Von ungleich hohen Wasserkosten, ungebührend schleppenden Genehmigungsprozeduren und weiterhin offenen Fragen

Wasserkosten von 4.353 Euro bis 13.356 Euro

Von 4.353 Euro bis 13.356 Euro – d.h. mehr als das Dreifache – reicht die Spannweite der Wasserkosten, welche einem Milchviehbetrieb bei einem Verbrauch von 4.000 cbm aufgebürdet werden, je nachdem ob er nun in der einen oder der anderen Gemeinde angesiedelt ist.

Diese Feststellung ergibt sich aus den Berechnungen, die die Bauernzentrale für 25 Gemeinden quer durchs Land, unter Berücksichtigung der verschiedenen, in die Wasserkosten hineinreichenden Elemente aufgestellt hat.

Die politische Diskussion um den Wasserpreis ist sehr alt und beschäftigt die Landwirtschaft seit Jahren. Die Problematik der Wasserkosten in der Landwirtschaft wurde hinlänglich thematisiert und dennoch sind immer noch nicht alle Gemeinden im Land bereit, trotz mehrfacher diesbezüglicher Aufforderung von höchster politischer Warte, der Landwirtschaft einen vergünstigten Wasserpreis anzubieten, mit dem Resultat, daß die Unterschiede zwischen den Gemeinden enorm sind und die Betriebe ungebührlich belasten, ja direkt zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Die Bauernzentrale erachtet die sich stellende Problematik allemal derart gravierend, daß sie nicht einfach in einer Konfrontation zwischen Gemeindeautonomie und Landespolitik untergehen kann und darf.

Politisch ist es jedenfalls kaum vertretbar, wenn den einen Betrieben insgesamt Wasserkosten, wie in unseren Beispielen berechnet, von knapp mehr als 1 Euro verrechnet werden, andere Betriebe jedoch mit fast 3,50 Euro zur Kasse gebeten werden. Die einen Gemeinden verrechnen den Betrieben für Abwasser aus Milchkammern eine Pauschale von weniger als 300 Euro, andere Gemeinden toppen mit Pauschalen von 1.500 oder 1.600 Euro. Manche Gemeinden mögen wohl einen annehmbaren Preis für Trinkwasser angeben, gleichzeitig jedoch die Festkosten ungebührend hoch ansiedeln bzw. die Betriebe mit verrechneten Festkosten überhäufen. Sicherlich tun sich viele Gemeinden im Land schwer, der Landwirtschaft tatsächlich den ihr zugesagten landwirtschaftsdienlichen Wasserpreis zukommen zu lassen, da sie dadurch den übrigen Bürgern vielleicht ein paar Cents mehr in Rechnung stellen müßten, was verständlicherweise elektoral politisch wenig interessant für gewählte Gemeindemandatsträger ist. Schwer hinnehmbar ist es allerdings, daß der Staatsminister bzw. die Regierung Zusagen und Versprechen tätigt, die in der Folge von manchen Gemeinden glattweg ignoriert werden.

Leidtragende sind weiterhin die Landwirte, wobei nach Meinung der Bauernzentrale die Politik gefordert ist, umgehend die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vorgenannten inakzeptablen und nicht tragbaren Unterschieden in den Wasserkosten entgegenzuwirken.

Ungebührend schleppende Genehmigungsprozeduren

Nicht nur der Wasserpreis und die damit verbundene ungleiche Behandlung der Betriebe beschäftigt die Landwirtschaft.

Fast schon skandalös gestalten sich oftmals die Fristen, die den Landwirten seitens des Wasserwirtschaftsamtes bis zur Zustellung der erforderten Genehmigung beim Bau von Betriebsgebäuden zugemutet werden. Akzeptabel ist es allemal nicht, wenn Landwirte acht oder gar zehn Monate, wenn nicht noch länger, auf eine Genehmigung seitens der Verwaltung warten müssen. Dem Bauernsekretariat werden regelmäßig derartige Fälle unterbreitet. Die Situation ist zur Zeit umso gravierender, da sich mit dem Auslaufen des Agrargesetzes für viele Landwirte ein möglichst baldiger Baubeginn aufdrängt. Neben den äußerst schleppenden Prozeduren und den zu langen Fristen stellt sich selbstverständlich das Problem der den Landwirten aufgebürdeten Auflagen und Schikanen, die nicht nur mit einem wesentlichen Mehraufwand an Arbeit, sondern auch mit bedeutenden Mehrkosten einhergehen.

