Berechnung des sogenannten aufgeschobenen Lohnes für 2012

Im Memorial A Nr. 39 vom 5. März 2012 ist das grossherzogliche Reglement vom 27. Februar 2012 erschienen, das für das Jahr 2012 den jährlichen Lohn des landwirtschaftlichen Arbeiters festlegt, der freie Kost und Logis geniesst. Dieser Lohn ist für das Jahr 2012 auf 12.970,68 € festgelegt und dient hauptsächlich als Basis für die Berechnung des sogenannten aufgeschobenen Lohnes für vor allem Familienmitglieder, die ab dem 18. Lebensjahr während maximal 10 Jahren hauptberuflich in einem Bauern- oder Winzerbetrieb gearbeitet haben ohne dafür entlöhnt worden zu sein. Der […]

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