Insektizidmaßnahmen im Winterraps

Pflanzenbau aktuell

Momentan sitzen die Schädlinge noch relativ unbeweglich in den Blattachseln und schädigen noch nicht durch Eiablage. Durch die angekündigte Wetteraufbesserung ab dem 13./14. April  muß mit verstärktem Zuflug der Stengelrüßler gerechnet werden. Der Rapsstengelrüßler wird bei Temperaturen von über 16 °C innerhalb von wenigen Stunden mit der Eiablage beginnen. Kontrollieren Sie Ihre Schläge auf Befall. Beachten Sie unter allen Umständen die Bienenschutzauflagen bei der Anwendung von Insektiziden zur Bekämpfung der Stengelrüßler, da auch verstärkter Bienenflug zu erwarten ist. Des weiteren ist auch mit dem ersten Zuflug des Rapsglanzkäfers zu rechnen, der jedoch noch nicht bekämpfungsrelevant sein wird. Auf Mischung von Insektiziden zur Bekämpfung beider Schädlingsgruppen (Stengelrüßler und Rapsglanzkäfer) sollten Sie verzichten!

In der Ausgabe vom 15. März 2013 wurde das Thema Resistenzmanagement für die Rapsschädlinge ausführlich erläutert.

Im folgenden sind die empfohlenen Präparate je nach Schädling noch einmal aufgelistet:

Die folgende Tabelle 1 soll Ihnen die Insektizidwahl für den jeweiligen Schädling erleichtern und ein nachhaltiges Resistenz-Management ermöglichen. Die Wahl anderer Insektizide im Rahmen der Zulassung ist zwar rechtlich möglich, würde aber eine Insektizidresistenz des Rapsglanzkäfers weiter fördern, bzw. bringt aufgrund der Minderwirkung keinen gewünschten Bekämpfungserfolg. Wenn Sie nächste Woche bei der Bekämpfung der Stengelrüßler viele Rapsglanzkäfer im Feld sehen, so sollten Sie in erster Linie den Rapsglanzkäfer bekämpfen und das entsprechende Insektizid dazu wählen, weil er der bedeutendere Schädling ist.

Tabelle 1: Resistenzmanagement zur nachhaltigen Bekämpfung der Rapsschädlinge im Frühjahr 2013.

Rapsschädling(Bekämpfung im Rapsstadium) Bekämpfungsrichtwert Welche Insektizide sollte ich einsetzen, um ein Resistenzmanagement zu gewährleisten?
Gefleckter KohltriebrüßlerGroßer Rapsstengelrüßler(BBCH 21-50)  10 Käfer pro Gelbschale innerhalb von 3 Tagen Baythroid 050 EC (max. 2 Anwendungen)oderDecis EC 2.5 (max. 1 Anwendung)oder

Karate Zeon (max. 1 Anwendung)

oder

Lamda 50 EC (max. 1 Anwendung)

oder

Mageos (max. 2 Anwendungen)

Rapsglanzkäfer(BBCH 51-59) 6 Käfer pro Haupttrieb(Klopfprobe) Plenum 50 WG (max. 1 Anwendung) bei frühem Befall in einem Entwicklungsstadium von BBCH 51-55*oderBiscaya (max. 1 Anwendung) bei spätem Befall in einem Entwicklungsstadium von BBCH 55-59*oder

Gazelle SG (max. 1 Anwendung) bei spätem Befall in einem Entwicklungsstadium von BBCH 55-59*

Kohlschotenrüßler(BBCH 61-67) 1 Käfer pro Haupttrieb(Klopfprobe) Decis EC 2.5 (max. 2 Anwendungen)oderKarate Zeon (max. 2 Anwendungen) oder

Lamda 50 EC (max. 1 Anwendung)

*Entwicklungsstadien: BBCH 21 = Beginn der Seitensproßbildung. BBCH 50 = Blütenknospen bereits vorhanden, aber von den obersten Blättern noch dicht umschlossen. BBCH 51 = Blütenansatz inmitten der obersten Blätter von oben sichtbar. BBCH 55 = Einzelknospen gut sichtbar, aber noch geschlossen. BBCH 59 = erste Blütenblätter in den Knospen sichtbar, aber Knospe noch geschlossen. BBCH 61 = ca. 10 % der Blüten am Haupttrieb offen. BBCH 67 = abgehende Blüte, Mehrheit der Blütenblätter am Haupttrieb abgefallen.

Die folgende Tabelle 2 gibt Auskunft über die zugelassenen Aufwandmengen einschließlich der Bienenschutzauflagen:

Tabelle 2: Aufwandmengen und Auflagen der Insektizide zur Bekämpfung der Rapsschädlinge im Frühjahr 2013. Angaben nach “Administration des Services Techniques de l´Agriculture (ASTA)” https://saturn.etat.lu/tapes vom 6. März 2013.

Produkt Dosis im Raps Auflage*
Baytroid 050 EC 0,3 l/ha

B1

Biscaya 240 OD 0,3 l/ha

B4

Decis EC 2,5 0,2 l/ha

B2

Gazelle SG 0,2 kg/ha

B4

Karate Zeon 0,0625 l/ha

B2

Lamda 50 EC 0,125 l/ha

B2

Mageos Schotenrüßler0,05 kg/ha

B1

Stengelrüßler0,07 kg/ha
Plenum 50 WG 0,15 kg/ha

B1

Sherpa 100 EC 0,15 l/ha

B1

Sumi-Alpha 0,3 l/ha

B1

* Auflage: B1 = Mittel ist bienengefährlich und darf nicht auf blühende Pflanzen (Raps oder Unkräuter) ausgebracht werden. B2 = Mittel ist bienengefährlich und darf nur nach Ende des täglichen Bienenflugs auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. B4 = Mittel nicht bienengefährlich, aber im Interesse des Bienenschutzes sollte eine Anwendung der Insektizide der Auflage B4 zumindest während der Hauptflugzeit der Bienen (10 bis 20 Uhr) unterbleiben. Gesetzlich vorgeschrieben ist es jedoch nicht.

Bitte beachten Sie die rechtlichen Schutzauflagen, insbesondere den Bienenschutz.

Für Nachfragen und Hinweise:

Gilles Parisot (Chambre d’Agriculture), gilles.parisot@lwk.lu, Tel. 31 38 76 39

Die Pflanzenbauberatung der Landwirtschaftskammer