Dauerwald und Natura 2000

Vom Waldsymposium von Lëtzebuerger Privatbësch in Wiltz

Der naturnah bewirtschaftete Dauerwald und Natura 2000 waren die beiden großen Themen beim sogenannten Waldsymposium von Lëtzebuerger Privatbësch, das am 22. März im „Prabbeli“ in Wiltz stattfand. Die mittlerweile zur Tradition gewordene forstliche Fachveranstaltung war auch in diesem Jahr wieder gut besucht. Die Vereinigung der Privatwaldbesitzer hatte zwei hochkarätige Redner gewinnen können, nämlich Max Freiherr von Rotenhan (Boscor Forst GmbH) und François Kremer (EU-Kommission – Generaldirektion Umwelt).

Der Präsident von Lëtzebuerger Privatbësch, Hubert de Schorlemer, hieß die zahlreichen Gäste willkommen und gab das Wort weiter an Maximilian Freiherr von Rotenhan, Privatwaldbesitzer und zugleich Geschäftsführer einer waldbaulichen Unternehmungsgesellschaft namens Boscor GmbH in Issigau im Norden Bayerns.

Der Gastreferent aus dem oberfränkischen Issigau hatte seinen Vortrag folgendermaßen betitelt: „Vom Altersklassenwald zum naturnah bewirtschafteten Dauerwald“. Er stellte zunächst kurz die Boscor-Gruppe vor, die zum einen Forstbewirtschaftung und -beratung (auf 25.000 ha Fläche), zum anderen Holzhandel (180.000 fm) und Verwaltunggsservice anbietet. Das dritte Glied ist der Bereich Forstinvestments mit betriebswirtschaftlicher Beratung sowie 3.100 ha Land- und Forstwirtschaft.

Holzqualität ist das A und O

Freiherr von Rotenhan zeigte dann anhand einer banal aussehenden Formel für den Umsatz auf, was der Bewirtschafter grundsätzlich beeinflussen kann, um ökomonomisch zu wirtschaften, also seinen Gewinn zu maximieren, nämlich die Holzqualität. „Der größte Fehler bei der Bewirtschaftung von Wald ist aus ökonomischer Perspektive die Produktion von minderwertigen Holzsortimenten“, so eine seiner zentralen Aussagen. Im folgenden kam der Forstexperte auf ein Beispiel aus der Praxis zu sprechen, ein 190 ha umfassendes Forstrevier, das lange Zeit im „Dornröschenschlaf“ lag und seit zwei Jahren von Boscor bewirtschaftet wird. Derzeit werden jährlich 1.500 fm eingeschlagen, davon 60% Industrieholz. Der Referent rechnete vor, daß sich hieraus bei Holzpreisen von 20 Euro/fm für Industrieholz und 60 Euro/fm für Sägeholz ein Jahresumsatz von 54.000 Euro ergibt. Dem stellte er die Rechnung für einen optimal bewirtschafteten Wald mit einem nur halb so hohen Industrieholzanteil gegenüber. Hieraus leitete er einen jährlichen Verlust von 18.000 Euro für das besagte Forstrevier ab.

Freiherr von Rotenhan nannte als Ursachen für mangelnde Holzqualität:

  1. Verbißschäden,
  2. Schälschäden,
  3. mangelnde Jungwuchspflege und
  4. Durchforstungsrückstände.

Zu ersteren führte er aus, daß mehrfach verbissene Bäume nicht die gewünschte Qualität bringen. Des weiteren machte er deutlich, daß die Verjüngung des Waldes oftmals durch Wildverbiß gestoppt wird, bevor sie in Erscheinung tritt. Zudem hob er hervor, daß Wildverbiß selektiv ist: Vom Reh werden zum Beispiel Eiche und Tanne bevorzugt. Diese Faktoren führen dann je nach Ausgangslage auf unterschiedliche Art und Weise zu ökonomischen Verlusten: der Verlust von gewünschten Baumarten führt zu einem schlechten Portfolio bei den Holzsortimenten, durch starken Verbiß werden Holzsortimente entwertet, gepflanzte Bäume produzieren im Vergleich zu naturverjüngten minderwertige Qualitäten und schließlich kommt es zu einem Produktionszeitverlust von hochwertigen Sortimenten. Hinzu kommen die Kosten durch Aufforstung und Umzäunung dieser aufgeforsteten Bereiche. Diese kalkulierte er für das besagte Revier von 190 ha auf 11.400-15.200 Euro pro Jahr. Allein dieser Posten verschlingt also schon rund ein Viertel des Umsatzes im suboptimalen Forstbestand.

