Treffen des Vorstandes der Bauernzentrale mit Landwirtschaftsminister Schneider
Verständlicherweise steht berufspolitisch die Diskussion um die Ausrichtung des kommenden Agrargesetzes weiterhin im Mittelpunkt und es liegt demnach auf der Hand, dieses wichtige Thema wiederholt an dieser Stelle aufzugreifen. Mit dem kommenden Agrargesetz – es wurde bereits unterstrichen – wird die Weiterentwicklung der hiesigen Landwirtschaft bzw. diejenige der einzelnen Betriebe maßgeblich bestimmt, dies weit über die Geltungsperiode des Gesetzes, d.h. über das Jahr 2020 hinaus. Es ist demnach von eminenter Bedeutung für die Zukunft der Landwirtschaft, die Akzente so zu setzen, daß den Betrieben ein möglichst weitreichendes Maß an Entwicklungschancen unter möglichst günstigen Rahmenbedingungen zugute kommt, dies in einem Umfeld, welches bei steigendem Wettbewerb immer stärker umkämpft ist und in dem leider die Preisvolatilität mit allen sich daraus für die Betriebe ergebenden Unwägbarkeiten riskiert zu einem wirtschaftlich dominierenden Faktor zu werden.
Der Vorstand der Bauernzentrale hat sich in dem Sinn bereits mehrfach mit den vom Landwirtschaftsministerium vorgelegten Vorschlägen zum neuen Agrargesetz auseinandergesetzt und dieselben als dringendst verbesserungsbedürftig bewertet, dabei auch die seitens des Landwirtschaftsministeriums und seiner Verwaltungen diesen Vorschlägen zugrundeliegende Einstellung gegenüber der Landwirtschaft als äußerst bedenklich bewertet.
Bei einem Treffen am vergangenen 16. Mai mit Landwirtschaftsminister Schneider und seinen Verwaltungen hat der Vorstand der Bauernzentrale nochmals die getätigte Kritik an der geplanten Ausrichtung des kommenden Agrargesetzes unterbreitet, gleichzeitig Verbesserungen eingefordert und Alternativen vorgeschlagen.
Die Bauernzentrale will jedenfalls das wiederholt vom Ministerium angeführte Argument, Brüssel fordere dies oder jenes, Brüssel verbiete dies oder jenes, nicht einfach gelten lassen. Sicherlich werden in den europäischen Reglementen Vorgaben festgelegt, die nicht unbedingt den Forderungen, Erwartungen und Bedürfnissen der Betriebe entsprechen. Im gegebenen Fall können die angedachten Einschränkungen jedoch bei weitem nicht alle mit Brüssler Vorgaben gerechtfertigt werden: wesentliche der von der Landwirtschaft angeprangerten Punkte sind nicht durch europäische Regelungen vorgegeben, sondern wurden auf nationaler Ebene, im Landwirtschaftsministerium angedacht.
Als eklatantestes Beispiel müssen hier die Fördersätze bei Investierungen aufgeführt werden: Laut europäischer Reglementierung sind bei Neuinvestierungen nach wie vor Fördersätze von 50% in den benachteiligten Gebieten und 40% in den nicht benachteiligten Gebieten zulässig.
Weshalb ist das Landwirtschaftsministerium demnach nicht bemüht, gerade wegen der unzähligen Restriktionen, die den Betrieben in allen Bereichen von Brüssel auferlegt werden, den verbleibenden Spielraum bestmöglich zu nutzen, um ihnen die von Brüssel erlaubten maximalen Fördermaßnahmen zukommen zu lassen?
Eine stichhaltige diesbezügliche Erklärung wurde der Landwirtschaft bislang nicht gegeben – es heißt im ministeriellen Papier lediglich, es würde nur noch ein einziger Fördersatz für benachteiligte und nicht benachteiligte Gebiete eingeführt. Aufschluß über den derzeitigen Stand der Arbeiten in bezug auf die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete gibt das Ministerium allerdings auch nicht…
Zu den förderfähigen Investitionsbeträgen macht Brüssel keine spezifischen Vorgaben – es geht lediglich die Rede von Selektivitätskriterien, wobei gewußt ist, daß Brüssel vorrangig die Modernisierung kleinerer und mittlerer Betriebe anvisiert, ein Kriterium, welches nur tragfähig ist, wenn dabei den unterschiedlichen Strukturen in den einzelnen Ländern Rechnung getragen wird.
