SJ-LBJ Bureau: Deine Kandidatur ist erwünscht!

Ein wichtiger Bestandteil der diesjährigen Generalversammlung ist die Erneuerung des Bureaus der Lëtzebuerger Bauerejugend. Zu diesem Anlass wird hier noch einmal zur Kandidatur aufgerufen.

Die Lëtzebuerger Bauerejugend ermutigt alle Mitglieder ihre Kandidatur für die Mitgliedschaft im Bureau bis zum 24. März schriftlich per Brief oder per E-Mail (mrausch@cepal.lu oder jvrehen@cepal.lu) einzureichen.

Nachstehend finden Sie einige Erläuterungen betreffend das Bureau des SJ-LBJ.

Artikel 9 und 10 der Geschäftsordnung halten fest,

Art.9: Die Mitgliederversammlung umgreift sämtliche Mitglieder des SJ-LBJ. […] Die Mitgliederversammlung bestimmt die Mitglieder des Bureaus durch geheime Wahl. Die Mandate […] werden unter den gewählten Mitgliedern des Bureaus verteilt.

Art.10: Dem Bureau obliegt die allgemeine Leitung des Service Jeunesse-Lëtzebuerger Bauerejugend im Rahmen der berufspolitischen Zielsetzungen und der berufsorganisatorischen Struktur

Laut Artikel 6 und 11, kann ein Mitglied des Bureaus seinen Posten 4 Jahre lang ausüben, bzw. bis zum 31. Dezember des Jahres in dem er die Altersgrenze von 35 Jahren erreicht. Die darauf folgende Generalversammlung bestimmt eine(n) Nachfolger(in) für die ausstehende Mandatsperiode und das leerstehende Mandat.

Art.6: Nach Erreichen der Altersgrenze von 35 Jahren läuft die Mitgliedschaft beim Service Jeunesse- Lëtzebuerger Bauerejugend zum nachfolgenden 31. Dezember aus.

Art.11: Zur Gewährleistung einer turnusmäßigen Verteilung der Mandate, werden die Mandatsträger auf eine Periode von 4 Jahren bestimmt. Wiederwahl ins Büro ist möglich. Das gleiche Mandat kann nicht während zwei aufeinanderfolgenden Perioden ausgeübt werden. Falls ein Mandatsträger während der Ausübung des Mandats die Altersgrenze  von 35 Jahren erreicht, bestimmt die Mitgliederversammlung ein neues Mitglied in das Bureau.

Artikel 12 bestimmt,

Art.12: Das Büro besteht aus mindestens 7 und maximal 15 Mitgliedern, sowie ex-officio dem Sekretär des Service Jeunesse-Lëtzebuerger Bauerejugend. Mit Ausnahme von 3 Mitgliedern, müssen die anderen Büromitglieder hauptberufliche Landwirte sein oder sich in einer Ausbildung befinden, wobei jedoch mindestens 50% den landwirtschaftlichen Beruf hauptberuflich ausüben müssen. Der Präsident muss hauptberuflicher Landwirt sein. Das Bureau vertritt den Service Jeunesse-Lëtzebuerger Bauerejugend nach auβen hin.