Auch bei den Schälschäden zeigte er das hohe Schadpotential auf. Durch die Vermeidung von Schälschäden läßt sich der Industrieholzanteil demzufolge um 60% reduzieren. Aus der obigen Beispielrechnung ergab dies einen jährlichen Verlust von 14.400 Euro für das 190 ha umfassende Forstrevier.

Dann kam der Forstexperte auf vermeidbare Fehler zu sprechen, die mangelnden Investitionen und die Durchforstungsrückstände. „Regelmäßige Durchforstung ist wichtig; nur das ist nachhaltig“, zeigte er sich überzeugt. Als optimales Zeitintervall gab er hierzu fünf Jahre an. Als Gründe für solche Rückstände nannte er das „Warten auf den guten Preis“, die Fokussierung auf andere Geschäftsfelder und die Jagd, die so manchem Waldbesitzer die Zeit für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung stiehlt. Freiherr von Rotenhan zeigte schlechte Beispiele aus dem Laub- und Nadelwald und machte deutlich, daß solche Rückstände zu einem Zuwachsverlust an wertvollen Sortimenten führen.

Grundsätze einer naturnahen Waldwirtschaft

Im nächsten Teil seines Vortrags kam Freiherr von Rotenhan auf die Grundsätze zu sprechen, die einen naturnahen Waldbau ausmachen. Er definierte einen naturnahen Waldbestand als eine Mischung standortgerechter Baumarten mit unterschiedlich alten und unterschiedlich großen Bäumen. Bevorzugt werden Waldgesellschaften mit einheimischen Arten, aber auch ausländische, standortangepaßte Arten können interessant sein. Pflege und Nutzung erfolgen auf Basis des Einzelstamms und nicht flächig. Der Waldbewirtschafter geht schonend mit dem Standortpotential um und es herrschen waldverträgliche Schalenwilddichten.

Ob der traditionelle Waldbau immer in Verwüstung endet, wie der Redner etwas polemisch darstellte, sei dahingestellt. Aber daß ein langfristig naturnah bewirtschafteter Wald ein schöneres Landschaftsbild bietet und die nachhaltige Bewirtschaftung fördert, steht außer Zweifel. Ebenfalls außer Zweifel steht die Bemerkung, daß ein artenreicher Mischbestand auch eine artenreichere Tierwelt beheimatet als ein reiner Fichtenbestand.

Der Referent zeigte im Anschluß auf, was in der Praxis getan werden sollte bei einer Umstellung auf naturnahe Bewirtschaftung. Die Pflege sollte auf Qualität ausgerichtet sein und jene Bäume fördern, die sichtlich gut wachsen. Sogenannte Wertträger sollten konsequent freigestellt und es sollte hierbei eher zu stark als zu schwach eingegriffen werden. Der (einzelstammweise) Holzeinschlag sollte bei den Wertträgern nach Beendigung des Wertzuwachses erfolgen, auf Kahlschläge (auch kleinflächige) gänzlich verzichtet werden. Pflege und Holzeinschlag sollten nach dem Grundsatz „mäßig aber regelmäßig“ erfolgen. Für die Durchforstung, die alle fünf Jahre durchgeführt werden sollte, kalkulierte der Fachmann Kosten von 500-1000 Euro/ha. Er betonte die Wichtigkeit von Rückegassen zur Bodenschonung.