Insgesamt ist die Haltung des Wasserwirtschaftsamtes schwer nachvollziehbar und kann auch nicht allein mit dem Argument gerechtfertigt werden, Luxemburg müsse bis 2015 die Wasserqualität wesentlich verbessert haben. Diese Auflage mag bestehen und wird nicht in Abrede gestellt; dennoch entschuldigt ein solches Argument weder die schleppenden Prozeduren bei der Ausstellung der Genehmigung noch die Nicht-Stellungnahme zu einigen wesentlichen Fragen. Man möge sich erinnern, daß vor rund einem Jahr die Diskussion über die sogenannten sauberen und schmutzigen Hofflächen geführt wurde, wobei das Wasserwirtschaftsamt zunächst den Bauern aufdrängen wollte, sämtliches kaum verunreinigtes Wasser von der Hoffläche in Güllebehälter aufzufangen, um es dann unter enormem Arbeitsaufwand per Güllefaß auf die Felder auszubringen. Infolge der von der Landwirtschaft diesbezüglich geäußerten Kritik wurde alsdann mit der Verwaltung eine etwas annehmbarere Vorgehensweise diskutiert. Bei einem Treffen, welches vor rund einem Jahr stattfand, hatte das Wasserwirtschaftsamt zugesagt, ein entsprechendes Dokument binnen Kürze aufzustellen und der Landwirtschaft zukommen zu lassen – die Landwirtschaft wartet allerdings heute immer noch auf dieses Dokument, ebenso wie auf Stellungnahmen zu weiteren Punkten, die in die Ausarbeitung des Leitfadens für Bauten in der Grünzone hineinreichen, Arbeiten, die im übrigen völlig ins Stocken geraten sind.

Irgendwie hat man den Eindruck, daß das Wasserwirtschaftsamt sich eine Machtposition aneignet, mit der diese Verwaltung, neben dem Nachhaltigkeitsministerium oder sogar noch besser als letzteres, nicht nur einen entscheidenden Einfluß auf alle Bauvorhaben ausüben kann, sondern den Landwirten, aber wahrscheinlich nicht nur ihnen, ebenfalls alle möglichen Schikanen aufbürden kann.

Selbst wenn die Zielsetzung des Wassergesetzes der Erhalt bzw. die Verbesserung der Wasserqualität ist, so wird die Situation in bezug auf die Genehmigungsprozeduren zunehmend unhaltbar. Auch in dieser Angelegenheit sind die politisch Verantwortlichen gefordert zu handeln.

Und weiterhin wichtige offene Fragen

Wie vorstehend erwähnt, bleibt der Erhalt bzw. die Verbesserung der Wasserqualität die vorrangige Zielsetzung des Wassergesetzes. In diesem Zusammenhang wird die Ausweisung der Wasserschutzzonen ein besonders wesentlicher und für die landwirtschaftlichen Betriebe gegebenenfalls sehr einschneidender Punkt sein.

Die Landwirtschaft hat stets ihre Bereitschaft erklärt, ihren Beitrag zum Erhalt einer guten Trinkwasserqualität zu leisten. Dieser Beitrag muß allerdings angemessen honoriert werden, zumal die von der Landwirtschaft zu erbringenden Leistungen mit Zusatzkosten und dementsprechend Mindereinnahmen einhergehen werden.

In dem Sinn muß die Frage angemessener Entschädigungen für die in Wasserschutzzonen einbegriffenen Flächen, ob Zone zwei oder Zone drei, resolut angegangen werden. Hierbei ist es von eminenter Bedeutung, daß diese Entschädigungen langfristig abgesichert sind – womit sich denn auch die Frage stellt, ob das System der Agrarumweltmaßnahmen sich wirklich dafür eignet. Dieselben werden alle paar Jahre auf EU-Ebene neu diskutiert und definiert mit allen Ungewißheiten über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es richtig ist, diese von den Landwirten erbrachten Leistungen im öffentlichen Interesse dem Agrarbudget anzulasten, dies auf Kosten anderer Fördermaßnahmen zugunsten der Betriebe.

Um den Landwirten langfristig Sicherheit bieten zu können, ist jedenfalls eine langfristige Absicherung der erforderten Geldmittel z.B. im Rahmen eines Wasserfonds, unabdingbar. Diese Meinung wird im übrigen auch von Akteuren außerhalb der Landwirtschaft vertreten, die darüber hinaus für flexiblere und individuellere bzw. zielorientiertere Maßnahmen plädieren.

Die Frage angemessener Entschädigungen in den Wasserschutzzonen bedarf allemal schnellstmöglich einer Diskussion und Klärung, damit den betroffenen Landwirten die notwendige Planungssicherheit gewährt werden kann.