Aus der Stellungnahme der Bauernzentrale zu den Reformvorschlägen der GAP
In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich die Bauernzentrale wiederholt in ihren Gremien, sei es im Vorstand, im Kantonalausschuß und zuletzt auch im Rahmen der Mitgliederversammlungen, mit den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik befaßt, dabei auch die mit diesen Vorschlägen für die hiesige Landwirtschaft einhergehenden Probleme dargelegt und entsprechende Forderungen formuliert. Vergangene Woche wurde diesbezüglich eine umfassendere Stellungnahme an Landwirtschaftsminister Schneider gerichtet, mit Überlegungen insbesondere zu den Direktzahlungen, der künftigen Politik zur ländlichen Entwicklung und zur einheitlichen Marktorganisation.
In ihrer Stellungnahme verweist die Bauernzentrale zunächst auf die wichtigen und gewichtigen Herausforderungen an die Gemeinsame Agrarpolitik und mithin an die Landwirtschaft, sei dies in bezug auf der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Lebensmitteln zu relativ niedrigen Preisen, in bezug auf die Produktqualität und Rückverfolgbarkeit oder aber in bezug auf Umwelt-, Natur- und Wasserschutz, sowie in bezug auf Klimaschutz, Landschaftsschutz, erneuerbare Energien bzw. Nutzung der Biomasse zu Energiezwecken, ländliche Wirtschaft und Landesplanung. Der Landwirtschaft werden allemal ständig zusätzliche Verantwortungen auferlegt, ohne daß die bereits von ihr erbrachten Leistungen die notwendige Anerkennung und Honorierung finden. Vielmehr werden leider vorrangig immer wieder die Kosten der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie ökologischen Aspekte und Forderungen in den Vordergrund gestellt.
Nach Meinung der Bauernzentrale muß auch, bei allen Reformbestrebungen, der Einkommenslage in der Landwirtschaft, damit auch den Direktzahlungen, insofern sie diesbezüglich eine wesentliche Rolle spielen, eine besondere Beachtung zukommen. Die Erzeugerpreise situieren sich heute auf einem niedrigeren Niveau als vor zehn Jahren, während die Produktionskosten in diesem Zeitraum um 40% bis 50% angestiegen sind.
Unabdingbar ist es ebenfalls, daß auf europäischer Ebene die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Angesichts der zu bewältigenden Aufgaben muß der EU-Agrarhaushalt zumindest auf dem derzeitigen Niveau erhalten bleiben bzw. müßte sogar angehoben werden.
An dieser Stelle wird nicht auf alle Überlegungen und Forderungen eingegangen, die die Bauernzentrale in ihrer Stellungnahme aufführt. Dennoch sollen einige besonders wichtige Anliegen hervorgehoben werden.
Nein zum geplanten Greening und zusätzlichen Auflagen
In bezug auf die Vorschläge zu den Direktzahlungen stellen sich zwei gewichtige Herausforderungen: Einerseits das geplante Greening, andererseits die Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den Betrieben mit dem Ziel, bis 2019 eine Einheitsprämie zu erreichen.
Auf Basis vieler, in den vergangenen Monaten bereits mehrfach angeführten Argumenten, lehnt die Bauernzentrale das geplante Greening der Direktzahlungen entschieden ab und vertritt die Auffassung, ökologische Aspekte bzw. Bewirtschaftungsmethoden sollten wie bislang vertraglich ausschließlich in der 2. Säule verbleiben. Sollte die Greening-Komponente bei den Reformplänen zurückbehalten werden, so fordert die Bauernzentrale einerseits, daß die bislang als nicht förderfähig geltenden ökologischen Flächen angerechnet werden, andererseits daß ebenfalls die in verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen eingebundenen Flächen berücksichtigt werden, dies ohne den Verlust der anhängigen Ausgleichszahlungen.
Entschieden ablehnen tut die Bauernzentrale ebenfalls die geplante Ausweitung der Cross Compliance-Bestimmungen auf die Auflagen im Zusammenhang mit den Natura 2000- und den Wasserschutzgebieten, ebenso wie in bezug auf die Landschaftsgestaltung oder invasive Arten. Eine solche Ausweitung würde einerseits eine unberechtigte und nicht zu rechtfertigende Belastung der in diesen Gebieten betroffenen Landwirte gegenüber nicht betroffenen Gebieten mit sich bringen. Andererseits würden der Landwirtschaft Auflagen auferlegt in Bereichen, in denen sie kaum Aktionsmöglichkeiten hätten, wie etwa bei invasiven Arten.