Sollten Neuanpflanzungen nötig sein, so sollte man Standortgerechtigkeit anvisieren, auf gute Pflanzware achten, evtl. fremdländische Gehölze als sogenannte Sprinter einsetzen, aber die Pflanzung nicht nach dem Holzmarkt ausrichten. Pflanzungen sollten allerdings nur für Beimischungen genutzt werden. Man sollte in Pflege investieren, nicht in Pflanzungen.

Dann kam er auf ein auch in Deutschland leidiges Thema zu sprechen, das der viel zu hohen Wilddichte. „In Deutschland muß jeder einzelne Baum geschützt werden. Die Jäger versagen völlig“, konstatierte der Waldbesitzer, der die Bedeutung der Wildregulierung aus eigener Anschauung kennt. Er zeigte hierzu als Beispiel eine Neuanpflanzung, wo jeder Baum eine Wildschutzröhre verpaßt bekam. Der Experte wies auf die potentielle Möglichkeit waldbesitzerfreundlicher Jagdpachtverträge hin und nannte diesbezüglich das sog. „Rosenheimer Modell“. Zumal in waldbeprägten Jagdlosen könnten die Waldbesitzer einen deutlichen Einfluß auf die Jagd ausüben.

In der anschließenden Diskussion wurde davor abgeraten, in nicht naturnahe und zudem nicht stabile Forstbestände stark einzugreifen bei der Durchforstung. Freiherr von Rotenhan kalkulierte einen Zeitraum von 50 Jahren, um einen Altersstufenwald in einen stabilen, naturnahen Bestand zu überführen.

Natura 2000 auf Gemeinschaftsebene

Als nächster Redner ging François Kremer von der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission in Brüssel auf das Thema „Natura 2000 mal anders…“ ein. Der für das Referat B3 – Natur zuständige Kommissionsbeamte nannte zunächst die sechs Einzelziele der Biodiversitätsstrategie der EU-Kommission für 2020. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung der FFH- (Flora-Fauna-Habitat) und Vogelschutzrichtlinie. Zur 1995 verabschiedeten FFH-Richtlinie sagte er, daß man das Ziel, den Artenrückgang zu stoppen, nicht erreicht habe. Bis 2020 sollen nun die unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Lebensräume einen signifikant besseren Zustand als 2010 aufweisen und ebenfalls beim Artenschutz will man gegenüber dem jetzigen Zustand einen deutliche Verbesserung erreichen.

Natura 2000, das als weltgrößtes Netzwerk geschützter Gebiete gilt, fußt auf den beiden genannten Richtlinien. Es handelt sich um insgesamt 26.000 Gebiete in der Europäischen Union. Die terrestrischen Gebiete machen mit 752.000 qkm 17,5% der EU aus. Die geschützten Meeresgebiete umfassen 204.000 qkm.

Der Brüsseler Experte stellte heraus, daß die Auswahl der Schutzgebiete auf wissenschaftlichen Kriterien beruht. Basis ist eine Liste von Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Die Gebiete sind nun zu über 80% ausgewiesen. Den Mitgliedstaaten obliegt es, Maßnahmen zu ergreifen, um die gesteckten Natur- und Artenschutzziele zu erreichen.

Luxemburg hat von allem etwas: Vogelschutz- und FFH- sowie gemischte Gebiete, wobei die Waldflächen dominieren. Es sind insgeamt rund 60 Gebiete mit 455 qkm Fläche. François Kremer hob diesbezüglich hervor, daß der Privatwald ein wichtiger Akteur bei Natura 2000 ist.

Europaweit steht es um den ökologischen Zustand der Wälder wohl nicht zum besten. Nur etwas mehr als ein Fünftel wird von den Experten als günstig eingestuft, mehr als 60% hingegen als unzureichend oder gar schlecht. Bei der Bestandsentwicklung häufiger Waldvogelarten ist in den letzten drei Jahrzehnten hingegen keine Verschlechterung eingetreten.