Die Bauernzentrale kann sich mit der Einführung eines förderfähigen Plafonds einverstanden erklären. Sie akzeptiert ebenfalls, daß nicht unbegrenzt Mittel zur Verfügung stehen, und daß die bei der Modernisierung für die Betriebe verbleibende finanzielle Belastung zu beachten ist. Sie akzeptiert allerdings nicht den vom Ministerium vorgelegten Vorschlag, gemäß dem die förderfähigen Beträge gemäß Betriebsgröße in der Ist-Situation gestaffelt werden. Einerseits wird damit die Entwicklung gerade kleinerer und mittlerer Betriebseinheiten wesentlich erschwert; andererseits wird der insgesamt förderfähige Betrag nicht den Modernisierungsansprüchen der Betriebe gerecht.
Der Vorstand der Bauernzentrale fordert demnach nicht nur eine Anpassung des maximal förderfähigen Investitionsbetrags, sondern auch höhere Fördersätze. Der förderfähige Investitionsplafonds muß so gestaltet sein, daß er den Investitionsbedürfnissen der Betriebe angepaßt ist und eine reale Modernisierung derselben erlaubt.
In dem Sinn hat der Vorstand Landwirtschaftsminister Schneider den Vorschlag gestaffelter Fördersätze unterbreitet: Dabei sollte für alle Betriebe ein erster förderfähiger Betrag von 1,250 Mio. Euro mit dem von Brüssel maximal zulässigen Fördersatz, d.h. 50% in den benachteiligten Gebieten bzw. 40% in nicht benachteiligten Gebieten, unterstützt werden. Dieser Sockelbetrag würde den meisten Betrieben erlauben, wesentliche Modernisierungsarbeiten mit erhöhter Unterstützung durchzuführen. Für Investierungen, die über diesen ersten Betrag von 1,250 Mio Euro hinausgehen, sollte bis zu 2,250 Mio. Euro ein Fördersatz von 40% und bis zu 3,250 Mio. Euro ein Fördersatz von 30% gelten. Für Investierungen in spezifische Produktionen, etwa die Kellereiwirtschaft, den Gartenbau oder die Geflügelproduktion, die oftmals höhere Investitionen erfordern, sollten spezifische Zusatzmaßnahmen eingeführt werden.
Nach Meinung des Vorstandes der Bauernzentrale wird dieser Vorschlag gestaffelter Fördersätze den sich stellenden Anforderungen eher gerecht als eine Begrenzung der Förderung nach Betriebsgröße in der Ist-Situation, wobei dieses System unterlaufen und ab absurdum geführt werden kann, die Modernisierung und Entwicklung der Betriebe jedoch wesentlich erschwert wird.
Nicht einverstanden ist die Bauernzentrale mit dem Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums, die Förderung von Maschinen künftig auf sogenannte innovative Techniken zu beschränken, wobei es sich hierbei zudem um einen sehr vagen, schwer definierbaren Begriff handelt. Maschinen, ob sie nun betriebsindividuell oder überbetrieblich eingesetzt werden, stellen zum einen einen wesentlichen Kostenpunkt für die Betriebe dar, sie sind zum anderen jedoch ein unersetzlicher Produktionsfaktor. In dem Sinn vertritt die Bauernzentrale die Meinung, daß die derzeitige Förderung für Maschinen fortgeschrieben werden muß, dies gegebenenfalls unter Einbeziehung von Rentabilitätskriterien. Auch sollte Maschinengemeinschaften bzw. Lokalvereinen eine spezifische Beachtung zukommen.
Beim Treffen mit Landwirtschaftsminister Schneider wurde ebenfalls die Situation der Junglandwirte bzw. Aspekte der Betriebsübernahme und der dabei gewährten Fördermaßnahmen angesprochen. Auf diese Problematik, die die volle Aufmerksamkeit verdient, wird zurückzukommen sein.
Minister Schneider beteuerte gegenüber dem Vorstand der Bauernzentrale, Luxemburg bräuchte auch künftig noch lebensfähige Betriebe und beim kommenden Agrargesetz gehe es darum, ein gesundes Wachstum der Betriebe zu fördern.
Dieser Aussage kann man sicherlich zustimmen. Demzufolge geht es darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, daß das kommende Agrargesetz wirklich zur Förderung der Betriebe beiträgt, was derzeit sehr fraglich bleibt. Die Vorschläge des Landwirtschaftsministeriums bedeuten allemal im Vergleich zu den bisherigen Fördermaßnahmen ein meilengroßer Schritt rückwärts und können damit nur als falsches Signal insbesondere an die künftigen Junglandwirte gewertet werden. Die Bauernzentrale kann eine derartige Vorgehensweise nicht gutheißen und fordert das Landwirtschaftsministerium auf, seine Vorschläge grundlegend zu überdenken.