Strengere Rahmenbedingungen für die IBR-Bekämpfung

Bei den Impfbetrieben sind verstärkte Anstrengungen nötig

(hl).- Im März 2016, also genau vor fünf Jahren, wurde mit dem “Animal health law” eine EU-Gesetzgebung verabschiedet, die sehr bald, genauer gesagt am 21. April 2021, EU-weit Gültigkeit erlangen wird. Darin werden neue Bestimmungen zu den Tierseuchen festgehalten. Dies hat auch Auswirkungen auf das heimische IBR-Bekämpfungsprogramm. De Letzeburger Bauer unterhielt sich hierüber mit Dr. Carlo Dahm, der bei der Veterinärinspektion für den Bereich Tiergesundheit zuständig ist.

Herr Dahm, welche Änderungen stehen durch die neue Gesetzgebung bei der IBR-Bekämpfung ins Haus?

Die Bedingungen für den Status IBR-frei sind von den Grundprinzipien ähnlich geblieben. Aber es gibt kleine Änderungen. Das nationale Reglement von 2016 ist nicht mehr konform und muss abgeändert werden. Die Rahmenbedingungen, um als Betrieb als IBR-frei zu gelten, ändern sich zum Beispiel.

Entscheidend ist die Zeitvorgabe. Bei einem freiwilligen Programm für eine Kategorie-C-Krankheit – wozu IBR gehört – hat ein Land das Recht, Garantien von den Nachbarländern zu fragen. Weil man in der Vergangenheit trotz der Garantien nicht richtig vorangekommen ist mit den Programmen, hat die EU-Kommission beschlossen, dass solche Programme nur noch sechs Jahre dauern dürfen.

Hierzulande wurde das Programm im Herbst 2016 gestartet. Welches Stichdatum gilt denn nun?

Unser IBR-Bekämpfungsprogramm wurde vor drei bis vier Jahren von Brüssel anerkannt. Diese Anerkennung wird nun automatisch übernommen. Aber die Uhr läuft erst ab dem 21. April. Bis 21.4.2027 muss Luxemburg IBR-frei sein und vorher schon einen Antrag auf Anerkennung der IBR-Freiheit in Brüssel eingereicht haben, sonst müssen wir von Neuem beginnen und verlieren zwischenzeitlich wieder das Recht, Garantien von den Nachbarländern zu fragen. Ein Land kann nur IBR-frei sein, wenn alle Betriebe frei sind und ein Betrieb kann nur IBR-frei sein, wenn alle Rinder des Betriebs IBR-frei sind.

Welche neuen Rahmenbedingungen gibt es bei den vier Kategorien?

Die bisherigen Unterschiede von I3 und I4 werden verschwinden. IBR-frei ist ein Bestand künftig, wenn es seit zwölf Monaten keinen Krankheitsausbruch mehr gab, seit 24 Monaten nicht mehr geimpft wurde und alle Tests negativ sind.

Wie steht es aktuell um die IBR-Freiheit im Land?

73% der Betriebe gehören momentan zu den I3/I4-Betrieben. I4-Betriebe gelten praktisch immer als IBR-frei im Sinne der neuen Definition. Wieviele der I3-Betriebe davon schon den neuen Kriterien des freien Betriebes entsprechen, muss im Einzelnen überprüft werden… 17% sind Impfbetriebe, haben also den Status I2. Die restlichen zehn Prozent sind entweder ohne Status – das sind 3,4% der Betriebe – oder mit ungeklärtem Status – das sind 6,4%.

In den freien Betrieben stehen rund 125.000 Rinder, in den Impfbetrieben rund 57.000. Als Virusträger gelten momentan 4.000 Tiere.

Welche Etappen sind geplant?

Man muss quasi zurückrechnen, um im April 2027 das Ziel erreichen zu können. Vorgesehen ist Folgendes: Die Anfrage für den freien Status in Brüssel ist für 2026 geplant. Ab April 2024 darf kein Tier mehr geimpft werden. Es wird von da ab auch verboten, mit geimpften Rindern zu handeln. Bis Ende 2013 müssen alle positiv getesteten Rinder eliminiert werden. Ab April 2023 dürfen keine positiv getesteten Tiere mehr auf die Weide. Ab April 2022 wird das Besamen oder Decken von positiven Rindern verboten.

Die genauen Daten werden erst im neuen großherzoglichen Reglement festgelegt; große Abweichungen wird es aber nicht mehr geben.

Wie soll das Ziel “alle Positiven weg” bis Ende 2023 erreicht werden?

Als wir letzten Herbst der Landwirtschaftskammer die neuen Rahmenbedingungen präsentierten, gab es Zustimmung von deren Seite, ab jetzt Druck zu machen, weil sonst die ganze Arbeit umsonst gewesen wäre. Es muss nun ein verbindlicher 3-Jahres-Plan mit gesetzlichen Sanktionen aufgesetzt werden, um bis Ende 2023 das letzte positive Tier eliminieren zu können.

Damit die Impfbetriebe planen können, muss spätestens in der nächsten Winterperiode der komplette Bestand untersucht werden. Dann sieht man zum Beispiel, ob die Impfung gewirkt hat und kann die aktuell positiven Tiere identifizieren. Der Rinderhalter muss wissen, woran er ist und daher wird es in Zukunft auch möglich sein, Impfbetriebe zu beproben.

Einige der Impfbetriebe haben letztes Jahr alle positiven Tiere ausgemerzt und gehen nun in Richtung IBR-Freiheit. In 80 von 225 Impfbetrieben gibt es maximal fünf positiv getestete Tiere. Da wäre es kein großer Aufwand, alle positiven Tiere auszumerzen.

20 Impfbetriebe haben mehr als 50 positiv getestete Tiere. Hier werden wir künftig besonders darauf drängen, dass positiv getestete Tiere verstärkt eliminiert werden. 125 Impfbetriebe liegen mit 6-50 positiven Tieren dazwischen. Die Absatzmöglichkeiten für diese Tiere sind leider limitiert: entweder Schlachtung oder der Export in Länder, die kein IBR-Programm haben.

Um welche Größenordnung geht es bei den 130 Betrieben, die noch ohne Status sind oder wo der Status unbekannt ist?

Es geht hier insgesamt um rund 1.500 Rinder. Bei den 45 I0-Betrieben handelt es sich um kleine Betriebe, wo der Betriebsleiter sagt, dass er aufhören will mit der Rinderproduktion. Die 85 I1-Betriebe sind ebenfalls klein. Dort gab es schon eine erste Blutprobe, aber es liegen noch keine Resultate vor. Ich rechne bei diesen kleinen Betrieben nicht mehr mit vielen positiven Fällen.

STATUSAnzahl BetriebeAnteil in Prozent
ohne Status453,4
Untersuchungen nicht vollständig abgeschlossen856,4
Impfbetriebe22517,1
freie Betriebe96373,1
Tabelle: Aktuelle Situation in Sachen IBR-Status in Luxemburg