAP-Übergangsreglung von EU-Parlament verabschiedet – Regelung soll den Landwirten Planungssicherheit geben

Am vergangenen 18. Mai hat das Europaparlament die Übergangsverordnung der Gemeinsame Agrarpolitik angenommen. 549 Abgeordnete stimmten für die Übergangsregelung, 142 dagegen und 15 enthielten sich. Diese Übergangsregelung – es wurde bereits darüber berichtet – ist notwendig, um einen reibungslosen Übergang von den derzeit geltenden EU-Vorschriften zur Agrarpolitik, die Ende 2020 auslaufen, zu den künftigen GAP-Regeln zu gewährleisten. Damit soll u.a. die Fortführung der Direktzahlungen an die Landwirte ebenso wie die der Maßnahmen der zweiten Säule, u.a. die Investitionsbeihilfen und die Agrarumwelt- und -klimaschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

Der entsprechende Vorschlag war zuvor im Agrarausschuss des Europaparlaments ausgearbeitet und angenommen worden. In der nun ebenfalls vom Plenum des EU-Parlaments verabschiedeten Position ist eine flexible Übergangszeit von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Die derzeit bestehenden Regeln sollen zumindest für 2021 gelten. Insofern der Mittelfristige Finanzrahmen für den Zeitraum 2021 bis 2027 ebenso wie die Reform der GAP nicht bis zum 30. Oktober dieses Jahres verabschiedet sind (das eine und andere ist eher unwahrscheinlich) verlängert die Übergangszeit sich automatisch um ein Jahr, so dass die derzeitigen Regeln auch für 2022 gelten und demzufolge die Reform der GAP erst 2023 in Kraft treten würde. Die erste Sitzung der Trilogpartner (Parlament, Rat und Kommission) zu der geplanten Verordnung fand am vorgestrigen Mittwoch statt.

Mit Blick auf die Übergangsperiode lehnt das EU-Parlament eine Kürzung des Agrarbudgets strikt ab, was aus landwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen ist. Auch bekräftigen die EU-Parlamentarier ihre Forderung, die Krisenreserve durch Mittel außerhalb des GAP-Haushalts zu finanzieren. Daneben drängen sie darauf, den Zugang der Betriebe zu Entschädigungen für spürbare Einkommenseinbußen bzw. Verluste infolge von klimatischen Ereignissen, Ausbrüchen von Tier- oder Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall zu erleichtern.

Während Agrarkommissar Wojciechowski sich im letzten Agrarrat noch gegen die Verwendung der Krisenreserve aussprach, gleichzeitig vorschlug, dieselbe neu zu gestalten und von den Direktzahlungen zu entkoppeln, scheint nun eine Anhebung des Kürzungssatzes der Direktzahlungen im kommenden Jahr vorprogrammiert. Es verlautet, die Kommission plane zwecks Dotierung der Krisenreserve, die Direktzahlungen in 2021 um 4,23% zu kürzen und nicht, wie bislang üblich, um lediglich ca. 1,4%. Die geplante Kürzung wird mit der Einhaltung der Haushaltsdisziplin begründet. Weil es noch immer keinen Beschluss zum Mittelfristigen Finanzrahmen gebe, müsse das EU-Budget für das kommende Jahr unter Vorbehalt gesehen werden. Sollte es bis 1. Dezember eine Einigung zum EU-Etat geben, könnte der Kürzungssatz noch angepasst werden.