Entlastungen bei Konditionalität und bestimmten Beihilfen
Die anhaltende Dürre stellt die Luxemburger Landwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Neben der Verknappung von Futtermitteln erschwert die Trockenheit auch die Aussaat von Winterkulturen und Zwischenfrüchten. Die landesweit vorherrschende Dürre wird als außergewöhnliche Wetterbedingung und als Fall höherer Gewalt eingestuft.
Angesichts der schwierigen Situation hat sich die Landwirtschaftsministerin Martine Hansen mit den Vertretern der Landwirtschaftskammer getroffen, und reagiert mit gezielten Erleichterungen bei den Vorgaben der Konditionalität und der Beihilferegelungen für das Jahr 2026.
Die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick:
- Dürre als Fall höherer Gewalt
Landwirte, die aufgrund der Trockenheit ihre Verpflichtungen nachweislich nicht einhalten können, sind von Sanktionen befreit. Voraussetzung ist, dass sie sich um die Einhaltung der Vorgaben bemüht haben und die Dürre die Umsetzung verhindert hat.
- Mehr Flexibilität bei Grünland und Weidehaltung GLÖZ 1 – Grünlanderneuerung: die Begrenzung der jährlich erneuerbaren Fläche für 2026 wird ausgesetzt. Auf den zusätzlich erneuerten Flächen muss jedoch unmittelbar Grünland eingesät werden; der vorherige Anbau einer einjährigen Ackerkultur ist nicht zulässig.
- Pufferstreifen, Erosionsschutz und Bodenbedeckung (GLÖZ 4 bis 6): Der Aufwuchs auf entsprechenden Streifen sowie Zwischenfrüchte können zu Futterzwecken genutzt werden, sofern die Pflanzendecke dabei nicht zerstört wird.
- Beihilfe 517 – Rückzugszonen auf Mähweiden: der nicht gemähte Teil der Parzelle kann unmittelbar genutzt werden. Die Frist bis zum 31. Oktober entfällt.
- Beihilfe 546 – Weidegang von Rindern: die erforderliche Beweidungsdauer wird von drei auf zwei Monate reduziert und die Verpflichtung einer fünfmonatigen Weidedauer für Rinder entfällt. Damit erhalten die Betriebe mehr Spielraum beim Herdenmanagement und bei der Zufütterung im Stall.
- Beihilfe 551 – Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland: im Frühjahr 2027 darf neu ausgesät, bezw. nachgesät werden, wenn die Grünlandaussaat im Herbst aufgrund der Trockenheit nicht oder nur teilweise aufgegangen ist.
- Erleichterungen für die Biolandwirtschaft: Bei Futtermittelknappheit kann unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung von konventionellem Futter genehmigt werden. Auch eine vorübergehende Stallhaltung zum Schutz der Grasnarbe ist möglich. Hierfür ist ein Antrag bei der Abteilung Bio-Zertifizierung der ASTA erforderlich.
Martine Hansen: „Mit diesen Maßnahmen reagiert das Landwirtschaftsministerium auf die außergewöhnliche Dürresituation und schafft den betroffenen Betrieben zusätzlichen Handlungsspielraum, um die Auswirkungen der Trockenheit auf die landwirtschaftliche Produktion abzufedern.
Mehr Infos auf www.landwirtschaft.lu
(Mitgeteilt vom Landwirtschaftsministerium; 2.9.2026)

Foto: Helmut Lui/Archiv
