Was zu erwarten war, zeichnet sich immer deutlicher ab, ja nimmt alarmierende Ausmaße an: Die Covid-19 Pandemie trifft voll die europäischen Agrarmärkte und damit die hiesige Landwirtschaft. Gerade bei den wichtigsten Produktionszweigen der hiesigen Landwirtschaft – Milch und Fleisch – geraten die Agrarpreise zunehmend unter Druck und sind beispielweise bei Magermilchpulver bereits auf das Niveau des Interventionspreises gefallen. Hinzu kommen schwerstwiegende Marktstörungen, wobei bereits manche Molkerei angekündigt hat, sie könne nicht mehr die Abnahme sämtlicher Milch auf den Betrieben garantieren.
Auch auf dem Fleischmarkt zeichnen sich drastische Preisrückgänge und Absatzprobleme ab, derweil für viele Winzerbetriebe ein ganz wesentlicher Teil des Absatzmarktes weggebrochen ist.
Sicher können die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Arbeiten auf den Feldern und in den Ställen ebenso wie alle dazugehörigen Bewegungen fortsetzen – es geht hier allerdings nicht um ein Privileg. Vielmehr müssen die Landwirte dies tun, um weiterhin Lebensmittel herzustellen, die Kulturen auszubringen, für das Tierwohlsein zu sorgen…
Die wirtschaftlichen Perspektiven im Agrarsektor deuten sich jedenfalls als sehr schwierig an.
Bereits zu Beginn der Covid-19 Krise hat die Bauernzentrale mehrfach darauf verwiesen, dass den landwirtschaftlichen, wein- und gartenbaulichen Betrieben bei veränderten Marktbedingungen alle notwendigen Stützungsmaßnahmen zukommen müssten.
Die Bauernzentrale bewertet die derzeitige Lage als höchst alarmierend und fordert demzufolge, dass alles in die Wege geleitet wird, um den Betrieben die notwendige Unterstützung zu gewähren.
Es reicht demnach nicht aus, sich mit den bereits im Rahmen der nationalen und europäischen Gesetzgebung bestehenden Ausgleichs- und Stützungsmaßnahmen zu begnügen bzw. damit Staat machen zu wollen.
In dem Sinn muss die Bauernzentrale die rezente Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums, in der es um angebliche Stützungsmaßnahmen des Sektors in der derzeitigen Krise geht, sehr kritisch bewerten: Darin werden zum einen eine Reihe vom Maßnahmen aufgelistet, die nicht auf die Landwirtschaft zutreffen, zum anderen Maßnahmen, die in keiner Weise in Verbindung mit der Covid-19 Pandemie stehen und demnach auch nicht als Krisenmaßnahmen geltend gemacht werden können. So handelt es sich z.B. bei dem erwähnten Betrag von 25 Millionen Euro um Ausgleichszahlungen, die den Landwirten, völlig unabhängig von der Convid-19 Krise, für das Jahr 2019 zustehen und auch in „Normalzeiten“ gewährt werden. Es geht dabei um die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, um Entschädigungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzleistungen sowie um seit geraumer Zeit geschuldete Investitionsbeihilfen. Auch die erwähnte teilweise Übernahme der Kosten eines Betriebshelfers im Krankheitsfall ist eine Maßnahme, die seit langem im Agrargesetz verankert ist. Zumindest irreführend ist es jedenfalls, diese Entschädigungen als Krisenmaßnahmen in der Covid-19 Pandemie präsentieren zu wollen.
Darüber hinaus muss darauf verwiesen werden, dass kaum ein Landwirt in den Genuss der spezifischen Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro für Selbstständige gelangen kann, insofern die Landwirte die diesbezüglichen Bedingungen nicht erfüllen, u.a. in Bezug auf das völlige Einstellen ihrer Aktivität.
Als praktisch einzige Krisenmaßnahmen können die landwirtschaftlichen, wein- und gartenbaulichen Betriebe letztlich nur, so wie die anderen Unternehmen und die Privatpersonen, auf die steuerlichen Maßnahmen zurückgreifen, bzw., wie andere Unternehmen, auf ein Darlehen, das früher oder später rückerstattet werden muss. Angesichts der sich abzeichnenden extremen Marktverwerfungen fühlen die Landwirte sich jedenfalls im Regen stehen gelassen.
Die Landwirtschaft sichert die Lebensmittelversorgung und in dem Sinn wurde richtigerweise in den letzten Wochen wiederholt darauf verwiesen, dass sie systemrelevant ist, dass die Landwirte auch Hilfe brauchen, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern.
Die Bauernzentrale appelliert nicht nur an die Verbraucher, in gegebener Situation vorzugsweise auf die Produkte aus der hiesigen Landwirtschaft zurückzugreifen. Sie erwartet vor allem, dass das Landwirtschaftsministerium und die Regierung die Lage auf den Agrarmärkten genauestens verfolgen und tatsächlich zusätzliche Maßnahmen voranbringen, um die Landwirtschaft gegenüber den sich anbahnenden sehr gravierenden Marktverwerfungen adäquat zu stützen.
Mersch, den 15. April 2020
Pressemitteilung der Centrale Paysanne Luxembourgeoise