Waldbesitzer und Landwirte sind wichtige Partner im Naturschutz

Der Redner, der die Evaluierungsgruppe für Natura 2000 präsidiert, zeigte sich überzeugt, daß Basisinformationen und Aufklärung an die Adresse der Flächenbewirtschafter unabdingbar sind. Es gebe viele Mißverständnisse bzgl. Natura 2000, konstatierte er. Er bezeichnete die Waldbesitzer als Unternehmer im Naturschutz und machte deutlich, daß Waldbesitzer und Landwirte Partner im Naturschutz sind (keine „Verwaltungsobjekte“) und ihr Know-how für das Erreichen der Naturschutzziele unerläßlich ist. Auf der anderen Seite betonte François Kremer die Wichtigkeit von Information und Transparenz über die konkreten Naturschutzziele. Zudem machte er deutlich, daß Beratung hierbei ein wichtiges Element sein kann und nannte die wallonische Beratungsstelle „Naturawal“ als löbliches Beispiel. Nur bei einigen besonders seltenen Biotopen sei eine Bewirtschaftung wegen des strengen Schutzes untersagt; die Bewirtschaftung von Natura 2000-Flächen sei hingegen die Regel. Maßnahmen sollten prinzipiell in enger Kooperation mit den betroffenen Landwirten und Waldbesitzern ausgearbeitet werden; eine Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis sei hierbei der bevorzugte Ansatz. Er nannte hierzu auch einige Beispiele, wie sich Natura 2000-Regionen in Europa mit ihren Produkten erfolgreich vermarkten.

Außerdem stellte der Referent heraus, daß bei Natura 2000 das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung kommt. Es wird also den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie konkret vorgehen, um die Naturschutzziele zu erreichen. Der Ansatz sei ergebnis- und nicht maßnahmenorientiert. Als wichtigstes Instrument zur Planung und Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für ein Natura 2000-Gebiet nannte er den integrierten Bewirtschaftungsplan, der vor allem für große Natura 2000-Gebiete wichtig sei. Für Inhalt und Umfang eines solchen Planes gebe es keine konkreten rechtlichen Vorgaben, so der Kommissionsexperte. Eigentümer und Bewirtschafter würden intensiv mit einbezogen und die Maßnahmen soweit wie möglich im Einvernehmen mit allen Beteiligten festgelegt und umgesetzt werden. Ziele, Methoden und Ergebnisse seien transparent und für jedermann nachvollziehbar, so der EU-Experte, der damit den Standpunkt der EU-Kommission klarstellte, wie das Vorgehen auf dem Terrain eigentlich sein sollte. Er erwähnte diesbezüglich eine Studie der EU-Kommission zur Konfliktlösung im Naturschutz, die auf der Webseite der Kommission zu finden ist.

Was die Beihilfen anbelangt, sprach François Kremer von einer Bindung an spezifische Erhaltungsziele. Der Privatwald sei ein bevorzugter Partner und eine neue Partnerschaft mit der Forstwirtschaft auf EU-Ebene erwünscht. Kurzfristig geplant ist die Entwicklung neuer Leitlinien zum Thema „Natura 2000 und Wälder“.

In der anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, inwiefern der Ausschluß von Flächen aus Natura 2000 möglich ist. François Kremer stellte hierzu klar, daß dies nur auf Betreiben des Mitgliedstaates möglich ist, wenn dieser nachweisen kann, daß die wissenschaftlichen Annahmen bezüglich der Schutzwürdigkeit des betreffenden Gebiets nichtig sind.

Der EU-Experte zeigte auch die Gefahr auf, daß sich nationale Behörden hinter dem sog. Verschlechterungsverbot verstecken, um jede Maßnahme (auch Infrastrukturmaßnahme) auf dem Terrain zu verhindern. Er betonte, daß der Artenschutz z.B. nicht übertrieben umgesetzt werden dürfe, sondern allgemein angemessen sein solle, um die nationalen Erhaltungsziele – in diesem Fall die Arterhaltung innerhalb der Landesgrenzen – zu erreichen. Er plädierte allgemein für einen „Naturschutz mit Augenmaß“, der nicht zur Verhinderung von Infrastrukturprojekten ausgelegt werde.

