Übertragung von Ansprüchen im Rahmen der Betriebsprämienregelung

Im Hinblick auf die Antragsstellung für das Jahr 2012 möchten wir die Landwirte und Winzer an Folgendes erinnern.

Im Rahmen der Betriebsprämienregelung sind die Ansprüche frei übertragbar. Hierbei gelten jedoch insbesondere folgende Einschränkungen

  • die Übertragung kann nicht grenzüberschreitend sein;
  • der Abnehmer muß aktiver Landwirt bzw. Winzer sein (außer bei Vererbung).

Die Übertragung geschieht wahlweise durch Kauf, Pacht oder Vererbung (bzw. vorweggenommene Erbfolge). Bei der Verpachtung muß gleichzeitig eine entsprechende Anzahl an Hektaren beihilfefähiger Fläche mitverpachtet werden um sicherzustellen, daß die Anspüche auch vom Pächter genutzt werden können.Die Übertragung muß dem Service d’Economie Rurale, Abteilung “Direktzahlungen”, rechtzeitig gemeldet werden, damit die Ansprüche entsprechend in der Prämiendatenbank umbebucht und die Betriebprämie richtig berechnet werden kann. Die Meldung geschieht mit Hilfe des Meldeformulars T. Dieses ist auf Nachfrage beim SER (Herr Arthur Schmitz, Tel: 247-82583, E-Mail: arthur.schmitz@ser.etat.lu) bzw. als Download auf unserer Homepage (www.ser.public.lu) erhältlich.

Weitere Bestimmungen zum Thema Übertragung von Ansprüchen bzw. allgemein zur Betriebsprämienregelung finden Sie in den entsprechenden ministeriellen Richtlinien.

Wir bitten deshalb alle Landwirte und Winzer, die von einer Übertragung von Ansprüchen betroffen sind, die notwendige Meldung zügig nach Einigung mit Hilfe des Meldeformulars T beim SER, Abteilung “Direktzahlungen”, 115 rue de Hollerich, L-1741 Luxembourg, einzureichen.

Bei einer Meldung vor dem 1. März 2012 kann den aktualisierten Anspruchslisten im Vordruck der Flächenanträge 2012 bereits Rechnung getragen werden und die Antragstellung wird für die Landwirte vereinfacht, da das Nachreichen der aktualisierten Anspruchslisten entfällt.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, so stehen die zuständigen Beamten des SER Ihnen gerne zur Verfügung (Herr Arthur Schmitz, Tel: 247- 82583, E-Mail: arthur.schmitz@ser.etat.lu / Herr Georges Thewes, Tel: 247- 82575, E-Mail: georges.thewes@ser.etat.lu).

Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes und dem Service d’Économie rurale.