Es sei, kurz vor der Rapsblüte, noch einmal darauf hingewiesen, daß bei der Bekämpfung der Schädlinge unbedingt die Schadschwellen berücksichtigt werden sollen. Die Sentinelle-Berichte über das Auftreten der Rapsschädlinge sollten unbedingt befolgt werden (http://www.lwk.lu/beratung und 1x pro Woche im Letzeburger Bauer). Ein Pflanzenschutzmittel darf im Fall der Insektizide auch nur auf den in der Zulassung erwähnten Schädling zu dem angegebenen Stadium angewendet werden. Es ist nicht ausgeschlossen, daß es zu Widersprüchen auf dem Etikett oder in der Zulassung kommt. So ist das Produkt Mageos zum […]
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