Marco Gaasch, Sekretär von Lëtzebuerger Privatbësch, befand, daß hierzulande bei Natura 2000 nicht viel von Partnerschaft zu spüren sei. In der Gesetzgebung sei nur von Gefahren für die Natur die Rede, aber nie von Chancen für die Bewirtschafter durch Natura 2000. Er forderte, daß die Umweltverwaltung den Bewirtschaftern doch erklären sollte, warum Einschränkungen gefordert werden, und was konkret erreicht werden soll, um somit auf dem Terrain Akzeptanz für die Naturschutzanliegen zu schaffen.

Leitfaden für Naturschutzflächen in Ausarbeitung

Als dritter Redner sprach Frank Wolter, der stellvertretende Direktor der Umweltverwaltung, zum Thema „Leitfaden für die Bewirtschaftung der Natura 2000-Wälder in Luxemburg“. Er zeigte zunächst eine Karte mit den Habitat- und Vogelschutzgebieten in Luxemburg, die insgesamt knapp 18% der Landesfläche bedecken. Von den 45.260 ha Natura 2000-Flächen sind rund 83% Waldgebiete. Darunter sind vier große Buchenhabitate, aber auch einige Schlucht- und Auenwälder. Letztere gelten als rare Habitate. Der Experte von der Umweltverwaltung sagte, daß die vor 20 Jahren erstellte pflanzensoziologische Karte bis spätestens Anfang 2013 aktualisiert werden soll. Auf deren Basis wird es u.U. zu Neubewertungen von Habitaten kommen.

Dann stellte Frank Wolter Grundsätze des neuen Leitfaden vor, der sich auf die Bewirtschaftung der unter Art. 17 des Naturschutzgesetzes als schützenswert deklarierten Waldflächen bezieht. Hierunter fallen auch Biotope, die nicht Natura 2000-Flächen sind. Der stellvertretende Direktor erwähnte, daß man sich bei der Ausarbeitung an der Wallonie und Baden-Württemberg inspiriert hat. Laut der baden-württembergischen Liste gilt z.B. eine überhöhte Schalenwilddichte als „erhebliche Beeinträchtigung“ für die schützenswerte Fläche, also als ein Faktum, das aus Sicht des Naturschutzes nicht geduldet werden kann. In der Wallonie gilt ein Kahlschlag auf mehr als einem Hektar als genehmigungspflichtig. Während man den Akteuren im baden-württembergischen Leitfaden recht viel Freiraum lasse, seien die Maßnahmen in der Wallonie weitaus konkreter gefaßt, so der stellvertretende Direktor.

Frank Wolter machte abschließend darauf aufmerksam, daß die Maßnahmen im neuen Leitfaden noch konkret zu definieren sind. Hierbei will man partizipativ vorgehen. Von Mai bis Juni soll hierzu im Rahmen des nationalen Forstprogramms eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Lëtzebuerger Privatbësch dreimal zusammenkommen.

In der anschließenden Diskussion gab Frank Wolter zu, daß sich die Umweltverwaltung in Sachen konsensuellem Naturschutz unter Beteiligung der Bewirtschafter noch in einem Lernprozeß befindet. Man wolle sich beim Leitfaden eher am baden-württembergischen Konzept inspirieren mit weniger konkreten Vorgaben und den Bewirtschaftern vor Ort mit dem Leitfaden eine Hilfestellung geben, mit welchen Maßnahmen die angestrebten Ziele zu erreichen sind.

Landwirtschaftsminister Schneider lobte den Ansatz, in Kooperation mit den Flächenbewirtschaftern Naturschutz betreiben zu wollen. Er sprach des weiteren die Themen Wegebau und Remembrement an. Bei den bisherigen Projekten zur Flächenzusammenlegung habe man die Nachhaltigkeit der Maßnahmen beachtet, also auch den sozialen und ökonomischen Aspekten Rechnung getragen. Der Ressortchef zeigte sich überzeugt, daß man in Sachen Remembrement im Forstbereich weitere Fortschritte machen wird.