Umdenken in Sachen Kompensierungsmaßnahmen dringend notwendig

Biotopekataster und Kompensierungsmaßnahmen waren die zwei Hauptthemen, die am 8. Mai beim Treffen des Vorstandes der Bauernzentrale mit dem delegierten Nachhaltigkeitsminister Schank im Mittelpunkt der Diskussion standen. Minister Schank legte zunächst Wert darauf zu unterstreichen, daß seiner Ansicht nach die Landwirtschaft eine wichtige Rolle zu spielen habe, mit der Lebensmittelproduktion an erster Stelle, und daß er dementsprechend auch der Landwirtschaft eine große Bedeutung beimesse. Um sicherzustellen, daß die Landwirtschaft auch weiterhin ihre vielfältigen Funktionen erfüllen kann und um ihr Produktionspotential zu erhalten, sollen u.a. im Rahmen des sektoriellen Landschaftsplanes sogenannte landwirtschaftliche Zonen definiert werden, mit dem Ziel, wertvolle landwirtschaftliche Flächen zu schützen. Inwieweit und in welcher Form sogenannte landwirtschaftsverträgliche Kompensierungsmaßnahmen – dieselben bedeuten allerdings auch eine Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Produktionspotentials – in diesen Zonen durchgeführt werden können, bleibe, so Minister Schank, noch festzulegen. Sicherlich ist das seitens des Nachhaltigkeitsministeriums geplante Vorhaben ein Schritt in die richtige Richtung; ob es damit jedoch tatsächlich zu einem Schutz der landwirtschaftlichen Flächen kommt, bleibt abzuwarten.

An der Durchführung von Kompensierungsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen scheint Minister Schank nämlich nach wie vor festhalten zu wollen. Gerade die Problematik der Kompensierungsmaßnahmen wird vom Vorstand der Bauernzentrale jedoch sehr kritisch gesehen – die bisherige diesbezügliche Vorgehensweise müßte jedenfalls ernsthaft hinterfragt und grundsätzlich überdacht werden. Auch das im Rahmen der Abänderung des Naturschutzgesetzes vorgesehene Oeko-Punkte-System, mit Kompensierung der Eingriffe in die Natur mittels Flächenpool, stellt keine eigentliche Lösung des Problems dar. Sicherlich wird damit verhindert, daß hier und da kaum nutzbringende Kompensierungsprojekte durchgeführt werden oder aber massiv landwirtschaftliche Nutzflächen etwa von Bauunternehmen aufgekauft werden. Die Schaffung eines Flächenpools zwecks Kompensierungsmaßnahmen bedeutet dennoch, daß der Landwirtschaft Nutzflächen entzogen werden.

Bereits in der Vergangenheit hat die Bauernzentrale die bislang bei praktisch allen Bauvorhaben eingeforderten, mehr oder weniger umgreifenden Kompensierungsmaßnahmen angeprangert und eine Abkehr von dieser Politik gefordert. Wenn Kompensierungsmaßnahmen durchgeführt werden, so müssen dieselben sich ausschließlich auf Biotope beschränken und so weit wie möglich direkt vor Ort umgesetzt werden. Von einer Kompensierung von Wald auf landwirtschaftlichen Flächen muß nach Ansicht des Vorstandes der Bauernzentrale völlig abgesehen werden, insofern die landwirtschaftlich genutzten Flächen mindestens ebenso schützenswert sind wie Waldflächen, dies auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Artenvielfalt. Darüber hinaus stellen sie die Grundlage für die Lebensmittelproduktion dar.

Es sind dies Forderungen, die, neben anderen Anliegen, Minister Schank bereits in einem Schreiben im Juni letzten Jahres unterbreitet wurden, bislang jedoch kaum Berücksichtigung gefunden haben. Kaum Gehör im Nachhaltigkeitsministerium hat bislang ebenfalls das Anliegen der Bauernzentrale bzw. der Landwirtschaftskammer gefunden, nicht allein den Flächenansatz in Betracht zu ziehen, sondern Eingriffe in die Natur auch über den Weg anderwärtiger Maßnahmen im Sinne der Umwelt und des Klimaschutzes, etwa im Bereich der Altbausanierung oder sonstiger Energieeinsparmaßnahmen, zu kompensieren. Zumindest könnte über diesen Weg eine Verdopplung des Flächenverlustes verhindert werden. Demnach sollte sich sehr viel intensiver als bislang mit einer solchen Alternative auseinandergesetzt werden.

Gemäß Angaben des Nachhaltigkeitsministeriums umfaßt das Biotopekataster, welches zwischen 2007 und 2012 aufgestellt wurde, insgesamt 5.777 ha, was 1,91% der Landesfläche bzw. 3,48% der Offenlandschaft entspricht. 80,59% oder 4.655,6 ha davon befinden sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen: demnach sind 3,63% der landwirtschaftlichen Fläche als Biotop eingestuft.

Im Rahmen des Treffens mit Minister Schank wurden zwei weitere für die Landwirtschaft wichtige Punkte aufgeworfen. Zum einen geht es um die Einstufung als Biotope von Flächen, die derzeit in einem Biodiversitätskontrakt eingebunden sind. Diesbezüglich besteht dringender Klärungsbedarf. Es kann nicht sein, daß solche Flächen im nachhinein automatisch als Biotop gelten, mit allen einschlägigen Nutzungs- und Bewirtschaftungsrestriktionen, insbesondere in den Fällen, wo sogenannte Biotope erst während der Laufzeit eines auf freiwilliger Basis abgeschlossenen Biodiversitätskontraktes entstanden sind.

Zum anderen muß die derzeitige Lage in bezug auf die Ausarbeitung eines Leitfadens für Bauten in der Grünzone seitens der Landwirtschaft sehr kritisch bewertet werden. Nach einer ganzen Reihe von Arbeitssitzungen zwischen den betroffenen Akteuren – landwirtschaftlicher Beruf, Landwirtschaftsministerium, Nachhaltigkeitsministerium, Wasserwirtschaftsamt, Natur- und  Forstverwaltung – sind diese Arbeiten seit Monaten zum Stillstand gekommen, wobei bislang sowohl das Nachhaltigkeitsministerium als auch das Wasserwirtschaftsamt immer noch nicht die von ihnen beim Bau von Betriebsgebäuden in der Grünzone angedachten Vorgaben bzw. Auflagen schriftlich vorgelegt haben. Ob die eine oder andere Verwaltung sich damit eine Hintertür offenhalten will, um weiterhin nach eigenem Gutdünken handeln zu können, sei nur dahingestellt. Klare Richtlinien und vereinfachte Prozeduren wären allemal dringend notwendig, ebenso wie insgesamt ein Überdenken mancher politischer Positionen.