Amtliche Mitteilung betreffend die Wählerlisten für die Landwirtschaftskammer

Die der Landwirtschaftskammer zugehörigen Bauern, Winzer und Gärtner sind gebeten, die Wählerlisten einzusehen, die an folgenden Stellen von 9-12 Uhr und von 14-16 Uhr vom 22. August bis zum 2. September 2013 zur öffentlichen Einsicht aufliegen:

–  Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes

     1, rue de la Congrégation, L-1352 Luxembourg, Büro 0.05

–   Weinbauinstitut

     route de Luxembourg, L-5551 Remich

–   Regionale Dienststelle der Ackerbauverwaltung in Diekirch

    8, route d’Ettelbruck, L-9230 Diekirch

–   Regionale Dienststelle der Ackerbauverwaltung in Grevenmacher

    40, rue de l’église, L-6720 Grevenmacher

–  Regionale Dienststelle der Ackerbauverwaltung in Mersch

   4, Impasse Aloyse Kayser, L-7541 Mersch

Jede zu Unrecht in die Wählerlisten eingetragene Person sowie jede stimmberechtigte Person, deren Eintragung unterlassen oder gestrichen wurde, oder die nicht in die Wählerliste ihrer Wahl eingetragen wurde, können ihre Beanstandung während obengenannter Periode schriftlich oder mündlich an Herrn Pedro SOUSA, Regierungsattaché im Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes, 1, rue de la Congrégation, L-1352 Luxemburg, richten, welcher durch Ministerialbeschluß vom 22. Juli 2013 dazu bestimmt wurde, das Einspruchsrecht des Ministers für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes auszuüben.

Luxemburg, den 16. August 2013

Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes