Böden sind das wichtigste Gut in der Landwirtschaft und es ist wichtig ihre Fruchtbarkeit zu pflegen und zu erhalten.
Um Ackerböden vor Erosionsgefahr zu schützen, werden zukünftig im Rahmen der erweiterten Konditionalität Maßnahmen im Bereich Bodenbearbeitung und winterliche Bodenbedeckung ergriffen, die sich an der Erosionsgefährdung der Parzellen orientieren.
Die Gebiete mit Erosionsrisiko wurden durch eine Kombination von Modellierung und Erhebung von Erosionsschäden aufgrund von Luftbildern aus den Jahren 2001-2020 ermittelt.
Demnach wird Ackerland in vier Erosionsrisikoklassen eingeteilt:
• E1: Sehr geringes Erosionsrisiko
• E2: Geringes Erosionsrisiko
• E3: Mittleres Erosionsrisiko
• E4: Hohes Erosionsrisiko
Die Erosionseinstufung ist auf Parzellenebene (FLIK) angegeben. Die Karte ist auf geoportail.lu im Themenbereich ‚Landwirtschaft‘ in der Kategorie ‚Boden‘ veröffentlicht.
Fragen bezüglich der Erosionskarte können an pedologie@asta.etat.lu gerichtet werden.
Neue Auflagen zum Erosionsschutz im Rahmen der erweiterten Konditionalität
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik treten neue Auflagen im Bereich „Boden- und Erosionsschutz“ in Kraft. Diese und andere Neuerungen im Rahmen der erweiterten Konditionalität sind im Merkblatt „Erweiterte Konditionalität“ im Detail beschrieben und auf dem Landwirtschaftsportal unter „Beihilfen“/„Beihilfen ab 2023“ einsehbar.
Hierbei möchten wir unterstreichen, dass die Angaben in den Merkblättern dem derzeitigen Stand des Nationalen Strategieplans (PSN) entsprechen (überarbeitete Fassung von August 2022). Maßgebend ist die endgültige, von der Kommission gutgeheißene Fassung und deren Umsetzung in nationales Recht.
Fragen bezüglich der erweiterten Konditionalität können an die im Merkblatt angegebenen zuständigen Beamten oder an reform23@ser.public.lu gerichtet werden.
Mitgeteilt von der Bodenkundeabteilung der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA)