Anträge betreffend die Gewährung von Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe und für weiterverarbeitende Betriebe im landwirtschaftlichen Bereich während der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des neuen Agrargesetzes
Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Investitionsbeihilfen sind am 1. Januar 2014 (für weiterverarbeitende Betriebe im landwirtschaftlichen Bereich) ausgelaufen beziehungsweise werden am 1. Juli 2014 (letzte Antragstellung am 31. März 2014) auslaufen. Da an den genannten Daten das neue Agrargesetz noch nicht in Kraft getreten sein wird, werden die möglichen Antragsteller dringend gebeten, die nachfolgenden Richtlinien zu beachten.
Während der Übergangsphase müssen die Anträge vor Beginn der Investitionsvorhaben mit Hilfe der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Formulare (inklusive der geforderten Anhänge) an die zuständigen Stellen eingereicht werden. Sind die eingereichten Anträge vollständig, wird die zuständige Behörde dem Antragsteller eine Empfangsbestätigung zukommen lassen. Ab dem Datum dieser Empfangsbestätigung dürfen dann die Investitionsvorhaben ausgeführt werden. Nach diesem Datum können die Verwaltungen eventuell noch zusätzliche Informationen anfordern. Die Begutachtung und die Entscheidung über die entsprechenden Investitionsbeihilfen werden erst nach Inkrafttreten des neuen Agrargesetzes möglich sein.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß durch die Empfangsbestätigung in keiner Weise ein Anrecht auf Beihilfen entsteht. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, daß alle vor der Entscheidung über die Investitionsbeihilfen begonnenen Investitionsvorhaben auf eigenes Risiko getätigt werden.
Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz