BZ-Mitgliederversammlungen: Wichtige Grundsatzfragen bleiben zu diskutieren

In den letzten Wochen hat die Bauernzentrale sechs regionale Mitgliederversammlungen organisiert, die die Gelegenheit boten, eine Reihe von anstehenden Themen und Anliegen gemeinsam zu diskutieren.

Eines der Hauptthemen bei diesen Versammlungen war sicherlich die geplante Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die mit mehr oder minder einschneidenden Auswirkungen auf die Betriebe einhergehen wird, insbesondere im Zusammenhang mit der schrittweisen Einführung einer Einheitsprämie auf nationaler Ebene und der damit verbundenen Umverteilung der Direktzahlungen sowie das Greening derselben, u.a. mit der Schaffung von ökologischen Vorrangflächen. Auf etliche in diesem Rahmen getätigten Kritiken bzw. gestellten Forderungen waren wir bereits letzte Woche an dieser Stelle eingegangen. Auch werden wir in den kommenden Wochen die Stellungnahme der Bauernzentrale zu den GAP-Reformvorschlägen vollständig veröffentlichen.

Ein weiteres wichtiges Diskussionsthema bei den Mitgliederversammlungen war die geplante Abänderung des Naturschutzgesetzes, mit etlichen wesentlichen Neuerungen. So sollen Waldflächen nicht mehr nur auf landwirtschaftlichen Flächen innerhalb der betroffenen Gemeinde oder der Nachbargemeinde kompensiert werden können, sondern in sogenannten „secteurs écologiques“ bzw. den benachbarten „secteurs écologiques“.  Eine solche Maßnahme würde wohl eine größere Flexibilität für die Kompensierungsmaßnahmen schaffen, löst aber das grundsätzliche Problem nicht. Darüber hinaus riskiert eine solche Vorgehensweise den Druck auf landwirtschaftliche Flächen in eher ruralen Gebieten noch zusätzlich zu verstärken. Im Rahmen der geplanten Änderungen soll neben den nationalen Naturschutzzonen ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden, um kommunale bzw. sogar private Naturschutzzonen zu schaffen. Auch eine solche Maßnahme, ob der damit potentiell einhergehenden negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft, ist sehr kritisch zu bewerten bzw. mit größter Vorsicht anzugehen, zumal unklar bleibt, welches die realen Auswirkungen davon sind, und die vorgesehene Schaffung von sogenannten „sites à potentiel d’optimisation écologique“ – darunter können gegebenenfalls alle nicht versiegelten Flächen fallen – Tür und Tor für jeden Unfug öffnen kann. Des weiteren sollen im Zuge der Abänderung die im Gesetz aufgelisteten und zu schützenden Biotope präziser definiert werden, was mehr Rechtssicherheit schaffen dürfte. Positiv bewertet werden darf ebenfalls die vorgesehene Möglichkeit, Biotope mit Ministerialgenehmigung zu ändern. Allerdings müssen auch zu diesen Punkten etliche Vorbehalte geäußert werden. Das gleiche gilt für die geplante Einführung eines Ökopunktesystems sowie die damit einhergehende Schaffung eines Flächenpools zu Kompensierungszwecken. Eine derartige Maßnahme ist dazu angetan, ein weiteres Mal den Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen bzw. einen Wildwuchs von Flächenpools, auch wiederum zum Schaden der Landwirtschaft, zu bewirken.

Äußerst kritisch muß ebenfalls das geplante Vorkaufsrecht für Staat und Gemeinden bewertet werden. Sicherlich soll dieses auf spezifische Schutzzonen beschränkt bleiben. Damit würden dennoch einmal mehr die Möglichkeiten, über die die Gemeinden bereits heute, u.a. durch das Gesetz zum Wohnungspakt verfügen, um auf den Grundstücksmarkt einzugreifen, ausgeweitet werden. Die Erfahrung zeigt leider, daß ein solches Vorkaufsrecht für die Gemeinden den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch die Landwirte und damit die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe wesentlich behindern bzw. unmöglich machen kann.

Die Spekulation auf dem Grundstücksmarkt, mit den bekannten Exzessen, ist bereits heute nicht mehr tragbar; die geplanten Abänderungen des Naturschutzgesetzes riskieren dabei die Tendenz noch zu verstärken, alles nur noch durch die Ökobrille zu sehen und immer mehr Kompensierungen, ob berechtigt oder nicht berechtigt, einzufordern, dies auf Kosten der landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Entgegen der derzeitigen Tendenz, dies kam deutlich bei den Diskussionen mit den Landwirten zum Ausdruck, müßte sich vielmehr mit der Frage beschäftigt werden, ob denn nun tatsächlich jeder Eingriff in die Natur kompensiert werden muß, womit allmählich den landwirtschaftlichen Betrieben ihre Lebensgrundlage entzogen wird, auch mit dem Ergebnis, daß langfristig gesehen das Land irgendwann riskiert, nur noch aus versiegelten Flächen und aus Kompensationsflächen zu bestehen.

Mehr denn je ist die Politik gefordert, diesbezüglich klar Stellung zu beziehen: Grundsätzlich geht es nämlich auch um die Frage, welcher Platz der Landwirtschaft in diesem Land noch erhalten bleiben soll.

Vor kurzem hatten wir darauf verwiesen, daß im Zusammenhang mit dem sektoriellen Landschaftsplan noch sehr viel Diskussionsbedarf besteht. Ebenso viel Diskussionsbedarf besteht auch im Zusammenhang mit den geplanten Abänderungen des Naturschutzgesetzes. Nach Meinung der Bauernzentrale und mit Blick auf einen verstärkten Schutz der landwirtschaftlichen Flächen, dies auch im Sinn der Nachhaltigkeit, müssen zu dem einen oder anderen dieser Themen vorrangig eine Reihe von wichtigen und gewichtigen Grundsatzfragen behandelt und etliche bisherige Politiken hinterfragt werden, bevor weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden.