Produktionspotential in der Landwirtschaft erhalten

Erste Stellungnahme der Landwirtschaft zum Clean Air Dialog

Mit der Richtlinie „Saubere Luft für Europa“ aus dem Jahr 2015 (EU 2015/1480) hat die EU sich zum Ziel gesetzt, die Luftqualität in der EU wesentlich zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden für die einzelnen Mitgliedstaaten für sechs Luftschadstoffe recht unterschiedliche nationale Verpflichtungen in Bezug auf die Reduktion der Emissionen festgelegt, darunter auch ein Reduktionsziel für Ammoniak.

Für Luxemburg gilt bei den Ammoniakemissionen ein Reduktionsziel bis 2030 von 22% im Vergleich zu 2005. Diese Verpflichtung wurde leider ohne vorherige Konsultation mit dem Beruf eingegangen, obwohl die Landwirtschaft auf direkte Weise von dieser Verpflichtung betroffen ist, insofern ein Teil der Ammoniakemissionen durch die Landwirtschaft und insbesondere durch die Viehwirtschaft verursacht werden.

Die Landwirtschaft legt zunächst Wert darauf zu unterstreichen, dass

  • Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft mit natürlichen Prozessen zusammenhängen, die begrenzt, aber nicht eliminiert werden können;
  • die hiesige Regierung einem der europaweit höchsten nationalen Reduktionsziele bei Ammoniak zugestimmt hat;
  • die hiesige Landwirtschaft bereits heute mit knapp 1,4 GVE/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche durch eine extensive Bewirtschaftungsweise gekennzeichnet ist;
  • trotz der leichten Aufstockung der Milchkuhbestände seit dem Auslaufen der Milchquoten die Besatzdichte im europäischen Vergleich immer noch sehr niedrig ist und
  • die Ammoniakemissionen heute unter dem Niveau von 1990 liegen.

Die Landwirtschaft ist bereit, sich ihrer Verantwortung zu stellen und auf Reduzierung der Ammoniakemissionen hinzuwirken.

Die von CONVIS vorgelegten Untersuchungen belegen, dass das festgelegte Reduktionsziel durch technische Maßnahmen erreicht werden kann.

Änderungen in den Ausbringungstechniken der Gülle und die Abdeckung der Lagerbehälter sind Maßnahmen, die bei entsprechender Unterstützung mittelbar umsetzbar sind und zu wesentlichen Einsparungen bei den Ammoniakemissionen führen. Andere technische Maßnahmen können ebenfalls zu einer Reduzierung der Emissionen beitragen. So sollten einerseits Recyclingsysteme, andererseits der Einsatz neuer Technologien im Sinne einer Win-Win Situation unterstützt werden.

Vorangetrieben werden sollte ebenfalls die Forschung, um mit einer Optimierung der Fütterung, der Futterverdaulichkeit und der Futtereffizienz sowie mit Verbesserungen der Genetik von Pflanzen und Tieren weitere Reduzierungen des Ammoniakausstoßes zu erwirken.

Für die Landwirtschaft gilt es jedenfalls insgesamt auf eine Verbesserung der Ressourceneffizienz bei gleichzeitiger Verringerung der Umwelteinwirkungen hinzuarbeiten.

Die Landwirtschaft hat leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass verschiedenerseits dazu tendiert wird, die Reduktionsziele in Bezug auf die Ammoniakemissionen durch eine Abstockung des hiesigen Viehbestandes erreichen zu wollen. Eine solche Vorgehensweise würde automatisch einen Abbau des Produktionspotentials für die einzelnen Betriebe, darüber hinaus für die Landwirtschaft insgesamt bedeuten. Es ist dies eine für die Landwirtschaft nicht annehmbare Option. Sie gefährdet in direkter Weise den Fortbestand und die Entwicklungsmöglichkeiten des hiesigen Rindviehsektors, untergräbt die Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe und wirkt sich negativ auf die Agrarwirtschaft insgesamt aus.

Darüber hinaus brauchen die Betriebe Planungssicherheit: Viele Betriebe haben Investierungen im Bereich der Viehwirtschaft getätigt und entsprechende finanzielle Verpflichtungen aufgenommen. Ein Abbau ihres Produktionspotentials würde unweigerlich die Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe des Agrarsektors insgesamt in Frage stellen.

Die Landwirtschaft erwartet demzufolge, dass bei der Ausarbeitung des Aktionsplanes zur Reduzierung der Ammoniakemissionen gänzlich von verpflichtenden Reduzierungen des Viehbestandes abgesehen wird und zunächst sämtliche zur Verfügung stehenden technischen Möglichleiten gefördert und genutzt werden, einschließlich einer verstärkten öffentlichen Förderung der gegebenenfalls auf Betriebsebene notwendigen Investierungen, einschließlich ebenfalls der Bereitstellung der zur Durchführung von entsprechenden Beratungsprogrammen notwendigen Mittel.

Januar 2018

Die unterzeichnenden Organisationen

  • Bauerenallianz,
  • Centrale Paysanne Luxembourgeoise,
  • Fraie Lëtzebuerger Bauereverband
  • Lëtzebuerger Landjugend a Jongbaueren,
  • SJ-Lëtzebuerger Bauerejugend