Wie alljährlich hat die Bauernzentrale auch für 2011 wiederum Berechnungen erstellt zwecks Bewertung und Entschädigung des durch Wild verursachten Schadens an den landwirtschaftlichen Kulturen bzw. Wiesen. Die angegeben Werte gelten als Richtlinien; sie wurden auf Basis von Mittelwerten erstellt und sollen den betroffenen Parteien helfen, gütliche Vereinbarungen bei der Entschädigung von Wildschäden zu finden. Nachstehend veröffentlichen wir das entsprechende Schreiben der Bauernzentrale vom vergangenen 14. Dezember an den Direktor der Natur- und Forstverwaltung. Insofern erstmals mit dem neuen Jagdgesetz Wildschäden ab 2011 ebenfalls in den Weinbergen entschädigt werden, wird die Bauernzentrale demnächst diesbezügliche Vorschläge vorlegen.
download: Wildschäden 2011