AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN FÜR DIE AUSBRINGUNG VON GÜLLE, JAUCHE ODER GÄRRESTEN

[Mitteilung von Landwirtschaftsministerium] Bedingt durch die besonderen Umstände im Spätherbst 2023 drohen die Kapazitäten der Gülle-, Jauche bzw. Gärrestelagerung in einigen landwirtschaftlichen Betrieben bis zum Ende des Zeitraums des Ausbringungsverbotes nicht auszureichen.

Weitere Informationen unter:

https://agriculture.public.lu/de/aktuelles/2024/januar/ausnahmegenehmigungen-guelle.html

oder am Freitag im „De Letzeburger Bauer“.