A propos Kürzung der Direktzahlungen

Das Sekretariat der Bauernzentrale wurde dieser Tage mehrfach mit Fragen betreffend die für 2013 anstehenden Kürzungen der Direktzahlungen befaßt. Deshalb soll versucht werden, nachstehend nochmals kurz ein paar Erläuterungen zu dieser Problematik zu geben.

Bei diesen Kürzungen geht es einerseits um die Modulation, andererseits um eine Kürzung im Zuge der EU-Haushaltsdisziplin.

Zur Modulation:

Seit Einführung der Direktzahlungen in 2005 gilt die Modulation auf den Beträgen von mehr als 5.000 Euro: 10% der Beträge über 5.000 Euro werden nicht an die jeweiligen Landwirte ausbezahlt, sondern in die zweite Säule umgeschichtet. Diese Kürzung gilt auch bei der Auszahlung der Betriebsprämien für das Jahr 2013. Es handelt sich demnach nicht um eine neue oder zusätzliche Kürzung derselben.

Ab 2014 entfällt die Modulation, allerdings werden die Direktzahlungen wertmäßig um den Prozentsatz der Modulation, d.h. 10% gekürzt. Konkret bedeutet dies, daß eine Betriebsprämie von beispielsweise derzeit 300 Euro ab 2014 nur noch einen Wert von 270 Euro hat.

Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die real an die Betriebe ausbezahlten Gelder bleibt allerdings beschränkt, da diese Kürzung nur die bislang nicht von der Modulation betroffenen Beträge, d.h. die Beträge bis 5.000 Euro betrifft. Anders gesagt, da die 10% Modulation so oder so bereits nicht ausbezahlt wurden, erhält ein Betrieb durch diese Maßnahme ab 2014 maximal 500 Euro weniger als zuvor.

Zur Kürzung der Direktzahlungen im Zuge der EU-Haushaltsdisziplin:

Für die Finanzperiode 2014 bis 2020 gilt die Finanzdisziplin, d.h. daß das für die Direktzahlungen insgesamt vorgesehene Finanzvolumen strikt begrenzt ist. Wird dasselbe überschritten, erfolgt eine entsprechende Kürzung. Wie in der amtlichen Mitteilung von vergangener Woche zu lesen war, war der Kürzungssatz der Direktzahlungen für 2013 (sie werden aus dem Budget 2014 bezahlt) ursprünglich auf 4,001079% festgelegt worden und ist in der Folge auf 2,453658% herabgesetzt worden.

Hierbei handelt es sich um eine neue, zusätzliche Kürzung, die voraussichtlich auch in den kommenden Jahren in noch nicht bekanntem Umfang zur Anwendung gelangen wird…

Zu noch bevorstehenden Kürzungen der Direktzahlungen:

Mit der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird es zu weiteren Kürzungen der Direktzahlungen kommen, u.a. zur Bereitstellung von Geldern für spezifische Maßnahmen für Junglandwirte, für die Schaffung einer Nationalreserve und vor allem im Rahmen der Konvergenz, d.h. der Annäherung der Direktzahlungen auf nationaler Ebene. Auf die diesbezügliche Problematik werden wir sicherlich noch mehrfach zurückkommen.