Umverteilung, ein schwieriges Unterfangen
Wenig betroffen sein dürfte Luxemburg von der Mittelumverteilung zwischen den Mitgliedstaaten, falls der EU-Agrarhaushalt – so wie er vorgelegt wurde – verabschiedet wird. Die hiesige Landwirtschaft wird allerdings durch die geplante Umverteilung zwischen den Betrieben, mit dem Ziel, 2019 eine Einheitsprämie zu erreichen, mit einer schwerwiegenderen Problematik konfrontiert sein, insofern die Angleichung der Direktzahlungen unweigerlich mit nachteiligen, wahrscheinlich auch teilweise schwer zu verkraftenden Auswirkungen für eine Reihe von Betrieben einhergehen wird. In dem Sinn spricht sich die Bauernzentrale gegen die von der Kommission vorgeschlagene hohe Startlast im Jahr 2014 aus. Zudem erachtet sie es als dringend geboten, bei sonstigen Punkten die Weichen so zu stellen, daß möglichst viele Mittel für die tatsächlich produktiven Betriebe reserviert bleiben. Dies betrifft u.a. die Definition der Kleinerzeuger und diejenige der aktiven Landwirte. Insbesondere in bezug auf letzteren Punkt müssen für die Bauernzentrale alle Prämienbezieher in eine noch festzulegende Definition des aktiven Landwirts einbezogen werden, d.h. auch diejenigen, die weniger als 5.000 Euro erhalten. In dem Sinn lehnt sie auch den diesbezüglichen Vorschlag der Kommission ab. Zudem ist es nach Auffassung der Bauernzentrale vor einer Neuzuteilung von Direktzahlungen dringend geboten, alle Betriebe einer Überprüfung zu unterziehen, dies entsprechend den zurückbehaltenen Kriterien betreffend den aktiven Landwirt, um mißbräuchliche Anträge aussortieren zu können.
Vorrangige Behandlung der Landwirtschaft bei der ländlichen Entwicklungspolitik von Nöten
Sorgen bereiten der Bauernzentrale ebenfalls die Kommissionsvorschläge zur künftigen ländlichen Entwicklungspolitik, auf denen hierzulande das Agrargesetz fußt. Insofern die diesbezüglichen Mittel nicht mehr, wie bislang, nach Achsen aufgeteilt werden sollen, riskiert die Landwirtschaft, angesichts der sehr breitgefächerten Aufgaben der Politik des ländlichen Raumes sowie ebenfalls der sehr hohen Begierden anderer Akteure, zum großen Verlierer zu werden. Deshalb fordert die Bauernzentrale eine vorrangige Behandlung des Agrarsektors im Rahmen dieser Politik sowie eine vorrangige Mittelzuteilung. Zudem erachtet sie es als dringend geboten, daß die Landwirtschaft von Beginn an in die Ausarbeitung des Planes zur ländlichen Entwicklung eingebunden wird und dabei als vorrangiger Gesprächspartner gilt.
In bezug auf die Investitionsbeihilfen lehnt die Bauernzentrale den Ansatz der Kommission ab und fordert nachdrücklich, daß der Zugang zu den Investitionsbeihilfen auch künftig leistungsstarken Betrieben – ob klein, mittel oder groß – erhalten bleibt. Des weiteren vertritt die Bauernzentrale den Standpunkt, daß diese Agrarumweltmaßnahmen fortgeschrieben werden sollen, wobei die eine oder andere auf deren Anwendungsmodalitäten zu überprüfen ist. Zusätzlich sollten die bestehenden Maßnahmen um etliche weitere Maßnahmen erweitert werden, insbesondere zur Anerkennung der von der Landwirtschaft erbrachten Leistungen in bezug auf den Wasserschutz, den Natur- und den Klimaschutz. Spezifische Zahlungen sollten den Landwirten in Natura 2000- und in Wasserschutzgebieten als Ausgleich für alle Auflagen, die in diesem Zusammenhang an die Bewirtschafter gestellt werden, zu Gute kommen.
Schließlich fordert die Bauernzentrale resolut, daß die wiederholt angekündigte administrative Vereinfachung endlich konkret umgesetzt wird und die Landwirte nicht ständig mit neuen Kontrollprozeduren und sonstigen administrativen Auflagen – das Ganze einhergehend mit Zusatzkosten – belastet werden.
Die Diskussionen um die Reformvorschläge werden sich auf europäischer Ebene über das ganze Jahr fortsetzen, wobei die Bauernzentrale es nicht verfehlen wird (dort wo möglich und notwendig), die Interessen der hiesigen Landwirtschaft zu verteidigen. Gleichzeitig richtet sie einen Appell an Landwirtschaftsminister Schneider weiterhin die Belange der hiesigen Landwirtschaft im EU-Agrarrat zur Geltung zu bringen bzw. an die Regierung, sich für eine ausreichende Mittelausstattung des EU-Agrarhaushaltes einzusetzen.