Notizblock

Im Memorial A Nr. 460 vom 29. Mai 2020 ist das großherzogliche Reglement vom 28. Mai 2020 erschienen, das für das Jahr 2020 den jährlichen Lohn des landwirtschaftlichen Arbeiters festlegt, der freie Kost und Logis genießt. Dieser Lohn ist für das Jahr 2020 auf 15.422,33 € festgelegt. Er dient hauptsächlich als Basis für die Berechnung des sogenannten aufgeschobenen Lohnes für Familienmitglieder, die ab dem 18. Lebensjahr während maximal 10 Jahren hauptberuflich in einem Bauern- oder Winzerbetrieb gearbeitet haben, ohne dafür entlöhnt worden zu sein. Der aufgeschobene Lohn ist gemäß Gesetz vom 9. Juli 1964 auf die Hälfte des oben genannten Lohnes festgelegt und beläuft sich demnach im Jahr 2020 auf 7.711,16 €.