Welche Rahmenbedingungen für unsere Betriebe?

Vorschläge arg verbesserungsbedürftig

Vor drei Wochen (19.04.2013) waren wir bereits an dieser Stelle unter dem Titel „Wir brauchen eine bessere, eine aktivere und eine zukunftssichernde Agrarpolitik“ auf die vom Landwirtschaftsministerium und seinen Verwaltungen angedachten Ausrichtungen und Eckwerte des neuen Agrargesetzes eingegangen. Die dabei getätigten Anmerkungen und Überlegungen bleiben nach wie vor gültig – wir brauchen in der Tat eine andere Agrarpolitik als diejenige, die derzeit vom Landwirtschaftsministerium und seinen Verwaltungen angedacht ist.

Die eminente Wichtigkeit des kommenden Agrargesetzes braucht wohl nicht mehr unterlegt zu werden: So wie bei jedem Agrargesetz werden auch mit dem kommenden Agrargesetz weitestgehend die Rahmenbedingungen festgelegt, in denen die Betriebe sich in den nächsten Jahren entwickeln können und müssen. Die vorgesehenen Fördermaßnahmen bestimmen damit maßgeblich die Entwicklung der hiesigen Landwirtschaft, dies weit über das Jahr 2020 hinaus. Umso bedauerlicher ist es, daß die mit den vorliegenden Vorschlägen anvisierten Zielsetzungen betreffend die allgemeine Ausrichtung der Landwirtschaft bzw. die Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen mehr als unklar bleiben und bislang auch nicht mit dem Beruf debattiert wurden.

Fest steht auch, daß die Entwicklung der hiesigen Landwirtschaft nicht unabhängig von dem Umfeld, in dem sie sich auf nationaler und internationaler Ebene bewegt, gesehen werden kann.

In den kommenden Jahren wird das wirtschaftliche Umfeld der Landwirtschaft sicherlich nicht einfacher. Weiterhin steigende Produktionskosten, zunehmender Wettbewerb sowie eine starke Preisvolatilität dürften für die Betriebe auf der Tagesordnung stehen. Mit der Reform der GAP bzw. der Festlegung des Finanzrahmens bis 2020 drohen den Betrieben mehr oder minder starke Kürzungen ihrer Direktzahlungen, insofern voraussichtlich nicht nur weniger Mittel insgesamt in der ersten Säule zur Verfügung stehen werden, sondern darüber hinaus, mit der Konvergenz der Direktzahlungen, für etliche Betriebe sehr einschneidende Kürzungen der Stützungsmaßnahmen ins Haus stehen dürften. Dabei sind nicht einmal die zusätzlichen Cross Compliance- und Greening-Auflagen, die ebenfalls mit Zusatzkosten einhergehen, erwähnt; dabei auch nicht erwähnt sind die Einschränkungen und Zusatzkosten in Verbindung mit den noch auszuweisenden Wasser- und Naturschutzzonen.

Von einem eher positiven Gesamtpaket, welches, wie manch einer andeutet, auf die Landwirtschaft zukommt, kann demnach in keiner Weise die Rede sein – im Gegenteil! Das Umfeld, in dem die Betriebe sich in den kommenden Jahren bewegen werden, wird schwierig und hart umkämpft bleiben. Demnach hätte man, entsprechend den wiederholt seitens der Politik an die Adresse der Landwirtschaft getätigten Zusagen, erwartet, daß diesem schwierigen Umfeld und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Herausforderungen durch verstärkte Fördermaßnahmen auf nationaler Ebene begegnet würde.

Dem ist klar nicht so!

Anstatt die Fördermaßnahmen zu stärken und möglichst günstige nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, beabsichtigt das Landwirtschaftsministerium und seine Verwaltungen, dieselben dramatisch zu verschlechtern.

Die vorgelegten Vorschläge werden keineswegs den sich den Betrieben in den kommenden Jahren stellenden Herausforderungen gerecht.

