Befristeter Arbeitsvertrag für Saisonarbeiter

In einer Mitteilung weist das Weinbauinstitut auf die Prozeduren hin, die beim Engagement von Saisonarbeitskräften eingehalten werden sollen.

Darin heißt es: „Falls Ihr Betrieb auf polnische Aushilfskräfte angewiesen ist, sollten Sie den entsprechenden Personen sicherheitshalber vor ihrer Abreise Richtung Luxemburg einen Arbeitskontrakt zukommen lassen sowie die Bescheinigung für Arbeitnehmer, die in der Lebensmittelproduktion tätig sind.“

Beide Dokumente findet man auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums

– für den Arbeitsvertrag unter:

https://agriculture.public.lu/de/formulaires/betriebsfuehrung/arbeitsvertrag-saisonarbeiter

–  für die Bescheinigung unter:

https://agriculture.public.lu/de/formulaires/aides-publiques/corona-bescheinigung-arbeitnehmer

Das Sekretariat der Bauernzentrale wurde bereits mehrfach mit ähnlichen Anfragen betreffend insbesondere polnische Arbeitskräfte in der Landwirtschaft befasst. Für diese Arbeitskräfte gelten die gleichen Regeln: Arbeitsvertrag und Bescheinigung.

Des Weiteren erscheint es nützlich, dass der jeweilige Arbeitnehmer sich in seinem Herkunftsland über dort eventuell erlassene  Aus- oder Einreiseeinschränkungen informiert.