Anstatt mindestens das derzeitige Stützungsniveau fortzuschreiben – es ist das Minimum, dessen es bedarf, um die immer kostenintensivere, jedoch notwendige Modernisierung der Betriebe und deren Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen – werden drastische Kürzungen vorgesehen – Kürzungen in bezug auf den Fördersatz, der glattweg von 45% auf 35% herabgestuft werden soll, Kürzungen in bezug auf das förderfähige Investitionsvolumen, welches vielen Betrieben, insbesondere kleineren Betrieben, nicht mehr erlauben wird, die elementar notwendigen Investierungen mit entsprechender Förderung vorzunehmen. Diese Betriebe werden sich demzufolge ohne Stützungsmaßnahmen entwickeln müssen, was praktisch unmöglich ist, oder aber aus der Landwirtschaft ausscheiden.

Wie bereits geschrieben sollen Maschinen, außer innovative Techniken, überhaupt nicht mehr unterstützt werden, was für die Betriebe ein weiteres Mal wesentliche Zusatzkosten bedeutet, egal ob die Maschinen betriebsindividuell oder überbetrieblich zum Einsatz kommen. Mit dieser Maßnahme dürften denn auch die Genossenschaftswinzer im kommenden Agrargesetz praktisch leer bei der Investitionsförderung ausgehen.

Zum Fördersatz: Seitens Ministerium und Verwaltung heißt es, es soll nur noch einen Fördersatz für benachteiligte und nicht benachteiligte Gebiete geben: 35% für hauptberufliche und 25% für nebenberufliche Betriebe. Weshalb dem so sein soll, wird nicht erklärt. Nachvollziehbar ist diese Bestimmung auf Basis der bislang verfügbaren Informationen auch nicht, zumal im europäischen Reglement Fördersätze von 50% in benachteiligten und 40% in nicht benachteiligten Gebieten vorgesehen sind. Inwieweit die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete hier mitspielt, bleibt unklar; zu dieser äußerst schwerwiegenden Problematik läßt das Landwirtschaftsministerium bislang eher völlige Intransparenz herrschen.

Junglandwirte sollen verstärkt gefördert werden, heißt es wiederholt seitens der Politik. In den Vorstellungen des Landwirtschaftsministeriums ist dem allerdings leider nicht so. Es genügt allemal nicht, erhöhte Erstinstallierungsbeihilfen ins Fenster zu stellen, wenn dann gleichzeitig die Bedingungen derart gestaltet werden, daß die meisten Junglandwirte überhaupt nicht in den vollen Genuß dieser Beihilfen kommen können.

Seitens des Ministeriums und der Verwaltungen mag man wohl die Vorschläge zu rechtfertigen versuchen, in dem man mit Vorgaben aus Brüssel argumentiert oder die eine oder andere Entwicklung als vorzubeugende Fehlentwicklung einstuft. Es sind dies allerdings für die Bauernzentrale Argumente, die nur sehr begrenzt Gültigkeit haben. Auch die Tendenz, die Prozeduren möglichst einfach für die Verwaltung zu gestalten, egal ob und welche Nachteile dadurch den Landwirten entstehen, kann nicht gutgeheißen werden. Ministerium und Verwaltungen können allemal nur eingeladen werden, ihre derzeitige Haltung gegenüber der Landwirtschaft zu überdenken.

Ebenfalls grundlegend zu überdenken ist die für das kommende Agrargesetz angedachte Ausrichtung, die weder den Bedürfnissen der Betriebe noch den Anforderungen der Landwirtschaft allgemein gerecht wird. Für die Bauernorganisationen ist die Vorlage in der jetzigen Form allemal in den meisten Punkten nicht akzeptabel. Dies wurde im übrigen klar gegenüber Landwirtschaftsminister Schneider im Rahmen eines ersten Treffens Anfang der Woche mit der Landwirtschaftskammer und den Bauernorganisationen zum Ausdruck gebracht. Es bleibt zu hoffen und zu wünschen, daß seitens des Landwirtschaftsministeriums und seiner Verwaltungen die Bereitschaft besteht, das kommende Agrargesetz im Dialog mit dem Beruf so zu gestalten, daß es tatsächlich zu einem Förderinstrument für die Landwirtschaft wird.